Ich hätte fiktive zwei Fragen, damit kein Ausenstehender auf die Idee kommt es handelt sich um eine Rechtsberatung. Bei einem Totalschaden wird ja bei Kasko nach Restwert und Wiederbeschaffungswert abgerechnet.
Darf die Versicherung generell die Mehrwertsteuer einbehalten und dann erst nach Einreichen der Rechnung des gekauften Fahrzeugs mit ausgewiesender Mehrwertsteuer diese dann erst ersetzen und vorher nicht. ?
Wer hat welche KFZ Versicherung und war schon im Schadenfall zufrieden damit ?
Danke im voraus !
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1. Keine einfache Rechtslage:
http://www.info-center-online.com/autounfall/mwst.htm
2. HUK seit ~40 Jahren, schnelle und kulante Regulierung.
Darf die Versicherung generell die Mehrwertsteuer einbehalten und dann erst nach Einreichen der Rechnung des gekauften Fahrzeugs mit ausgewiesender Mehrwertsteuer diese dann erst ersetzen und vorher nicht. ?
Ja, das ist so korrekt. Darf sie und ich glaube sogar fast dass sie das auch muss.
Was die Erfahrungen angeht, so muss ich sagen dass ich bisher nur einmal einen Schadensfall hatte für den meine eigene Versicherung einspringen musste (Einbruchschaden am Fahrzeug, Radio geklaut) und damals bei der Zürich war und die Abwicklung sehr problemlos verlief. Dafür war die Zürich aber auch sehr teuer.