Betr.: Gesetzliche Neuregelung ab 1.1.07 der GEZ-Pflicht für Selbständige mit internetfähigem PC.
Hallo zusammen!
Ich bin Freiberufler und habe in meinem Büro einen PC mit Internetzugang. Ein TV-Gerät oder ein Radio habe ich hier nicht und der PC hat auch weder eine TV noch Radio-Karte. Weiterhin verfügt der Computer auch nicht über eine Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann (und auch nicht will, da ich sowieso von Kindheit an total unmusikalisch bin!). Dementsprechend wird in der Systemsteuerung auch angezeigt: "kein Audiogerät" und im Gerätemanager wird unter "Audiocontroller für Multimedia" eine Fehlermeldung angezeigt.
Das Fehlern einer technischen Möglichkeit zum Empfang von Radioprogrammen aus dem Internet kann ich auch durch die Quittung vom Kauf des Gerätes vor ca. 2 Jahren belegen. Grundsätzlich wäre ich sogar bereit diesen Sachverhalt von einem GEZ-Mitarbeiter vor Ort überprüfen zu lassen (meinetwegen sogar unangemeldet).
Daher bin ich m.E. nicht von der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Pc`s ab 1.1.07 NICHT betroffen und muss keine Gebühren zahlen.
Wie ist eure Meinung?
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Wenn du jetzt auch noch auf eine graka verzichtest, dann könnte es etwas werden. Ganz sicher wäre ich mir aber nicht!
mr.escape
Also ich hab noch keinen Geldautomaten mit Soundkarte gesehen, trotzdem werden die dann auch GEZ-Pflichtig :-\
Könntest natürlich spaßeshalber mal bei der GEZ anrufen und nachfragen, die sollten eigentlich wissen wie Du ohne Soundkarte Radio hören kannst...
Gruß
Borlander
na ja, dann kommen die halt damit daß auf den meisten boards ac97 oder sonswas drauf iss, dann mußde auch noch nachweisen dat auf dem board nix iss, aber wie sollen die jungs von der gez dat prüfen, glaubt ihr irgend jemand hat da ahning von pc´s?????
100 % nich, dat sind allet jungs ohne größere ausbildung und so, sons würden se nich auf der straße rumrennen und versuchen andere leute am ar... zu kriegen sondern sich nen vernünftigen job suchen......
ich weiß, bin böse.......
...wie er sonst ausgestattet ist, spielt überhaupt keine Rolle. Mit dem Vorhandensein einer Soundkarte hat es definitiv nichts zu tun.
Schlimmer noch: Du brauchst noch nicht einmal einen Internetanschluss zu besitzen. Es genügt, dass der PC internet-"fähig" ist - und dass ist praktisch jeder PC, es sei denn es ist ein 286er...
CU
Olaf
Da werden jetzt einige ATARIs aus den Museen verschwinden...und Sekreterinnen müssen sich auf kleine schwarz-weiß Monitore umstellen.
Und ich hab damals noch zu einem Kumpel gesagt, ich überlege ernsthaft meinen alten Atari zu behalten. Könnte ja sein, dass der eines fernen Tages wertvoll wird, weil Rarität. Seine Antwort: "Die Hoffnung kann ich dir nehmen...". Hätte ich doch bloß nicht auf ihn gehört :-)
Wobei... findige GEZler werden auch beim Atari die eine oder andere Internet-Fähigkeit entdecken können.
CU
Olaf
gab es nicht schon auf dem c64 eine @-taste?!?
...wir Insider wissen natürlich, wozu die @-Taste bei so alten Rechnern gut war - aber mach das mal einem Rundfunkgebühren-Beauftrageten klar.
CU
Olaf
Hallo.
Hm; eine gute Frage..
doch ich denke; da wird Dir die GEZ damit kommen; dass Du dich ja auch plötzlich umentscheiden könntest und wenn Du dann die Soundkarte einbaust müsstest Du zahlen; ob Du da dran denkst...
Selbst für Geldautomaten soll ja bezahlt werden..
Allerdings mache ich mir darüber auch Gedanken; könnte könnte vieles !
Doch ich habe es nunmal nicht ! - Typisch Abzocke eben.
Gruss.
Wenn der GEZ Mann kommt und Dir was von "theoretisch ohne größeren Aufwand möglich" erzählt, bitte ihn freundlich rein und sag ihm, er möchte das mal demonstrieren. Kriegt er es hin mußt Du zahlen, kriegt er es nicht hin, zahlst Du nicht...
Nein, mal im Ernst, die Haltung der GEZ ist ganz einfach: Ist es ein "PC" im weitesten Sinne, wollen die Gebühren, egal was für ein Gerät das ist. Die verdienen nur, wenn sie was anmelden können, also ist alles anmeldepflichtig. Das Gesetz, daß eigentlich maßgeblich sein sollte, ist ja nicht klar, also interpretiert das die GEZ, bis es zum ersten Gerichtsstreit kommt, dann interpretiert das ein Richter, der nicht notwendigerweise mehr Ahnung hat und eventuell sich der GEZ-Meinung anschließen will.
