Hallo,
ich bin selbst gewerbetreibend als IT-Dienstleister und kaufe manchmal für Kunden Waren ein oder baue ihnen immer öfter Individuelle PC-Systeme zusammen. In einer ruhigen Minute habe ich mal über meine Gewährleistungspflicht gegenüber meinen Kunden nachgedacht bzw. über meine Gewährleistungsansprüche meinem Händler gegenüber.
Ich habe bei einem größeren Onlinehändler aus Deutschland einen Händlerzugang. DIeser nützt mir aber eigentlich gar nichts, da der Endpreis höchstens ein paar Cent niedriger ist, als über meinen Privatkundenzugang.
Ich gehe normalerweise wie folgt vor: Ich kaufe die Ware als Privatkunde (Als Einzelunternehmer sehe ich keinen Unterschied zw. meiner Firma und mir) und verkaufe diese weiter an meinen Kunden, welcher auch Privatkunde ist. Der Kunde hätte dann automatisch 2 Jahre Gewährleistungsanspruch an mich. DIe Frage ist, ob es richtig ist, dass ich die Ware als Privatkunde gekauft habe und ob es dann ebenfalls richtig ist, dass im Gewährleistungsfall der Kunde zu mir kommt und ich zu meinem Händler gehe?
Ich war bis vor kurzem Händler im Modellbaubereich und wenn dort Kunden etwas zu reklamieren hatten, habe ich dies immer sofort an den Hersteller (welcher eigentlich auch nur billig in Fernost einkauft) weitergereicht und nicht weiter darüber nachgedacht. Ich denke die Situtation ist jetzt aber eine andere.
Gruß Latitude