Eigentlich, eine überflüssige Frage. Natürlich.
Leider sind Gesetze, scheinbar sehr schmiegsam..
- Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass das Grundgesetz in Deutschland "sehr Interpertierbar" ist.
- Ich mus also den Fall konkret schilldern...
- Als neuer Eigentümmer eines alten Häusles werden einem vom lokalen Amt verständlicherweise verschidene Auflagen mitgeteilt, die man erfüllen muss.. Verständlich und grundsätzlich akzeptabel..
-Nun kann es vorkommen, dass einem die -vieleicht zeitlich engen- Vorgaben, nicht genau in den Lebenszeitplan passen. Was kann man tun?, Der neue Häuslebesitzer (in diesem Falle ich) schreibt einen Brief als "Einspruch gegen den entsprechenden Behördenbescheid". Ich persönlich erwarte in diesem Fall, entweder einen neuen (toleranteren) Bescheid, oder einfach, eine "Ablehnung meines Widerspruches", nach dem Motto, die Behörde weis es besser und ich muss mich fügen..
-Das könnte ich akzeptieren...
- So läuft das aber in Deutschland nicht.....
- Die Behörde teilt mir mit, dass Sie meinen Vorschlag "nicht akzeptieren kann" und fordert mich auf--
- Ich solle Meinen Widerspruch (Einspruch ) zurücknehmen, sonst werde Sie ihn kostenpflichtig zurück weisen und mir eine Gebühr auferlegen...Die höhe der Gebür legt die Behörde nicht..offen..
-- Ich bin plötzlich der Meinung, ich lebe nicht im 21. Jahrhundert, sondern im Mittelanter.und die Behörde . nützt Methoden der
----Inqusition-----
- Das kann doch ncht wahr sein im 21. Jahrhudert----
-- Was habe ich da falsch verstanden????
-- Meine Meinung, " ein Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde" , --ist ein Ausdruck der --freinen Meinungsäusserung--- also ein Menschenrecht...
-- Ist die BRD ein mittelalterlicher Unrechtsstaat????
Wolfgang
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Die Behörde hat
"meine Ablehnung, den Widerspruch zurück zu nehmen"
mit einer Gebühr von 100 Eu. belegt, die ich natürlich gezahlt habe... Gegen die Gebühr von 100 eu. habe ich natürlich "ebenfalls Einspruch" eingelegt... Nun hätte die Behörde ,"konsequenterwise" auch diesen, meinen Einspruch,.. mit einer neuen Gebühr belegen müssen, und mich auffordern, ihn zurück zu nehmen..das hat sie aber nicht getan.....
Wolfgang
Menschenrechte werden in Deutschland "wie Gummibänder"... gehandhabt....
Menschenrechte in Deutschland?.
Manche Behörden behandeln diese wie ein gummibaum.
Selbst bei Gerichten, kommt es scheinbar zu einem Rechtsbeugung!.
In einem vorliegenden fall, wurde ich als Zeuge vorgeladen.
Hier ging es um einen, Scheinbar Auto unfall mit Fahrerflucht.
Bekannter von mir wurde mit einer nicht zu vertretbaren Strafe auferlegt.
Diese war aber keinesfalls, in irgendeiner weise zu vertreten.
Wäre hier die Strafe nicht so hoch gewesen, hätte ich gesagt, bezahl und sei Ruhig.
So kam es doch zu einer neu verhandlung, hier hatte ich zum Tathergang ausgesagt.
Der Beschuldigte wurde zwar danach Freigesprochen, aber das Gericht war scheinbar erst der Meinung, das die Aussage, eines Bank angestelten Höher zu Bewerten wäre!.
Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht im Saal war, habe ich diesen zwar nicht so mitgekriegt, als starker Raucher war ich zu diesem Zeitpunkt, Draußen beim Rauchen gewesen.
Aber gerade dieser umstand hatte auch dazu geführt, das bei diesem Scheinbaren zusammenstoß die Fensterscheibe von diesem Transporten auf war, trotzdem kein aufpral zu hören war!.
