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Es gibt doch auf Nickles einen echten Dr. der Medizin, da frage ich ei

provinzler / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

es gibt ja hier auf Nickles mind. einen echten Dr. der Medizin. Da frage ich einfach mal nach wie es nun "Schwerbeschädigte", wegen geistigem Zustand nun durch neue Medikamente soweit stabilisiert werden das sie eigene Wohnungen erhalten und auch sonst frei über Geld verfügen können (oft in Alkohol umgesetzt). Das ist aber nicht mein Anliegen. Habe nur an der Haltestelle verfolgt wie sich da 3 unterhalten hatten und da gab es sogar 1 Mann der alle Bankgeschäfte über Internet mit PC macht, sogar dort unterschreiben kann mit PC, hat so ein Zusatzgerät am PC dafür. Die übrigen dort waren mehr als erstaunt und konnten nur sagen:" was ein PC hast Du".  Sie wollten da zur Bank gehen, 20m um die Ecke und Geld am Schalter abheben. Na ja, sie standen kaum 1 m entfernt und da mußte man eben zuhören. 2 dieser Leute sind eben tägliche Kunden am Bahnhof und kaufen dort ihre Trinkerei um sie sofort zu vertilgen vor dem Eingang. Deren Ausweis für Behinderung gilt sogar mit Begleitperson. Wie ist dann  da der Werdegang über den schwierigen Weg um überhaupt da zugelassen zu werden? Ich beziehe dies nicht auf mich, einfach auf viele Bekannte die mit vielen Krankheiten keine 50% erreichen (Herzinfarkt, Bandscheibenvorfälle, Arthrose, Gicht, Schlaganfall) und dadurch starke Einschränkungen haben. Müssen aber weiterhin arbeiten, keine Reha, keine Verkürzung der Arbeitszeit usw. Etwas undurchsichtig dieser ganze Werdegang.

MfG

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gelöscht_238890 provinzler „Es gibt doch auf Nickles einen echten Dr. der Medizin, da frage ich ei“
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Hi,

ich bin kein Arzt, will es Dir aber ganz kurz erklären.

10 Krankheiten mit je 10% Schweregrad der Behinderung ergeben einfach keine 100% Schwerbehinderung.
Aber auch 50% oder gar mehr bedeuten nicht weniger arbeiten, für eine Reha ist der Arzt und die Krankenkasse oder der Rententräger zuständig.
Wird jemand für dauerhaft arbeitsunfähig befunden, wird er in AU-Rente geschickt.
Zwischenstadien sind möglich.

Wer da nicht weiter weiß, sollte sich bei seiner Krankenkasse, dem Rententräger oder dem Sozialverband erkundigen.

Das ganze ist ein sehr komplexes Thema und hier nicht diskutierbar.

Ach ja, an der Ecke stehen und saufen, kann man auch mit 100% als AU-Rentner.Zwinkernd

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Borlander gelöscht_238890 „Hi, ich bin kein Arzt, will es Dir aber ganz kurz erklären. 10 Krankheiten mit je 10 Schweregrad der Behinderung ergeben ...“
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Der GdB (Grad_der_Behinderung) ist keine Prozentangabe.

"Schwerbehinderte" (GdB ab 50) bekommen ein paar Tage mehr Urlaub. Man kann also also sagen, dass die zumindest ein bisschen weniger arbeiten müssen.

Wird jemand für dauerhaft arbeitsunfähig befunden, wird er in AU-Rente geschickt. Zwischenstadien sind möglich.

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (AU) gibt es zwei Stufen: Noch 3-6 Stunden pro Tag arbeitsfähig und weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig.

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gelöscht_323936 provinzler „Es gibt doch auf Nickles einen echten Dr. der Medizin, da frage ich ei“
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verfolgt wie sich da 3 unterhalten hatten

Ja, ja. Manche reden viel, wenn der Tag lang ist. Und gemeint sein kann da schon etwas, das man selbst ganz anders versteht.
Da gibt es ne ganze Reihe Stories.

