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Anzeigen oder nicht anzeigen? (Nötigung auf Autobahn)

xafford / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich bräuchte mal etwas moralischen Rat. Die Sachlage ist folgende:

Gestern hatte ich einen Termin in Offenbach. Auf dem Weg dahin fuhr ich gegen 9:35 Uhr auf der A63 von Kaiserslautern Richtung Mainz. Es war nicht sehr viel Verkehr. In der Nähe von Saulheim waren dann einige LKW auf der rechten Spur. Das Auto vor mir scherte aus um mit ca. 100km/h zu überholen, ich scherte auch aus und bremste von 130 auf 100 herab um hinter ihm ebenfalls zu überholen. Zu der Zeit war hinter mir noch kein anderes Fahrzeug.

Da es mehrere LKW auf der rechten Seite waren dauerte der Überholvorgang länger. Im Rückspiegel sah ich dann, dass sich von Hinten ein bronzefarbener Volvo SUV mit höherer Geschwindigkeit näherte (wie sich später herausstellen sollte ein XC60 mit Kennzeichen ebenfalls aus Kaiserslautern). Er bremste recht spät und fuhr relativ dicht auf.

Als dann das langsame Fahrzeug vor mir nach der Kolonne rechts einscherte und ich Gas gab um ihn auch noch zu überholen sah ich im Rückspiegel, dass der Volvo auch ordentlich Gas gab und mir fast auf der Stoßstange hing. Zusätzlich kam dann das beliebte Aufblendenden dazu. Da ich mich weder in Luft auflösen, noch rechts einscheren konnte schloss ich halt den Überholvorgang ab und fuhr zügig auf die rechte Seite, denn ein zwei Tonnen Koloss will ich nicht im Kofferraum haben.

Dann zog der Volvo neben mich und ich sah, wie der Fahrer wild gestikulierte. Er gab dann wieder Gas, zog an mir vorbei und dann - ja dann zog er knapp vor mir auf die rechte Spur und trat ordentlich auf die Bremse (bei völlig freier Strecke). Da das Auto hinter mir auch nicht mehr weit war, konnte ich keine Vollbremsung mehr machen, es reichte aber, dass ich ihm nicht vollends hinten drauf knallte. Ich scherte dann wieder auf die linke Spur aus um an ihm vorbei zu fahren.

Als ich neben ihm war und rüber sah hatte er sein Handy gezückt und machte Fotos oder Video oder sonst was.

Nachdem ich ihn überholt hatte und später wieder rechts einscherte (hatte noch ein paar weitere LKW überholt auf die wir mittlerweile aufgelaufen waren) überholte er mich wieder, blieb neben mir gleichauf und machte aus dem Beifahrerfenster wieder mit seinem Handy rum. Erst also ich ihn mit einem Fingerzeig auf meine Unfallkamera hinter der Windschutzscheibe hinwies gab er richtig Gas und zog davon (sie hat die Aufnahme übrigens gesicherte wegen des starken bremsens).

Gestern war ich noch so geladen, dass ich mir schwor ich würde heute Anzeige erstatten. Heute nach reiflicher Überlegung bin ich mir da allerdings nicht mehr so sicher, denn ich habe eigentlich momentan keine Zeit für so einen Ärger. Zudem habe ich abgesehen von der Aufnahme, die eventuell vor Gericht nicht zugelassen wird keinen Zeugen und ich weiß auch nicht, ob das auf der Aufnahme alles so eindeutig rüber kommt.

Also was tun? Anzeigen und den ganzen Ärger und die verlorene Zeit in Kauf nehmen, oder einfach unter "Idioten des Alltags" verbuchen?

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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swiftgoon xafford „Anzeigen oder nicht anzeigen? (Nötigung auf Autobahn)“
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Also was tun? Anzeigen und den ganzen Ärger und die verlorene Zeit in Kauf nehmen, oder einfach unter "Idioten des Alltags" verbuchen?

Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Das musst du wissen ob es dir die Zeit wert ist. Ich würde es machen.
Ich würde eine Anzeige wg. Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bei der Polizei machen. Solche Idioten lernen es einfach nicht anders. Vielleicht ist es ja auch nicht das erste Mal und er hat schon ein paar Pünktchen gesammelt.
Da du vermutlich alleine unterwegs warst würde ich dem Polizisten das aufgezeichnete Video deiner Dashcam als Beweis mal vorspielen.

swiftgoon

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gelöscht_265507 xafford „Anzeigen oder nicht anzeigen? (Nötigung auf Autobahn)“
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Wenn ich mit so einer Geschichte zu meinem Anwalt gehe, dann sagt er: "Junge, ärgere dich noch einmal kräftig und vergiss es."

Das ist aber jetzt nicht entscheidend für dein Problem:

Vorerst steht hier Aussage gegen Aussage.
Bei einer Anzeige bei der Polizei würde er eine Vorladung bekommen, der er aber nicht nachkommen muss. So ein Rowdy weiß so etwas.
Nun kommt es darauf an, was der Staatsanwalt macht. So wie ich diese Berufsgruppe kenne, wird das Verfahren zu 99+% eingestellt. Das bekommen beide schriftlich. Das nennt man dann den "kleinen Freispruch".

Was jetzt noch übrig bleibt, ist das Hantieren mit dem Handy, welches du mit deiner CrashCam beweisen kannst. Das bedeutet, 60 € und einen Punkt in Flensburg. Ob sich das für dich lohnt, weiß ich nicht.
Hat der viele Punkte, kannst du ihm weh tun. Aber das weißt du nicht. Allerdings wird der sich irgendwann schon selbst aus dem Verkehr ziehen.Das macht der ja nicht zum ersten Mal.

Wenn du ihm draufgefahren wärst, dann hätte sich deine Kamera gelohnt. Aber das macht man ja nicht.

Ich habe heute mal versucht, mit Hilfe der StVO mein Auto zu Crashen.
Situation: Neuer Kreisverkehr, aber noch ohne Beschilderung. Ergo haben die Fahrzeuge, die reinfahren, Vorfahrt. Rechts vor Links. Aber letztendlich tut man es doch nicht. ;O)

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mumpel1 gelöscht_265507 „Wenn ich mit so einer Geschichte zu meinem Anwalt gehe, dann sagt ...“
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Hallo!

Aufnahmen mit einer Dash-Cam bzw. Unfallkamera werden häufig nicht als Beweismittel zugelassen solange die Aufnahme bereits vor der Nötigung begonnen hat und somit nicht anlassbezogen ist. Nur wenn die Kamera erst mit Beginn der Nötigung eingeschaltet wird könnte das Gericht die Aufnahme durchaus als anlassbezogen einstufen und als Beweismittel zulassen.

Gruß, René

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Fetzen xafford „Anzeigen oder nicht anzeigen? (Nötigung auf Autobahn)“
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Heute nach reiflicher Überlegung bin ich mir da allerdings nicht mehr so sicher, denn ich habe eigentlich momentan keine Zeit für so einen Ärger. Zudem habe ich abgesehen von der Aufnahme, die eventuell vor Gericht nicht zugelassen wird keinen Zeugen und ich weiß auch nicht, ob das auf der Aufnahme alles so eindeutig rüber kommt.

Damit hast du es dir doch selbst beantwortet. Von der anderen Seite des Bildschirms kann man die ganze Situation noch schlechter beurteilen. Entweder zum Anwalt und vorlegen was du hast ( vielleicht ist das ja das letzte Tüpfelchen, was es braucht, um ihn aus dem Verkehr zu ziehen), oder bleiben lassen.

Im Kreisverkehr sieht es so aus, wenn einem jemand die Vorfahrt nimmt (man sieht es auf dem Bild nicht, aber das rechte Hinterrad hat er mir auch versucht abzureißen):

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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dirk1962 xafford „Anzeigen oder nicht anzeigen? (Nötigung auf Autobahn)“
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Hallo xafford,

aus eigener Erfahrung:

einfach unter "Idioten des Alltags" verbuchen?

Wie IT-Lok schrieb:

steht hier Aussage gegen Aussage

War bei mir so.

Gruß
Dirk

why can't the world be one great song. (Yorkshire Girl)
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