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Grundsteuer verfassungswidrig?dd

winnigorny1 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Jetzt scheint es in die nächste Runde der Grundsteuer zu gehen. Das wird spannend, ob da eine Verfassungsklage durchgehen könnte. Ich habe zwar meine Zweifel, ob so eine Verfassungsbeschwerde angenommen werden und damit das BVG aktiv werden würde.

https://www.youtube.com/watch?v=DaeZO39DejE

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=DaeZO39DejE

oder auch hier:

https://www.youtube.com/watch?v=OZE59Ymbxjo

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=OZE59Ymbxjo

Nun gibt es da zwei wichtige Voraussetzungen, nämlich die Klage müsste begründet und verallgemeinerungsfähig sein.

Man könnte das vernünftig begründen (zur Zeit der Verabschiedung dieses Gesetzes, auf dem die basiert, war die Grundsteuer die einzige Einnahmequelle der Gemeinden. Heute gibt es etliche Steuerquellen, damit wäre diese Einnahmequelle grundsätzlich schon mal überflüssig. Und betroffen ist im Prinzip jeder Bürger.

Damit wäre das erste Kritierium erfüllt: Die Klage wäre begründet und sie wäre verallgemeinerungsfähig.

Vom Grundsatz her wäre so eine Klage mit Sicherheit zulässig. Denn zulässig ist so eine Beschwerde grundsätzlich, wenn der Beschwerdeführer grundgesetzmündig und betroffen ist.Kein Problem also und damit wäre so eine Beschwerde auch zulässig....

Wenn da nicht noch ein kleiner Haken im Gesetz wäre. - Zur "Zulässigkeit" gehört nämlich, dass sämtliche Rechtswege vorher ausgeschöpft wurden. Und das heißt, dass vor allen Gerichten der Gesetzeshierarchie vorher die Klage abgewiesen worden sein müsste.

Das ist ein langer und kostenintensiver Weg. Und erst wenn der Weg scheiterte, ist das Kriterium der Zulässigkeit erfüllt und das BVG würde dann aktiv werden.

Stellt sich die Frage, ob sich irgendjemand (Immobilienkonzere, Eigenheim- und Hausbesitzer und Mieter oder ein Bündnis aller) bereit wäre, dieses jahrlange und kostenintensive Gezerre bereit wäre, vorzufinanieren.

Solche Prozesse würden sich über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinziehen können..... - Das ist übrigens einer der Gründe, warum wir damals als Studenten so einen lustigen Button mit der Aufschrift: "Tausche Grundgesetz gegen Grimm's Märchen!" trugen..... Also ist meine Prognose folgende:

Da wird nichts draus, Freunde! Brüllend

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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hddiesel winnigorny1 „Grundsteuer verfassungswidrig?dd“
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Hallo winni,

ist doch nichts Neues.

Bis zur endgültigen Entscheidung, fließt noch viel Wasser den Rhein runter, das ist sicher.

Die Mühlen der Verantwortlichen mahlen langsam, aber hoffentlich gründlichCool und nicht noch mehr zum Nachteil des kleinen Mannes und der Rentner, in ihren letzten Lebensjahren.

Windows 10 Pro 64-Bit, 22H2: MS Office Pro Plus 2016 32-Bit: Mein Motto: Leben und leben lassen: Gruss Karl
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winnigorny1 hddiesel „Hallo winni, ist doch nichts Neues. Bis zur endgültigen Entscheidung, fließt noch viel Wasser den Rhein runter, das ist ...“
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Die Mühlen der Verantwortlichen mahlen langsam, aber hoffentlich gründlich und nicht noch mehr zum Nachteil des kleinen Mannes und der Rentner, in ihren letzten Lebensjahren.

Diesen Mühlen sollen langsam mahlen. Deshalb wurde das GG so verfaßt, wie es ist. Das ist eine einzige Beruhigungspille und suggeriert soziale Gerechtigkeit - nichts anderes steckt dahinter. - Sie auch den Artikel zur "Vergesellschaftlichung" sprich Enteignung von Unternehmen, die ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht nachkommen.

Der Passus "... das Weitere regelt ein Bundesgesetzt" verhindert praktisch, dass dieser Artikel jemals zur Anwendung kommen kann. Enteignet werden können nur die kleine Bürger, deren Häusle einer Baumaßnahme im Weg steht....

Wir sehen doch seit Jahrzehnten, dass eine Umverteilung des Volksvermögens von unten nach oben stattfindet und die soziale Schere immer weiter auseinanderklafft.

Deine Hoffnung in allen Ehren. Aber der Spruch: "Die Hoffnung stirbt zuletzt!" mach doch die Sache klar. - Der wird auch immer falsch verstanden. Analytisch betrachtet stellt sich doch die Frage:

Wem nutzt das? Denn die Hoffnung als Letztes starb, ist niemand mehr da, dem sie nutzen würde! Brüllend

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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mawe2 winnigorny1 „Grundsteuer verfassungswidrig?dd“
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Zur "Zulässigkeit" gehört nämlich, dass sämtliche Rechtswege vorher ausgeschöpft wurden. Und das heißt, dass vor allen Gerichten der Gesetzeshierarchie vorher die Klage abgewiesen worden sein müsste.

Da gibt's auch Ausnahmen, die wohl gerade in dem hier vorliegenden Fall auch tatsächlich zur Anwendung kommen dürften.

Zitat: "Gegen formelle Gesetze ist kein Rechtsweg eröffnet, sodass sie – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, insbesondere der unmittelbaren und gegenwärtigen Selbstbetroffenheit – unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können..... wenn der Verfassungsbeschwerde allgemeine Bedeutung zukommt oder die Anrufung der Fachgerichte im konkreten Fall zu unzumutbaren Ergebnissen führen würde"

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde_(Deutschland)

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winnigorny1 mawe2 „Da gibt s auch Ausnahmen, die wohl gerade in dem hier vorliegenden Fall auch tatsächlich zur Anwendung kommen dürften. ...“
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Alles richtig - aber deine Hoffnung in allen Ehren - dieser Passus lässt deine Hoffnung in einem traurigen Licht erscheinen:

sodass sie – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, insbesondere der unmittelbaren und gegenwärtigen Selbstbetroffenheit – unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können.....

Das sieht für den verfassungsrechtlichen Laien sehr positiv aus. Der juristisch Versierte sieht darin aber nichts anderes als eine Relativierung.

Ich habe zwar nur 2 Semester Verfassungsrecht (im Rahmen meines sozialökonomischen Studiums) studiert, aber auf so etwas zu achten ist uns damals regelrecht eingebläut worden.

und:

oder die Anrufung der Fachgerichte im konkreten Fall zu unzumutbaren Ergebnissen führen würde.

Da stellt sich die Frage, was im Hinblick auf die Umweltfolgen als "unzumutbar" definiert werden wird!

Die Juristerei ist Schweinkram. Gespickt mit Wenns und Abers. Du magst in vielen Dingen und besonders in der IT ein Fachmann sein. Aber hier fällst du genau auf das herein, auf das der normale Bürger auch hereinfallen soll.

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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mawe2 winnigorny1 „Alles richtig - aber deine Hoffnung in allen Ehren - dieser Passus lässt deine Hoffnung in einem traurigen Licht ...“
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Na, warten wir's mal ab...

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winnigorny1 mawe2 „Na, warten wir s mal ab...“
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Na, warten wir's mal ab...

Ich drücke dir die Daumen, dass du noch alt genug werden wirst, um das noch zu erleben. Ich werde Ende Juli 73 Jahre jung und gehe davon aus, es nicht mehr zu erleben..... Weinend

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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