Dass jemand unter Fürsorge gestellt wird, gibt es auch, und gar nicht so selten.

Das hat dann aber nicht unbedingt mit einer anerkannten Beschädigung zu tun.

Wenn man die Leute so auf der Straße reden hört - wie soll man da drauf schließen können, wie weit sie in der Lage sind, ein selbständiges Leben zu führen ? Wie soll man das so ohne weiteres feststellen können, auch wenn man 1 m daneben steht und zuhört?

Natürlich - ich bin selbst keine Ärztin. Einiges darüber weiß ich aber, was man/frau eben so darüber wissen muss.

Anne

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Tom West provinzler „Es gibt doch auf Nickles einen echten Dr. der Medizin, da frage ich ei“
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Alle bisherigen Aussagen Hatterchen45, Borlander und Anne0709 kann ich nur voll unterstreichen.

1. (Hatterchen45) - hochkomplex

2. (Borlander) - es handelt sich um ganz verschiedene Sachverhalte

3. (Anne0709) - Leute reden viel, wenn der Tag lang ist

4. Kannst Du Erkrankungen nicht danach bemessen, wie jemand auf der Straße ausschaut

Aber ein klein wenig Licht möchte ich Dir doch ins Dunkle bringen, auch wenn ich das hier, wegen der Komplexität und der individuell unterschiedlichen Voraussetzungen, nicht vollständig aufführen kann, sondern nur grob skizziere:

- Schwerbehinderung

Zuständig ist i.d.R. das Versorgungsamt. Der GdB (Grad der Behinderung) wird in % gemessen. Ab einem GdB von 50% erhält man einen Schwerbehinderten-Ausweis, der auch weitere Merkmale, wie z.B. "Begleitung" Merkkennzeichen "B" enthalten kann (Notwendigkeit ständiger Begleitung) oder "erhebliche Gehbehinderung, Merkkennzeichen "G".

Vergünstigungen können sein

- erhöhter Urlaubsanspruch

- Befreiung von der Rundfunkgebühr

- steuerliche Pauschalbeträge  u.m.

Der Grad richtet sich nach krankheits-/unfallbedingten Funktionsausfällen. Gibt es keinen Funktionsausfall, gibt es auch keinen GdB (Beispiel: Verkrüppelung des Arms nach Unfall, der Arm ist aber ohne Einschränkung weiter funktionstüchtig).

Die Höhe des GdB richtet sich nach allen durch Krankheit/Unfall ausgelösten Funktionsausfällen, nicht berücksichtigungsfähig sind altersbedingte Minderungen.

Die Funktionsausfälle werden auch nicht "zusammengerechnet", sondern in ihrer Gesamtheit betrachtet. Ausfälle die sich gegenseitig bedingen, werden nur einmal berücksichtigt (Beispiel: Bewegungsstörungen bei Morbus Parkinson sind nicht zusätzlich zu zählen, da sie leider ohnehin zum Krankheitsbild gehören).

Der GdB sagt nichts über die Erwerbsmöglichkeit aus und steht auch in keinem direkten Zusammenhang, kann allenfalls ein Indiz sein, für die:

- Erwerbsminderung(s-Rente):

Zuständig sind vor allem Rentenversicherungsträger und berufsständische Versorgungswerke.

Erwerbsunfähig ist derjenige, der Aufgrund einer Erkrankung/Unfall dauerhaft (mind. 6 Monate) nicht oder nur teilweise in der Lage ist, jedwede dem Erwerb dienende Tätigkeit auszuführen.

Dabei gilt, wie Borlander schon ausgeführt hat, eine "teilweise Erwerbsminderung", wenn der Geschädigte einer Tätigkeit zwischen 3-6 Stunden, eine "vollständige Erwerbsminderung", wenn der Geschädigte unter 3 Stunden beruflich tätig sein könnte. Ab 6 Stunden gilt der Geschädigte als "nicht erwerbsgemindert".