Dank dem Verteidiger, der darauf die Glaubwürdigkeit des gerichtes anzweifelte, solange Ausländische Bürger angehört würden!.
Dieser hatte doch versucht eine Aussage Höher zu bewerten, als eine andere aussage!.
Selbst beim Ausländerrecht, ist es zurzeit so undurchdringlich, das eine Stadtverwaltung anders enscheidet wie ein Landrat!.
Da ich öfter mit beiden Ämtern zu tuen habe, Stadtverwaltung kennt mich langsam, tut sich das Landratsamt wirklich schwer, Gesetze zu akzeptieren, hierbei sind diese sich sogar nicht zu schade, Rechtsbeugung bis zum Bruch auszuüben, sogar Gesetze zu erfinden!.
Hierzu hatte ich mir extra diese gewisse bücher mal geholt gehabt.
Um in gewissen Fällen nicht darauf ankommen zu lassen, verlangte ich genau diesen Scheinheiligen Gesetzestext von den Mitarbeitern, der natürlich nur in ihren Scheinheiligen Phantasien geherscht hatte!.
Aber erzähl doch mal von deinem Problem, vielleicht gibt es Leute die mit dem Baurecht vetraut sind?.
Dieser hatte doch versucht eine Aussage Höher zu bewerten, als eine andere aussage!.
Das ist das gute Recht eines Verteidigers. Aber der Verteidiger spricht auch kein Urteil.
Das ist das gute Recht eines Verteidigers. Aber der Verteidiger spricht auch kein Urteil.Bloss das das nicht die Meinung und Aussage des Verteidigers war, sondern der des Vorsitzenden Richterin.
Aufgrund der einspruches, des Verteidigers und der Umstand, das ich hier durch in keinster weise begünstigt bin, den Tathergang so beschrieben habe, wie ich es wahr genommen habe.
Wurde der Bekannte Freigesprochen!.
Wie ich es Einschätzte, wollte der Bank Angestelte, seine Verkratzten Außenspiegel so eneuern, den er sich in der Tiefgarage zugezogen hatte.
Wäre es nämlich dazu gekommen, hier ein Ortbesichtigung eingereumt worden.
Hätte mann die Schleifspuren nämlich an der Stütze bemerkt, den der Bank Angestelte dem angeblichen Unfall zuschrieb!.
Nun gut, was soll mann sagen, zum schluss muste das gericht doch die Wahrheit Anerkennen.
Na, haste Lust? Wie wäre es mit 'ner Gruppe auf Facebook?Ich habe keinen Facebook!.
Alle Menschen mit Migrationshintergrund geben den deutschen Pass ab und wandern aus.Einen solchen Ausweis, habe ich garnicht angenommen.
Hey, Dicker, wie wäre es mit einem Ausländer-Flashmob?
Alle Menschen mit Migrationshintergrund geben den deutschen Pass ab und wandern aus.
Würdest du nicht auch gerne zuschauen, wie die Bundesrepublik plötzlich einen Sechstel weniger Einwohner hat?
Arbeitskräfte fehlen dann nicht nur in den Ing-Berufen, wie heute, die Rentenkasse wird durch die Auszahlungen gebeutelt und die ohnehin leidige Geburtenrate...
Na, haste Lust? Wie wäre es mit 'ner Gruppe auf Facebook?
Na, haste Lust? Wie wäre es mit 'ner Gruppe auf Facebook?
Titel "Golgafrincham, Arche B"?
Der war gut.
Verwaltungsrecht im kommunalen Bereich und bei bundesbehördlichen Entscheidungen den Widerspruch als erstes Rechtsmittel nennt. Quelle: http://www.sozialleistungen.info/themen/widerspruch-als-vorverfahren/Im Verwaltungsrecht wird das erste Rechtsmittel als "Widerspruch" bezeichnet.
Im Rahmen des Widerspruchsverfahren prüft zunächst die Ausgangsbehörde, ob der Verwaltungsakt nach den Einwendungen, die der Bürger gemacht hat, abgeändert bzw. erlassen werden kann. In der Fachsprache der Verwaltung wird dem Widerspruch „abgeholfen“. Will die Ausgangsbehörde nicht abhelfen, wird das Verfahren an die jeweils zuständige Widerspruchsbehörde abgegeben.
