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Übernahme Versicherung bei Autokauf

pappnasen / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Gemeinde,

gibt es das noch, dass man eine Versicherung übernehmen kann, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft?

Ich meine damit die aufgelaufenen Schadenfreiheitsrabatte.

Im Net habe ich keine genauen Erklärungen gefunden.

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gelöscht_35042 pappnasen „Übernahme Versicherung bei Autokauf“
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Ich meine damit die aufgelaufenen Schadenfreiheitsrabatte.

Das gab es so noch nie!

Der Versicherungsgeber hat immer den neuen Besitzer überprüft und wenn das Alter (zu jung) oder der eigene Versicherungsablauf schlecht waren gab es nichts, wenn die Versicherung auf den neuen Käufer überschrieben werden sollte..

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pappnasen gelöscht_35042 „Das gab es so noch nie! Der Versicherungsgeber hat immer den neuen Besitzer überprüft und wenn das Alter zu jung oder ...“
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Das mit dem "zu jung" leuchtet mir ein.

Allerdings gehört die Versicherung zum Auto und nicht zum Fahrer.
Ich will gerade ein Auto verkaufen und dachte, dass das vielleicht ein Werbepunkt ist.

Das habe ich gefunden:

Familienmitglieder profitieren

  • Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung richtet sich nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse, also danach, wie lange Sie bereits unfallfrei fahren. Die SF-Klasse können Sie an Dritte übertragen.
  • Die Übertragung ist innerhalb der Familie möglich, das heißt, es muss ein Verwandtschaftsverhältnis bestehen.
  • Rechnen Sie genau aus, ob sich das Übertragen der SF-Klasse wirklich lohnt. Fahranfänger etwa können sich nur sehr begrenzt schadenfreie Jahre anrechnen lassen.
  • Der Schadenfreiheitsrabatt beschränkt sich auf Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die Versicherungsprämie lässt sich damit senken.
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gelöscht_35042 pappnasen „Das mit dem zu jung leuchtet mir ein. Allerdings gehört die Versicherung zum Auto und nicht zum Fahrer. Ich will gerade ...“
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So in etwa..

Ich hätte seiner Zeit eine meiner Versicherungen auf meinen Sohn übertragen können, aber als damaliger Fahranfänger hätte es nicht viel gebracht..

Habe sie dann auf mich weiter laufen lassen..

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hddiesel pappnasen „Das mit dem zu jung leuchtet mir ein. Allerdings gehört die Versicherung zum Auto und nicht zum Fahrer. Ich will gerade ...“
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Hallo pappnasen,

eine kurze Übersicht ohne Gewähr.
z.B. bei Fahranfänger

Genaue Angaben von deiner eigenen Versicherung,
da nicht jede Versicherung die gleichen Koditionen hat.
Es gab igendwann eine Neureglung, z.B. nur an Verwandte, ist wie immer alles eine Verhandlungssache, die eine Versicherung gibt Nachlass, die andere Versicherung nicht.

Gibst du deinen Rabatt auf dein einzigen angemeldeten PKW weiter, ist dieser Rabatt für dich verloren, handelt es sich um dein angemeldetes 2. Fahrzeug, behällst du deinen Rabatt beim 1. Fahrzeug.

Aber alles ohne Gewähr.
Deine Versicherung, ist dein Vertragspartner und die sagt Dir wie es bei ihnen läuft.

Windows 10 Pro 64-Bit, 22H2: MS Office Pro Plus 2016 32-Bit: Mein Motto: Leben und leben lassen: Gruss Karl
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Andreas42 pappnasen „Übernahme Versicherung bei Autokauf“
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Hi!

Ich denke, da würde ich einfach mal meine Versicherung anrufen und fragen, was da geht.

Meine Erfahrungen betreffen die HUK sind aber teilweise schon 30 Jahre alt.

Mein erster Wagen war als Zweitwagen auf meinen Vater zugelassen. Da gab es eine entsprechend bessere Einstufung. Das ist IMHO das normale.

Später hab ich mich natürlich selbst versichert und das Auto dann selbst angemeldet. Da konnte ich dann tatsächlich etwas günstiger einsteigen, weil mein Vater schriftlich bestätigte, dass ich den Wagen schon seit Jahren gefahren habe. Wie das im Detail abgelaufen ist, weiß ich leider nicht mehr. Daher der Tipp die Versicherung anzurufen.

Später bekam ich dann einmal einen Dienstwagen. Da habe ich dann meinen Arbeitgeber ermöglicht meine Schadensfreiheitsklasse für mein Auto zu übernehmen. Als ich den Wagen dann beim Stellenwechsel privat übernommen habe, konnte ich dass dann wieder zurück zu mir übertragen.

Das ist jetzt alles aber schon etwa 15 Jahre her (der letzte Wechsel zurück), da kann sich also durchaus inzwischen was geändert haben. Aber man kann ja anrufen...

Bis dann

Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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weissnix2 Andreas42 „Hi! Ich denke, da würde ich einfach mal meine Versicherung anrufen und fragen, was da geht. Meine Erfahrungen betreffen ...“
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Allerdings gehört die Versicherung zum Auto und nicht zum Fahrer. Ich will gerade ein Auto verkaufen und dachte, dass das vielleicht ein Werbepunkt ist.