Wenn der Geschädigte erwerbsgemindert ist und auch tatsächlich keiner bzw. nur im Rahmen der Zumutbarkeit (Hinzuverdienstgrenzen) einer Erwerbstätigkeit nachgeht, werden bei teilweiser Erwerbsminderung 50% der Erwerbsminderungs-Rente gezahlt, bei vollständiger Erwerbsminderung 100%.

Fragen:

1. Warum führt ein GdB von 100% nicht zu einer vollständigen Erwerbsminderung, kann es aber?

Beispiel 1: Der Geschädigte ist vollständig blind -> 100% GdB. Er übt aber einen Beruf vollständig aus (sprachgestützter Computerarbeitsplatz, Blindenwerkstätte, etc.) -> "Keine Erwerbsminderung" 

Beispiel 2: Der Geschädigte ist vollständig blind und durch seine Blindheit so psychisch erkrankt, dass er keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann -> "Vollständige Erwerbsminderung"

2. Warum führt eine "vollständige Erwerbsminderung" nicht automatisch zu einem GdB von 100%

Beispiel: Geschädigter leider unter krankheitsbedingten ständigen Schmerzen, die ihn zwingen leistungsmindernde Medikamente zu nehmen (z.B. Opiate) -> Je nach Schweregrad z.B. "teilweise Erwerbsminderung", da er nicht in der Lage ist länger als 6 Stunden zu arbeiten, aber nur ein GdB von z.B. 50%, da die körperliche Gesamtfunktion nicht zu 100% eingeschränkt ist.

- Rehabilitation

Dient in erster Linie dazu, eine Erwerbsminderung zu verhindern bzw. zu mildern. Da für Erwerbsminderung vorgenannte Renten vorgesehen sind, ist i.d.R. auch der Rentenversicherungsträger zuständig.

Der Geschädigte soll davor bewahrt werden, dauerhaft nicht mehr beruflich tätig sein zu können.

- Kuren

Zuständig i.d.R. Krankenkassen/-versicherer. Voraussetzung: Diverse, u.a. zeitliche. Kuren dienen üblicherweise dazu, bei einer "geschwächten" Person die Arbeitsleistung zu erhalten, d.h. dafür zu sorgen, dass die Person überhaupt erst nicht vollständig arbeitsunfähig in seinem bisher ausgeübten Beruf wird, durch allgemeine Roborierung (Kräftigung).

- AHB bzw. AGM

Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussgesundheitsmaßnahme. Zuständig: Kommt drauf an, Krankenkasse/-versicherer oder Rentenversicherungsträger.

I.d.R. nach schwerwiegenden Erkrankungen oder Operationen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Je nach Ziel - Vollständige Genesung, Verhinderung einer Erwerbsminderung, etc. - ergibt sich die Zuständigkeit. Ansprechpartner ganz überwiegend zunächst der Krankenversicherungsträger

Ich hoffe, dass die Ausführungen, die beileibe nicht vollständig sein können, ein wenig weiterhelfen.

Es kommt tatsächlich auf viele verschiedene einzelne individuellen Faktoren an. So können auch nicht erwerbstätige Personen Kuren erhalten (Mutter-KInd-Kur) oder Behinderte ohne Erwerbstätigkeit eine Rehabilitation nach dem Schwerbehindertengesetz.

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gelöscht_238890 Tom West „Alle bisherigen Aussagen Hatterchen45, Borlander und Anne0709 kann ich nur voll unterstreichen. 1. Hatterchen45 - ...“
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Super Tom, alles gut erklärt!

Ich hätte ihm auch eine Broschüre des Sozialverbandes Deutschland zuschicken können, dessen Mitglied ich bin.Zwinkernd
Ja so ist das mit dem GdB, man sieht in nicht zwangsläufig und auf den ersten Blick. Aber in Tresen-Gesprächen hört man oft wunderliches.