Verwaltungsrecht im kommunalen Bereich und bei bundesbehördlichen Entscheidungen den Widerspruch als erstes Rechtsmittel nennt Quelle: http://www.sozialleistungen.info/themen/widerspruch-als-vorverfahren/
Verwaltungsrecht im kommunalen Bereich und bei bundesbehördlichen Entscheidungen den Widerspruch als erstes Rechtsmittel nennt. Quelle: http://www.sozialleistungen.info/themen/widerspruch-als-vorverfahren/
Wird dem Widerspruch abgeholfen, bleibt das Verfahren für den Widerspruchsführer/Bürger kostenfrei. Bei einem erfolglosen Widerspruch werden Gebühren fällig (§ 154 (2) VwGO). Diese betragen je nach Bundesland und Angelegenheit ab 25,00 €.
Insofern ist es durchaus fair, dass man Dir die Möglichkeit gegeben hat, Deinen Widerspruch zurückzunehmen.
Meine Meinung, " ein Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde" , --ist ein Ausdruck der --freinen Meinungsäusserung--- also ein Menschenrecht...
Wo siehst Du da eine freie Meinungsäußerung Deinerseits? Nach Art. 20 (3) GG ist die öffentliche Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Wenn Deine Sonderwünsche damit nicht kompatibel sind, wird der Widerspruch eben kostenpflichtig zurückgewiesen. Das ist übrigens das Kennzeichen eines Rechtsstaats, dass es eben keine Willkür der Behörden - egal ob zu Deinen Gunsten oder Ungunsten - gibt.
Natürlich hast Du immer noch die Möglichkeit, Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben (§ 74 VwGO). Dazu würde ich aber unbedingt zu anwaltlicher Vertretung raten.
Ich persönlich erwarte in diesem Fall, entweder einen neuen (toleranteren) Bescheid, oder einfach, eine "Ablehnung meines Widerspruches", nach dem Motto, die Behörde weis es besser und ich muss mich fügen..
Was Du erwartest, ist ziemlich schnuppe. Das Verfahren läuft strikt nach dem Gesetz (hier: VwGO) ab. Aber möglicherweise wäre es sinnvoll gewesen, sich darüber im Vorfeld zu informieren. Ab § 69 VwGO...
Und was das mit Menschenrechten zu tun hat, wird ebenfalls Dein Geheimnis bleiben. Aber ich habe mittlerweile durchschaut, dass Du grundsätzlich erst mal die Schuld bei anderen suchst, nicht bei Dir selbst.
-- @out-freyn,
Danke für deine professionelle Antwort..
sicher hast du in allem "Recht".. Ich habe eben bis zu meinem 43. Lebensjahr "hinter dem eisernen Vorhang" gelebt und in den über 30 Jahren, die ich nun in der "quasi freien Welt", der BRD lebe, habe ich mich bemüht die Gesetzmässigkeiten hier, zu verstehen und grundsätzlich auch zu akzeptieren.
Leider macht einer "wie ich" den Fehler und vergleicht immer mit dem " Recht" davor.. Und damit meine ich das in den Kommunistischen Staaten "geschriebene Recht" und nicht das, das praktiziert wurde..Denn, das was dort real praktiziert .wurde, war das Resultat einer "vergleichlosen Korruption", Vetternwirtschaft, existenz von mafia-ähnlichen Strukturen.........
-- Trotzdem habe ich "dort" die Errfahrung gemacht, -ich konnte widersprechen ohne gleich büssen zu müssen--
Und ich war kein Mitläufer...
Wolfgang
Merke: Die Gesetze sind nicht für die Menschen da, sonder gegen die Menschen.
Und bestimmt werden die Gesetze nicht von Menschen geschrieben.
Und bestimmt werden die Gesetze nicht von Menschen geschrieben.
Nein, sondern von Lobbyisten.