Aber: Woher soll die GEZ wissen, daß Du überhaupt ein Gerät hast? Du mußt nicht mit denen reden (Jede Diskussion ist eh sinnlos, siehe oben, die wollen immer anmelden, due reine Beratung verdienen die nichts), gib denen nach Möglichkeit nicht Deine Telefonnummer und laß sie auf gar keinen Fall rein.
Damit klärt sich das auch von selbst.
Das Problem sehe ich darin, dass ich einen DSL-Anschluß habe (bei GMX) und die GEZ dies vermutlich heraus finden kann. Kann ich mir auch gut vorstellen, dass
die GEZ demnächst versucht alle Quellen anzapfen, um zu erfahren, wer einen Internet-Anschluß hat.
Da ich eine Rechtschutz-Versicherung habe, überlege ich mir, ob ich nicht einen Anwalt einschalte, falls sich die GEZ stur stellt (was zu erwarten ist!).
Ein anderer Hinweis: Laut IHK Pfalz können Betroffene gegen die Bescheide der GEZ Einspruch einlegen und eine "Aussetzung der Vollziehung" beantragen. Angesichts der noch anhängigen Verfassungbeschwerde der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (vrgz.org) wäre dies keinewegs aussichtslos.
http://www.pfalz.ihk24.de/produktmarken/innovation_und_umwelt/ebusiness/Rundfunkgebuehr.jsp
dirk481, aus ähnlicher Überlegung habe ich einmal bei der Schufa angerufen, um zu erfahren, ob die GEZ bei ihnen nachfragen darf, wer einen DSL-Anschluß hat. Bei der Schufa geben nämlich die Telefongesellschaften Daten über Deinen Kundenstatus an. Die Schufa hat mir mitgeteilt, daß ihr bisher keinerlei Nachfragen der GEZ bekannt sind und Nachfragen auch nicht berechtigt wären, da die GEZ keine berechtigtes Interesse an Deiner Kreditwürdigkeit (darum geht es bei der Schufa) nachweisen kann.
Also, ich glaube auch nicht, daß irgendeine Telefongesellschaft einer direkten Nachfrage der GEZ nachkommen würde (wahrscheinlich darf sie es nicht einmal), wenn sie nicht in Verruf kommen will. Die Möglichkeiten der GEZ sind doch sehr begrenzt.
Dein Problem scheint, soviel ich weiß, einzig darin zu bestehen, daß Du der GEZ nicht den Eintritt in Dein Büro untersagen kannst (wie es bei einer privaten Wohnung der Fall wäre). Sonst wärst Du aus dem Schneider. Aber vielleicht kannst Du Dich noch rückversichern und in Erfahrung bringen, ob Du auch bei einem Büro den Zutritt versagen kannst (glaube, das Gegenteil gelesen zu haben).
> da die GEZ keine berechtigtes Interesse an Deiner Kreditwürdigkeit [...] nachweisen kann.
Ich fürchte nur, es wird nicht mehr lange dauern, und der Gesetzgeber wird da etwas nachhelfen :-/
Auch die Internetprovider könnte man per Gesetzänderung der GEZ gegenüber auskunftspflichtig machen.
Aber eine ganz andere Überlegung - wenn auch arg spitzfindig:
Der Internetanschluss als solcher ist nicht anmeldepflichtig - sondern nur der internetfähige PC!
Theoretisch könntest du also einen Internetzugang auch ohne PC haben, Glaubwürdigkeit hin oder her.
Zumindest kann dir keiner beweisen, dass du ein Gerät hast.
CU
Olaf
Wenn die für alle Geräte Gebühren wollen! Dann muß man demnächst vieleicht wohl noch Kühlschrank , Waschmaschine , Toaster , Mikrowelle , Staubsauger u.s.w. anmelden ?.....bei denen weis man ja nie, was die noch so alles für ein Rundfunkempfangsgerät halten ................." grins "
Nicht Sinn noch Recht ist gefragt. Es muss mehr GEZ-Steuer her und hier geht wieder alle Macht vom Staate aus. Einfach das dumme Vieh äh Volk einmal mehr und länger melken, widersinnige Begründungen erfinden (lassen) und schon fließt die Euro-Steuer-Teuer-Pipeline in Frau Merkels Schergen Tasche. Dumm genug sind wir Deutschen ja, denn wir lassen uns ja so ziemlich alles gefallen. Das ist wieder für einen weltweiten Lacher über die Krauts gut………………
nu kommt die frage der fragen, ab 1.2.07 hab ich nen neuen job mit home-office. nu muß ich ja mit meinem internetfähigen (prust) firmenlaptop ins netz für die arbeit. mein arbeitgeber bezahlt den kompletten anschluß und auch diese schweinegebühr. wenn ich jetzt mit meinem eigenen (internetfähigen) rechner (an der selben leitung im selben zimmer am selben schreibtisch über router/switch ins netz gehe, muß ich als privatmann dann nochmal zahlen????
wenn dem so ist, werd ich es erstens nicht bezahlen, und zweitens kann mir das NIEMAND mit KEINEN argumenten beibringen warum dem so sein sollte.....
