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Vermieterin darf Raucher kündigen

taste1984 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

was gibt es nur für menschen da lebt einer 40 jahre in einer wohnung hat sagar für den vermieter gearbeitet und wird jetzt aus der wohnung geklagt wegen rauchens
was ist das für ein rechtsstaat ?
ich muß kotzen

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mawe2 taste1984 „Vermieterin darf Raucher kündigen“
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was ist das für ein rechtsstaat ?

Das ist (in diesem Fall) ein Rechtsstaat, der die egoistischen Interessen des Einzelnen den Interessen der anderen Mieter (der Mehrheit) unterordnet.

Was wäre das denn für ein Rechtsstaat, der dem Einzelnen das unbeschränkte Recht einräumt, seine Nachbarn mit Qualm zu belästigen, ohne das die sich dagegen wehren können?

Im Übrigen musst Du den Vorgang schon etwas genauer betrachten, dann wird sich auch Dein
ich muß kotzen
wieder geben.

Der Raucher hat seine Wohnung nicht mehr ordentlich gelüftet sondern den Qualm nur über das Treppenhaus abziehen lassen. Das ist definitiv unzumutbar! Und er hat dieser Tatsache zunächst auch nicht widersprochen, so dass er diese Feststellung des Klägers quasi anerkannt hat.

Was soll ein Richter denn dann noch anderes machen, als der Räumungsklage statt zu geben?

Wenn du hier ein Mangel des Rechtsstaates erkennst, müsstest Du uns mal genauer erklären, worin dieser Mangel besteht!

Gruß, mawe2
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Borlander mawe2 „Das ist in diesem Fall ein Rechtsstaat, der die ...“
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Ich kann auch nicht so recht verstehen, was daran der große Skandal sein soll.

Und er hat dieser Tatsache zunächst auch nicht widersprochen, so dass er diese Feststellung des
Klägers quasi anerkannt hat.

"Eineinhalb Jahre lang habe der 74-jährige Mieter, der 35 Jahre lang als Hausmeister des Mietshauses gearbeitet hatte, nicht auf diverse Beschwerden reagiert." (http://www.sueddeutsche.de/geld/mietrecht-gericht-bestaetigt-wohnungskuendigung-fuer-raucher-1.1735094)

"Die Anwältin des gekündigten Mieters hatte der Behauptung, im Treppenhaus würde eine erhebliche Geruchsbelästigung entstehen, vor Gericht nicht widersprochen. Deshalb gab es keine Beweisaufnahme - das Gericht ging davon aus, dass es im Treppenhaus tatsächlich stinkt." (http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/duesseldorf/nachrichten/raucher-muss-wohnung-raeumen-1.3573255)

Ergänzend sei auch noch zu erwähnen, dass der Mieter bei Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorerst weiterhin in der Wohnung bleiben darf und wahrscheinlich sein Verhalten dabei nicht ändern wird bis zu einem letztinstanzlichen Urteil.

"Der Vermieter habe bei der Kündigung keine finanziellen Motive verfolgt. Eine Neuvermietung der Wohnung gestalte sich schwierig, zwei weitere Wohnungen im Haus stünden leer." (http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/duesseldorf/nachrichten/raucher-muss-wohnung-raeumen-1.3573255) Ich würde auch nicht in einem Haus wohnen oder arbeiten wollen in dem mir schon beim Öffnen der Haustür der Zigarattenqualm entgegenkommt. So lange das Problem besteht scheint mir da eine Vermietung generell schwierig…

Gruß
Borlander

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kongking Borlander „Ich kann auch nicht so recht verstehen, was daran der große ...“
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Danke Bor.

Fall gezogen und neu für flach.

Ich hab dich gern ;-)

kongking
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olliver1977 taste1984 „Vermieterin darf Raucher kündigen“
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Bisher ist es nur das Urteil eines Amtsgerichtes, wobei auch noch zu bemerken ist, daß der Richter der selbe war, der auch die Gerichtskostenbeihilfe abgelehnt hat. Diesem wurde ja bereits vom Landgericht wiedersprochen. Also wird es nächst Instanzlich weitergehen.

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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mawe2 olliver1977 „Bisher ist es nur das Urteil eines Amtsgerichtes, wobei auch ...“
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Was ja auch ein Merkmal eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist.

Mich würde immer noch interessieren, wo der TE hier ein Mangel an Rechtsstaalichkeit bemerkt haben will!

Gruß, mawe2

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kongking olliver1977 „Bisher ist es nur das Urteil eines Amtsgerichtes, wobei auch ...“
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Erst einmal danke an olli1977.

Solche Themen werden immer seltener angesprochen, ich habe den ersten Thread gelesen.

Ich rauche selbst, gehe wegen des nicht wegzudiskutierenden Geruches meistens auf den Balkon.

Schon klar, das ein Vermieter keine versiffte Wohung haben mag.

Ich, der in einer WG lebt, sehe auf Grund dieses Urteils einen kommenden Tsunami,

an dem sich Anwälte hübsch Geld beschaffen können.

Da ist dann nichts mehr  mit leben und leben lassen.

kongking
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