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Durchgebranter DDR-RAM

rhartinger / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich habe einen Speicherbaustein, da sind am Ende 2 Pole durchgebrannt. Der Liefeant behauptet nun es ist angeblich falsch eingebaut worden. Kann das sein? Es ist doch eine Kerbe drauf. Er hat mit auch ein Bild geschickt wo genau die gleichen Pole durchgebrannt sind.

rill rhartinger „Durchgebranter DDR-RAM“
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Ich würd sagen, da hast Du schlechte Karten. Es ist durchaus möglich, RAMs 180° verdreht zu stecken (Modul schräg im Sockel) und die Rastbügel nur "anzulegen" ... ist mir auch schon in der Hektik passiert.
Wenn die Kiste so unter Spannung gesetzt wird, kann man froh sein, wenn's nur den Speicher himmelt.

rill

Grossadministrator rhartinger „Durchgebranter DDR-RAM“
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Nach der aktuellen Gesetzeslage ist allerdings der Händler/Hersteller verpflichtet, dir nachzuweisen, das du Schuld bist. Also nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern der andere dir deine Schuld. Ansonsten wird im ersten halben jahr generell davon ausgegangen, das der Fehler von vornherein bestanden hat.

doomsday Grossadministrator „Nach der aktuellen Gesetzeslage ist allerdings der Händler/Hersteller...“
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Rechtslage ist immer gut (habe gleich 2 Juristen in der Familie). Nur wer rennt (wenn der Händler nun einmal bockbeinig ist ? )gleich zum Anwalt oder leitet ein gerichtliches Mahnverfahren ein mit ungewissem Ausgang und etlichen Zusatzkosten? Gute neue Gesetze, immer noch angeschissener Kunde.Wie wäre es sich an den Hersteller zu wenden, den Fall zu schildern und auf dem Kulanzweg so vielleicht Ersatz zu erhalten ( kannst ja andeuten, du würdest bei Nickles den Hersteller im Forum lobend erwähnen -millionenfache Leserschaft garantiert- )? So habe ich z.B. mehr erreicht als mir mit endlosen Debatten beim Händler graue Haare einzufangen.
Gruß

Grossadministrator doomsday „Rechtslage ist immer gut habe gleich 2 Juristen in der Familie . Nur wer rennt...“
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Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Dinge, stimmt schon. Nach dem neuesten Urteil sind auch nach Kundenwünschen zusammengestellte PCs, die bisher generell vom Fernabsatzgesetz ausgenommen waren, doch dem Gesetz unterworfen, jedenfalls solange wie es sich um gängige Standardteile handelt. Allerdings werden nach Meinung diverser Fachzeitungen viele Händler sich erst mal verweigern und es in der Regel auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.
Wir dürfen aber auch nicht die Kunden vergessen, die ihre Hardware zerspielen und dann umgetauscht haben wollen. Nicht immer ist der Händler oder Hersteller der Böse.

chris.froehlich rhartinger „Durchgebranter DDR-RAM“
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Is bei einem Bekannten von mir auch passiert, sind kaputt umtauschen geht nicht(nur wenn der Händler ist beklopt ist).
Chris