Also wenn Du als Privatmann schon im Besitzt eines TV-Grätes oder Radios bist, muß Du für Deinen auschließlich privaten PC nicht mehr extra zahlen...
Gruß
Borlander
moin, genau dat iss der punkt, tv hab ich net, radio auch net, dat radio im auto zählt auch net weil firmenwagen.....
nu, wie zuvor gefragt, muß ich nu 2mal zahlen an der selben leitung am selben schreibtisch????
die hamse doch nich alle........und können mich mal......
Ja, du musst als Privatmann nochmal zahlen - aber nicht, weil du mit deinem privaten PC über die von der Firma finanzierte Internetleitung ins Web gehst, sondern weil dein Privatrechner "internet-fähig" ist. Somit musst du ein Radio anmelden, egal ob du tatsächlich Radio hörst oder Internet hast oder was auch immer.
CU
Olaf
Ja, und es gibt wohl sogar Situationen in denen man für ein Gerät gleich 3-fach GEZ zahlen muß. Mit gesundem Menschenverstand darfst Du allerdings nicht versuchen diesen Umstand zu erklären...
na dann mal abschließend danke für die info´s, und nein, ich werds nich bezahlen........
und wenn ich dann irgendwann als staatsfeind dafür verhaftet werde geh ich in hungerstreik :-)
Habe inzwischen eine (nichtssagende) Antwort von der GEZ bekommen auf meine Email-Anfrage.
Zuerst noch mal meine Frage an die GEZ:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Freiberufler und habe in meinem Büro einen PC mit Internetzugang. Ein TV-Gerät oder ein Radio habe ich nicht und der PC hat auch weder eine TV noch Radio-Karte. Weiterhin verfügt der Computer auch nicht über eine sogenannte Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann (und auch nicht will). Dementsprechend wird in der Systemsteuerung auch angezeigt: "kein Audiogerät" und im Gerätemanager wird unter "Audiocontroller für Multimedia" eine Fehlermeldung angezeigt.
Das Fehlern einer technischen Möglichkeit zum Empfang von Radioprogrammen aus dem Internet kann ich auch durch die Quittung vom Kauf des Gerätes vor ca. 2 Jahren belegen. Grundsätzlich wäre ich sogar bereit diesen Sachverhalt von einem GEZ-Mitarbeiter vor Ort überprüfen zu lassen (meinetwegen sogar unangemeldet).
Daher bin ich m.E. nicht von der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Pc`s ab 1.1.07 betroffen und muss keine Gebühren zahlen.
Wie ist Ihre Meinung?
Mit freundlichen Grüßen..."
Die Antwort von der GEZ:
"Sehr geehrter Herr ...
mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat der Gesetzgeber auch eine
Regelung über die Gebührenpflicht für so genannte neuartige Rundfunkgeräte
ab 01.01.2007 getroffen.
Unter dem Begriff "neuartige Rundfunkgeräte" sind Geräte zu verstehen, mit
denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, ohne dass sie über ein
Rundfunkempfangsteil verfügen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem
Internet wiedergegeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder
Internetanbindung).
Auch nach der Neuregelung bleibt weiterhin ein umfassender Gerätebegriff
Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht. Grundsätzlich ist im nicht
ausschließlich privaten Bereich jedes Gerät gebührenpflichtig. Abweichend
von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht
ausschließlich privaten Bereich ab 01.01.2007 eine Zweitgerätefreiheit.
Daher gilt folgende Regelung:
1.
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkgeräte
nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte
auf demselben Grundstück angemeldet sind. Sollten keine
herkömmlichen Geräte vorhanden sein, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist
für diese lediglich eine Rundfunkgebühr von 5,52 EUR zu zahlen, und zwar
unabhängig von der Anzahl dieser Geräte.
2.
In Privathaushalten, in denen Radios und Fernsehgeräte angemeldet sind,
müssen für neuartige Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im
Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit keine
Rundfunkgebühren gezahlt werden.
Da in fast allen Haushalten Radio- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden,
kommt eine Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte im
Privathaushalt nur in Ausnahmefällen zum Tragen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist an den im
Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgegebenen rechtlichen Rahmen für die
Erhebung von Rundfunkgebühren gebunden. Die Landesrundfunkanstalten/die GEZ
haben diese gesetzlichen Vorgaben zu vollziehen.
Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem
Teilnehmerkonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Teilnehmernummer
und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Geräte angemeldet sind.
Mit freundlichen Grüßen
GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE
i. A. Frau ..."
tja ...
Letztendlich ist wohl die entscheidende Frage, ob die GEZ herausfinden kann, wer einen DSL-Anschluß und damit Internet-Zugang hat.
Wenn du einen PC hast, musst du zahlen. Die Geschichte mit dem "internetfähigen" PC ist reine Wortklauberei - welcher PC ist denn nicht internetfähig? Ist doch jeder.
Wie der im einzelnen ausgestattet ist - mit oder ohne Soundkarte, Netzwerkkarte, Modem, wasweiß ich - ist dabei völlig irrelevant.
Auch ob du überhaupt einen Internetzugang besitzt, ist völlig uninteressant.
Ausschlaggebend ist der PC als solcher.
CU
Olaf