Demnach hätte man jeden, der irgendwie mit den KZ zu Tun hatte, anklagen müssen.
Auch alle Lieferanten z. B. für Lebensmittel, Uniformen oder Arbeitskleidung.
Wenn eine Schreibkraft, die damals 17-19 Jahre alt war, der Beihilfe zum Mord anklagt wird, müsste man auch jeden Arbeiter, der am Bau beteiligt war, jeden Arbeiter der an der Herstellung der "Mordwerkzeuge" beteiligt war, u.s.w. anklagen.
Oder wie definiert sich "Beihilfe"?
Ja, ich weiß, mein Rechtsempfinden hat in diesem Fall keine Chance gegen die staatlich verordnete Realität. Man hat mal wieder Stärke gegen die untersten Chargen gezeigt.
Und 1979 gab es noch genügend "Großkopferte" gegen die sich Verfahren gelohnt hätten, aber viele davon waren in der Politik.
Das dürfte in diesem Fall mit über 2 Jahren Tätigkeit im KZ nicht der Fall gewesen sein.
Die Frau war damals im Lehrlingsalter, was hätte sie machen sollen?
Mein Schwiegervater, damals bei der Waffen-SS, ist in Frankreich desertiert, weil er "gewisse" Sachen nicht mitmachen wollte. Die Kettenhunde sind hinter im her und haben ihm das Bein durchschossen. Die hätten ihn vor Ort erschossen.
Er konnte sich in die Loire retten und Kilometer weit schwimmen, die Resistance hat ihn bis zum Ende versteckt.