Hi, erstmal allerseits.
Ich hab vor ca 7 Monaten ein Mainboard von MSI gekauft, jetzt ist der Soundausgang defekt und ich wollte es beim Händler (ITH, Schwarzenbek) umtauschen, da meinte er nur dass es ein Verschleissteil wäre und das MSI das nicht tauschen würde.
Kurz bei MSI durchgerufen, die meinten ich hätte 2 Jahre Garantie und dass sie es selbstverständlich umtauschen würden. Ich dann sofort zum Händler zurück, da meint er das elektronische Bauteile (Mainboard) nach EG-Recht nur 6 Monate Garantie hätten und er eine Übernahmebestätigung von MSI bräuche. Dann nochmal bei MSI nachgehakt und die haben mir dann die Bestätigung auch schon nach 10min gemailt. Zurück zum Händler und er meint, dass er das Mainboard trotzdem nicht einschicken würde.
Stimmt das mit der Garantie?
Und was kann ich nun noch machen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
(ich sag nur der Support von MSI ist echt Spitze, da können sich andere ruhig ein Beispiel von nehmen. Und zu ITH-Elektronik in Schwarzenbek kann ich nur sagen....bloß nix kaufen bei denen, unverschämter Verkäufer und ein Lügner noch dazu)
PC-Selbstbau, Reparatur, Optimierung 11.465 Themen, 79.702 Beiträge
2 Jahre Gewährleistung sind die Norm, es sein denn der Händler hat andere Geschäftsbedingungen, auf die er jedoch hinweisen muss.
Selbst wenn das Board kaputt ist, gegen Gewährleistung und bei Vorlage des Kassenbons sollte eigentlich eine Rep. erfolgen, sprich der Händler müsset das Board einschicken und gegen Gewährleistung rep. lassen.
Hallo,
Das hört sich ja abenteuerlich an,also bei diesem Händler wirst du wohl nichts mehr kaufen.
Auf jeden fall hast du 2 Jahre Garantie !!
Und mit dem MSI-Support gebe ich dir Recht,der ist wirklich Spitze.
MFG
Hast auf jedenfall 2 jahre garantie in denen der verkäufer/händler dafür verantwortlich ist. danach, wenn ein gerät z.b. 5 jahre herstellergarantie hat, muß der hersteller also in deinem fall msi dafür aufkommen. deshalb geh nochmal zum händler und sag ihm das. und sonst ruf mal bei der örtlichen polizei an und verklicker denen das, denn dazu ist dein komischer ITH-Elektronik gesetzlich verpflichtet
Hallo,
zuerst einmal, Gewährleistung ist keine Garantie:
Gewährleistung ist das gesetzlich verankertes Recht, vom Vertragspartner („Übergeber“) ein Einstehen für Mängel an der Sache zu fordern. Der Übergeber kann dieses Recht gegenüber einem Verbraucher in keinem Vertrag (z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das "Kleingedruckte") beschränken. Der Übergeber (in der Regel der Händler, bei dem man kauft) muss Verbesserung oder Austausch kostenlos und in angemessener Frist erbringen. Gelingt dies nicht, kann der Konsument Preisminderung oder Vertragsauflösung (Ware zurück, Geld zurück) durchsetzen.
Garantie ist ein vertraglich eingeräumtes Versprechen – in der Regel des Herstellers (und nicht des Vertragspartners) – für Mängel, die an einer Sache während der Garantiezeit auftreten, entsprechend der Garantieerklärung einzustehen. Das muss nicht bedeuten, dass alle Leistungen aus der Garantie kostenlos sind. Das muss man alles in den Garantiebedingungen genau nachlesen.
Daher ist das Versprechen einer „Garantie“ nie ein Ersatz für ein gutes Gewährleistungsrecht, das im Gesetz steht.
Die gesetzliche Gewährleidtung hat immer Vorrang vor der Herstellergarantie.
Daher, bring dein Mainboard zum Händler zurück und bestehe auf deinem Gewährleistungsrecht