Stimmt, versichert ist das Auto - egal, wer damit fährt. Auch kann man dem potentiellen Käufer sicherlich die eventuelle Übernahme der Versicherung anbieten. Die Frage ist jedoch, ob die Versicherung da mitspielt. Sie kann, sie muss aber nicht. Da gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, und ein Versicherungsvertrag ist reine Verhandlungssache. 

Konkretes Beispiel: mein Sohn hat seit seinem 18. Lebensjahr bis zum Ende seines Studiums unseren auf mich zugelassenen Zweitwagen benutzt. Als er dann endlich sein eigenes Geld verdiente und natürlich auch sein eigenes Auto haben wollte, hat die Versicherung ihm die bis dahin auf meinen Namen eingefahrenen Rabatte voll angerechnet und den Vertrag einfach von mir auf ihn umgeschrieben. Das kann sie machen, muss sie aber nicht. 

Anderes Beispiel: in meiner Nachbarschaft wohnt eine Familie, die vor rund 40 Jahren aus dem ehemaligen Jugoslawien zugewandert ist - Vater, Mutter, zwei Söhne, alle mit Führerschein, aber nur ein Auto, zugelassen auf den Vater. Letztes Jahr ist der Vater verstorben, und das Auto sollte auf den Namen eines Sohnes umgemeldet werden. Die Versicherung: "Nee, den Rabatt können wir Ihnen nicht anrechnen, Sie müssen bei "Null" anfangen." Daraufhin haben sich die Betroffenen dann bei einer anderen Versicherung erkundigt, und siehe da: "Wenn Sie das Auto bei uns versichern, rechnen wir Ihnen den bei der anderen Versicherung erworbenen Rabatt an."  

Wie man sieht, reine Verhandlungssache... 

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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Tom West pappnasen „Übernahme Versicherung bei Autokauf“
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Das Kfz ist zwar grundsätzlich versichert, der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) erhält aber immer der Versicherungsnehmer (VN) - sowohl im Positiven, als auch im Negativen. Man kann zwar eine Versicherung übernehmen, allerdings nur mit dem SFR des neuen VN.

Eine Übertragung des SFR ist i.d.R. möglich bei Familienangehörigen - allerdings nur in dem Umfang, in dem der neue VN auch den SFR selbst hätte erhalten können (bisheriger VN 20 Jahre schadensfrei, Sohn hat erst 2 Jahre Führerschein -> es können nur 2 Jahre übertragen werden).

Ein Rücktausch des SFR ist i.d.R. ausschließlich zwischen Ehegatten möglich.

Auch eine Übertragung vom Arbeitgeber (sofern persönlicher VN) auf angestellten Fahrer, sofern dessen regelmäßige Tätigkeit nachgewiesen wird, ist i.d.R. möglich - den SFR verliert der Arbeitgeber als Person aber dann.

Voraussetzung ist grundsätzlich die regelmäßige Nutzung durch einen bestimmten Fahrer.

Ein Auto kann jedenfalls einen SFR nicht "vererben".

Genaueres: AKB - I.6.2.3 - AKB

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weissnix2 Tom West „Das Kfz ist zwar grundsätzlich versichert, der Schadenfreiheitsrabatt SFR erhält aber immer der Versicherungsnehmer VN - ...“
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Ein Auto kann jedenfalls einen SFR nicht "vererben".

Na bitte, das ist doch mal 'ne sachkundige Ansage. Hier: https://www.check24.de/kfz-versicherung/sf-klasse-uebertragen/ steht auch etwas dazu. Und wie mir meine Nachbarin vorhin erzählt hat, ging es bei ihnen auch nicht um den SFR, sondern um den Anfängerzuschlag.

Trotzdem kann man mit Versicherungen handeln. Ich bekomme jedes Jahr ein schriftliches Angebot von der HUK, und wenn ich damit zu meiner örtlichen HUK-Vertretung gehe, bekomme ich fast immer günstigere Konditionen. Keine Ahnung, wie und wieso das geht, aber es geht. Meine Versicherungstante rät mir sogar, jedes Jahr nachzufragen, bevor sich die Verträge automatisch verlängern. Voriges Jahr  habe ich dadurch bei zwei Autos rund 70 € gespart, dieses Jahr allerdings nur 3. Bei Energieversorgern und I-Net-Providern ist das da genau so: da steht man als Bestandskunde auch oft schlechter da als ein Neukunde. Aber das ist ein anderes Thema...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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Tom West weissnix2 „Na bitte, das ist doch mal ne sachkundige Ansage. Hier: https://www.check24.de/kfz-versicherung/sf-klasse-uebertragen/ ...“
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Nachbarin vorhin erzählt hat, ging es bei ihnen auch nicht um den SFR, sondern um den Anfängerzuschlag.

Der ist immer noch SF1/2 - oder wird von irgendwem "persönlich" übertragen

Meine Versicherungstante rät mir sogar, jedes Jahr nachzufragen, bevor sich die Verträge automatisch verlängern

Ja, da es Rabatte wg. Fahrgewohnheiten, Fahrern, Kilomerterleistungen etc. gibt. Hat aber nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun.

P.S.: Ich bin Versicherungskaufmann, auch wenn schon seit einiger Zeit in Rente.

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