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Tom West gelöscht_238890 „Super Tom, alles gut erklärt! Ich hätte ihm auch eine Broschüre des Sozialverbandes Deutschland zuschicken können, ...“
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Ich hätte ihm auch eine Broschüre des Sozialverbandes Deutschland zuschicken können, dessen Mitglied ich bin

Würde mich interessieren, auch wenn ich nicht mehr im meinem Job und kein Mitglied bin. Ich schöpfe nur aus meiner Ausbildung und meinen beruflichen und persönlichen Erfahrungen. ;)

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gelöscht_238890 Tom West „Würde mich interessieren, auch wenn ich nicht mehr im meinem Job und kein Mitglied bin. Ich schöpfe nur aus meiner ...“
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Das wird auch weitgehend im Netz angeboten:

https://www.sovd.de/index.php?id=broschueren0&no_cache=1

Es gibt auch in allen Orten Gruppen von Mitgliedern, die sich regelmäßig zu Informationsveranstaltungen treffen und auch Fragen des täglichen Lebens beantworten.
Da aber diese Leute alle selber zu den Betroffenen gehören und diese Arbeiten ehrenamtlich ausüben, sollte man sie nicht mit Vermutungen über Andere belästigen.Zwinkernd

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Tom West gelöscht_238890 „Das wird auch weitgehend im Netz angeboten: https://www.sovd.de/index.php?id broschueren0 no_cache 1 Es gibt auch in allen ...“
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Lieben Dank.

Ich habe es gelernt, aber offensichtlich bestehen bei vielen Personen absolute Defizite hinsichtlich der grundlegenden Voraussetzungen - wie man hier wieder gesehen hat.

Wäre schön, danke für den Link, dass nicht in meiner plumpen Sprache erläutern zu müssen/dürfen. Hoffe passendes zu finden.

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gelöscht_238890 Tom West „Lieben Dank. Ich habe es gelernt, aber offensichtlich bestehen bei vielen Personen absolute Defizite hinsichtlich der ...“
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Keine Ursache.

Aber wie ich eingangs schon schrieb, ist das Thema einfach zu komplex, um es umfassend und allgemein zu erörtern. Jeder Einzelfall muss für sich betrachtet werden.
Nein, ich habe das nicht gelernt, musste mich aber in meinem eigenen Fall damit auseinandersetzen und habe trotzdem Lehrgeld bezahlen müssen. (Aber nicht ganz so viel).

Wenn das dann noch wie bei mir damals mit in die Rente spielt, kann man sich gar nicht genug von Spezialisten beraten lassen.
Leider machen aber auch Spezialisten Fehler, die man dann auch erst feststellt, wenn es zu spät ist.
Aber ich will mich nicht beklagen, im Gegensatz zu Anderen bin ich gut aus der Sache herausgekommen.

Aus diesem Grund kann ich nur jedem Empfehlen, bevor es zu spät ist, dem Sozialverband Deutschland beizutreten und sich von diesem beraten und vertreten zu lassen.

https://www.sovd.de/

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provinzler Tom West „Alle bisherigen Aussagen Hatterchen45, Borlander und Anne0709 kann ich nur voll unterstreichen. 1. Hatterchen45 - ...“
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Ich bedanke mich mich herzlich für die ausführlichen Antworten.
Es ging mir im Prinzip darum das diese Menschen bis vor paar Jahren im"betreuten Heim" für Behinderte wohnten. Nun aber schon gut 2 Jahre eine eigene Wohnung bekommen hatten und auch nie gearbeitet hatten. Sie waren geistig wohl nicht auf der Höhe wie man es im Volksmund nennt. Nun durch wohl sehr gute Medikamente kann man wohl mehr daran ändern. Sie leben nun völlig (fast, denn vorstellig beim Psychologen für Medikamente müssen sie regelmäßig sein) eigenständig in eigener Wohnung. Mit dem Geld ist es da wohl unterschiedlich geregelt. Manche müssen immer zum Schalter der Bank wo ein Angestellter immer überprüft und dann genehmigt. (oder nicht)

I.d.R. nach schwerwiegenden Erkrankungen oder Operationen

Kenne ich leider auch aus meinem Umfeld wo echt betrogen wurde. Bekam sogar die Pflegestufe, Reha abgebrochen und fährt immer in Urlaub. Hat noch nie eine Pflegekraft beschäftigt. Tja mehr nun nicht dazu.

