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Abmahnung für "Happy birthday to you"

InvisibleBot / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Wieder mal ein Fall aus der allseits beliebten Reihe Irre Auswüchse des Urheberrechts. 

Kurzform:
Eine amerikanische Filmproduktionsfirma hat eine Doku über das Lied "Happy Birthday to you" gedreht - und musste für die Verwendung des Liedes 1100€ an den Medienkonzern Warner/Chapell zahlen um einer zehnmal höheren Strafe zu entgehen.

Das Witzige dabei: Die Melodie des Liedes stammt spätestens aus dem Jahr 1893, aber wer den Text dazu gedichtet hat konnte nie geklärt werden. Trotzdem beansprucht ein Medienkonzern das Urheberrecht für dieses mindestens 120 Jahre alte (!!) Lied - und zwar noch bis 2030.

Hier nachzulesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Filmproduktionsfirma-klagt-fuer-gebuehrenfreies-Happy-Birthday-to-you-1889173.html

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danielfra InvisibleBot „Abmahnung für "Happy birthday to you"“
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Hallo,

oh man... wie können die Geld verlangen, ohne beweisen zu können, dass der Text von ihnen stammt. Ich hoffe die bekommen die Klage auf ein gebührenfreies Happy Birthday durch.

Mit freundlichen Grüßen

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InvisibleBot danielfra „Hallo, oh man... wie können die Geld verlangen, ohne ...“
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Das allein ist schon eine Frechheit.

Was ich allerdings noch viel unglaublicher finde ist, dass ein so altes Lied noch unter Urheberrechtsschutz stehen soll. Jeder, der in irgendeiner Form zur Schöpfung dieses Liedes beigetragen hat, ist mindestens seit Jahrzehnten, vielleicht sogar schon seit über 100 Jahren tot. Wie kann da überhaupt noch jemand irgendein Recht daran beanspruchen? Das zeigt ja deutlich, wie krank dieses Urheberrechtssystem inzwischen ist.

Das Urheberrecht wurde geschaffen, um die (völlig berechtigten und legitimen) Ansprüche des Künstlers an seiner Schöpfung finanziell berücksichtigen zu können. Aber es wurde sicher nicht geschaffen um irgendeinem Konzern auf Jahrhunderte hinaus eine Lizenz zum Gelddrucken auszustellen.

Urheberrecht auf Musik usw. muss ein klares Ablaufdatum bekommen, also z.B. 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung, allerspätestens jedoch mit Ableben des Künstlers. Und falls - wie im vorliegenden Fall - der Künstler nicht bekannt ist, kann auch niemand dieses Recht beanspruchen.

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gelöscht_265507 InvisibleBot „Das allein ist schon eine Frechheit. Was ich allerdings noch ...“
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Ich sage nur:

Kindergärten - St. Martinsumzüge (Laterne...) - GEMA

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