Mit dem guten Mann (Kredit-Wulffi) ist nicht gut Kirschen essen. In diesem Fall muss ich ihm aber beipflichten. Da ist dieser Blogger wohl einen Schritt zu weit gegangen:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13791466/Hitlergruss-hineinretuschiert-Wulff-verklagt-Blogger.html
Die strittige Pose kann man hier sehen:
http://www.mmnews.de/index.php/etc/9171-wulff-klage-gegen-facebook-blogger
mfg :)
Off Topic 20.488 Themen, 227.639 Beiträge
Geschützt ist der Bundespräsident in Person, nicht aber sein Vertreter nach Art. 57 GG. Dies folgt aus dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte und dem Charakter des § 90 als Sondervorschrift; zudem gewähren die §§ 185 ff. dem Stellvertreter ausreichenden strafrechtlichen Schutz.
....liest man beispielsweise im Münchener Kommentar. Da ist also durchaus Spielraum für eine (Freispruch-) Verteidigung des Facebook-Freunds.
Dann haben wir noch die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 GG, Meinung und Kunst.
Je nach Fallgestaltung kommt noch die Frage nach der Täterschaft hinzu, wenn nicht feststeht, wer zur Zeit der Veröffentlichung des “Beitrags” hinter dem Rechner gesessen hat.
Alles in Allem ein paar Unwägbarkeiten, die im worst case (aus Sicht des Herrn Präsidenten) zu einem blamablen Prozeßende führen könnten.
So eindeutig zu einer Verurteilung wird es demnach nicht kommen. Die Textpassage, die ich da zitiert habe, stammt übrigens von hier: Klick.
Gruß
K.-H.
Ahja, der gute alte Udo Vetter.
Naja, wenn es immer nach den Rechtsanwälten ginge, gäb's natürlich nur Freisprüche ;)
Da ist also durchaus Spielraum für eine (Freispruch-) Verteidigung des Facebook-Freunds.
Oder Spielraum für eine Verurteilung, je nach Blickwinkel ;)
Irgendwas wird sich da schon finden. Letzten Endes liegt doch die Auslegung der Spielraums immer im Ermessen des Richters.
Naja, bald wird man mehr wissen.
mfg :)
Nee, der "Aushilfsblogger"! :-))
Der "gute alte" Udo Vetter macht gerade Urlaub in Thailand.....
Gruß
K.-H.
Diesmal nicht vom Udo Vetter oder dessen "Aushilfsblogger", sondern.....
Lies mal selber..
Da ist sogar von einer Sau die Rede, welche sich an einer Eiche "schuppert". Insgesamt gesehen ein richtig amüsanter Kommentar, wie ich finde! :-)
Gruß
K.-H.
Ja, also wenn man sich die mit der angeblichen Verunglimpfung des Bundespräsidenten massgeblichen Paragraphen ( http://dejure.org/gesetze/StGB/90.html , und auch die darauf bezogenen) so anschaut, sieht es mit einer Verurteilung des Bloggers wohl eher mau aus.
Zumindest Wulff selbst, der ja auch Jurist ist, scheint das anders zu sehen.
In der Haut es Richters möchte ich jedenfalls nicht stecken. Der wird sich demnach entscheiden müssen, entweder Wulff noch weiter zu beschädigen oder ein höchst umstrittenes weil konstruiertes Urteil zu sprechen.
mfg :)
Mehr juristische Grobmotorik, als bei der Privatkredit-Geschichte geht eh kaum.
Jurist, LOL
Oder anders herum: 'Wer im Glashaus sitzt, sollte sich im dunklen ausziehen.'
...der sollte zum Scheißen in den Keller gehen.
Hast du kein Tagebuch, welches du nachts vollschmieren kannst, musst du deine Fäkalien hier in das Forum bringen, unmöglich.
-groggyman-
Bitte wähle nicht die FDP, weil Du dorthin Deine Idealvorstellungen hineinprojizierst, die diese Leute niemals erfüllen werden, nicht erfüllen und noch nie erfüllt haben - auch nicht unter the holy Genschman, dem Scheckbuchdiplomaten.
Wie, hast Du kein Klo?