Vielen Dank für hilfreiche Auskünfte.

MfG

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Tom West provinzler „Ich bedanke mich mich herzlich für die ausführlichen Antworten. Es ging mir im Prinzip darum das diese Menschen bis vor ...“
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Es ging mir im Prinzip darum das diese Menschen bis vor paar Jahren im"betreuten Heim" für Behinderte wohnten

Und wo  ist jetzt das Problem? Möchtest Du mehr über das Betreuungsrecht erfahren (glaub 1896ff BGB - kann mich aber auch irren, bin lang nicht mehr mit allen Paragraphen vertraut, aber das hatte sich ca. 2000? geändert, vorher gab es noch Entmündigung, jetzt Betreuungssorgegeschäfte)?

Betreuungsrecht: Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge (dazu dann auch Wohnrecht)

Wo hast Du Dein Problem?

Pflegestufe

Alles aus dem Gespräch an der Haltestelle? Pflegestufe hat nur wiederum nichts mit GdB oder Rente zu tun. Was möchtest Du wissen?

Und warum sollten "Behinderte" nicht eigenständig wohnen dürfen? Das muss ein tolles Haltestellengespräch gewesen sein.

. Mit dem Geld ist es da wohl unterschiedlich geregelt. Manche müssen immer zum Schalter der Bank wo ein Angestellter immer überprüft und dann genehmigt.

Betrifft die Betreuung (Vermögenssorge). Und ich weiß immer noch nicht was Du von uns möchtest.

Bekam sogar die Pflegestufe, Reha abgebrochen und fährt immer in Urlaub

Und die waren alle am Bahnhof. Musst aber gut zuhören.... (sorry, edit: waren ja Deine Bekannten)

Ich weiß immer noch nicht, worum es Dir geht. Bist Du neidisch, weil Du denkst, andere Personen würden als "kranker" eingestuft werden als Du und hätten mehr Geld und Privilegien? Oder geht es Dir um etwas Konkretes? Oder geht es Dir nur darum, auf Nickles.de was zu schreiben, ohne eine wirkliche Antwort zu wollen, Hauptsache ein Dialog?

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provinzler Tom West „Und wo ist jetzt das Problem? Möchtest Du mehr über das Betreuungsrecht erfahren glaub 1896ff BGB - kann mich aber auch ...“
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Und die waren alle am Bahnhof. Musst aber gut zuhören.... (sorry, edit: waren ja Deine Bekannten)

Das mit der Pflegestufe ist wohl impulsiv erfolgt. Bekannte sind die anderen Leute nicht, nur der "Pflegefall" und der stand auch nicht an der HaltestelleZwinkernd. Frage war eigentloch so zu verstehen wie es aus ehemaligen betreuten Menschen unterschiedliche Regelungen zu Finanzen gibt obwohl sie alle nun eigenständig wohnen und leben können.
Aber es gab ja schon reichlich Erklärungen hier.

MfG

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audax31 Tom West „Alle bisherigen Aussagen Hatterchen45, Borlander und Anne0709 kann ich nur voll unterstreichen. 1. Hatterchen45 - ...“
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Besser hätte es auch ein Arzt nicht erklären können. Der Beschädigtengrad wird ja meistens durch angestellte Ärzte der Behörde anhand der von den behandelnden Ärzten eingesandte Befunde festgestellt. Sehr selten durch Befundermittlung bei einem Hausbesuch wie bei der Beurteilung für die Pflegestufe. Dabei kann ja viel gemogelt werden.

Richtlinie ist wie o.g. das Schwerbehindertengesetz.

audax31

doc
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