Fernsehen, Smart-TV, Mediacenter, Streaming-Dienste 7.451 Themen, 37.265 Beiträge

Blitzschutz und Sat-Schüssel

(Anonym) / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,
ich habe da neulich etwas von einer "Blitzschutz-DIN-Norm" gelesen, die fuer Sat-Schuesseln folgendes vorsieht:
Abstand von der Dachkante/Regenrinne mindestens 2m, Abstand/Ausdehnung von der Wand max. 1,5m. Ansonsten sind entsprechende Massnahmen (Blitzschutz) zu ergreifen. Wie wird das von Euch gehandhabt? Gilt diese Norm auch fuer kleine (35 x 35 cm) und eng anliegende Flachantennen, die -wie in meinem Fall- zudem noch "im" Balkon (also an der Hauswand / eingefasst von der Balkonmauer) montiert werden sollen? Ich kann naemlich max. 1,5m zur Dachkante einhalten. Was passiert eigentlich genau, wenn es da mal Aerger mit einem Blitz gibt? Raucht dann meine Sat-Anlage oder gleich das ganze Haus ab? Was sagt dann die Versicherung? Wuerd micht ja mal interessieren. Danke. Gruesse. Olli

bei Antwort benachrichtigen
absolute zero (Anonym) „Blitzschutz und Sat-Schüssel“
Optionen

gib doch biite genauere infos über die betreffende din-nummer(n) bzw. woher das stammt, vielleicht kann ich dann dazu etwas sagen!

bei Antwort benachrichtigen
olli (Anonym) (Anonym) „Blitzschutz und Sat-Schüssel“
Optionen

Hallo,
die entsprechende Norm heisst DIN VDE 0855. Den genauen Wortlaut kenne ich leider nicht. Man kann jedoch fuer viel Geld beim Deutschen Institut fuer Normung eine entsprechende Broschuere bestellen (www.din.de). Wenn es wirklich darum geht, einen sinnvollen Sicherheitsstandard zu etablieren, dann kann ich beim besten Willen nicht verstehen, warum um diese Norm ein solches "Geheimnis" gemacht wird. Warum laesst sie sich auf der Page von www.din.de nicht recherchieren? Aergerlich! Aber vielleicht weisst Du ja mehr?

bei Antwort benachrichtigen
(Anonym) Nachtrag zu: „Blitzschutz und Sat-Schüssel“
Optionen

Als erstes sind die Damen und Herren am Verkauf ihrer Blätter interessiert.
Zweitens sollten alle vom Blitzschlag gefährdeten Teile unterhalb einer 45° Linie unter dem nächsthöheren Einschlagpunkt (z.b. Dachrinne)liegen. Wenn du jetzt einen 75er Spiegel zu grunde legst hast du deine Bemassung.

bei Antwort benachrichtigen
(Anonym) Nachtrag zu: „Blitzschutz und Sat-Schüssel“
Optionen

Danke! Nur um sicher zu gehen, dass ich mir das jetzt richtig aufgezeichnet habe: Der Winkel zwischen der Hauswand und der imaginaeren Linie betraegt 45°, d.h. 1 m unterhalb der hoeher gelegenen potentiellen Einschhlagstelle darf der Abstand zur Wand nicht mehr als 1 m betragen? Bei 1,5 m zur Dachkante sind es max. 1,5 m Abstand zur Wand? Klingt nicht unlogisch. Eine Flachantenne 1,5 m unterhalb der Dachkante sollte demnach kein Problen sein. Woher stammt diese Richtlinie. Wird sie von der Versicherung anerkannt?

bei Antwort benachrichtigen
(Anonym) Nachtrag zu: „Danke! Nur um sicher zu gehen, dass ich mir das jetzt richtig aufgezeichnet...“
Optionen

Diese Richtlinie entstammt den Grundlagen der Elektrotechnik.
Bei Ladungen im Raum ist Praktisch und Theoretisch die Schirmwirkung
von einem Fangeisen oder besagter Dachrinne unter einem 45° Winkel
nachzuweisen. Somit Stand der Technik und von jeder Versicherung anerkannt.
Bitte aber nicht den direkten Blitzeinschlag mit Überspannungen durch Blitzschlag verwechslen. Die können auch noch mehrere hundert Meter von der Einschschlagstelle folgen in der Elektronik hinterlassen (Antennenwirkung von Kabeln und Leitungen).
Hier hilft nur ein Konsequnt durchgeführter Überspannungsschutz.
Der Filter aus dem Baumarkt hilft hier vieleicht noch bei 280 V
aber bei Spannungen von 500 bis 1000 V ( im Umkreis von ein paar hundert Metern ) streckt der die Flügel.
Also nur hoffen das man nicht allzu oft von solchen Ereignissen heim gesucht wird.... Dann zahlt auch die Versicherung . Sonst wird`s teuer!!!

bei Antwort benachrichtigen
(Anonym) Nachtrag zu: „Blitzschutz und Sat-Schüssel“
Optionen

Das war doch mal eine richtig fundierte Antwort! Ist wirklch nicht so leicht, im Internet etwas zu diesem Thema zu finden. Vielen Dank!
Beste Gruesse
Olli

bei Antwort benachrichtigen