Im Internet gibt es diverse Programme zu knacken vom SIM-Lock. Ich würde mein Handy auch gerne mit einer D1 Karte statt einer E-Plus Karte nutzen. Folgendes habe ich im Internet dazu gelesen: „Gemäß Urteil vom OLG Hamburg ist das bearbeiten der Telefonsoftware am eigenen Telefon erlaubt“ Leider weiß ich nicht ob diese Aussage der Wahrheit entspricht. Ich weiß auch nicht wo ich das überprüfen könnte. Würde mich freuen, wenn mir einer sagen kann wo ich das Gerichtsuhrteil nachlesen kann.
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mit dem gerichtsurteil kann ich dir leider nciht dienen. ich kann dir nur sagen wie ich das seh; ich habe da nie ein schlechtes gewissen bei. das handy gehoert dir, du hast es gekauft mit dem hinweis dass man es nur mit einer eplus karte nutzen kann. fuer die ist das teil deshalb weniger wert gewesen. was du jetzt damit machst ist deine sache. ich habe in nem handy vertrag noch nie gelesen dass man es nicht mit anderen karten nutzten DARF,, halt nur KOENNEN soll man's nicht.
> das handy gehoert dir, du hast es gekauft
Das ist schon richtig, nur kauft man das geSIMlockte Handy ja zu einem stark verbilligten Preis, d.h. es wird von einem Mobilfunk-Anbieter "gesponsert". Die Gegenleistung von seiten des Käufers ist, dass er dann ein Jahr lang an diesen Anbieter gebunden ist. Danach kann die SIM-Lock-Karte selbstverständlich legal "unlocked" werden.
Leider kann auch ich nicht mit einem Gerichtsurteil dienen - die Frage ist, ob das OLG-Zitat, das Sandmaennchen in seinem Ausgangspost gebracht hat, mit "Bearbeiten der Telefonsoftware" tatsächlich das Knacken des Sim-Lock gemeint hat. Wenn ja, wäre das wohl das Ende der gesponserten SIM-Card-Handys ohne Vertragsbindung - dann lohnt sich das für die Mobilfunk-Anbieter finanziell überhaupt nicht mehr.
CU
Olaf
Korrekt Olaf, so ist es. Das knacken der SIM-Lock-Sperre ist verboten, eben aus den von dir genannten Gründen. Du kannst dir den Unlock vor Ablauf des Jahres (Olaf, früher waren es zwei) erkaufen. Zu DM-Zeiten waren dafür 200,- Geld fällig.
Eingeführt wurde die SIM-Lock-Geschichte übrigens, weil die subventionierten Prepaid-Handys in Massen hier gekauft und für saftig Cash nach Osteuropa weiter vertickt wurden.
Das der illegale Unlock jedoch kein großes Problem mehr ist, ist den Netzbetreibern und Providern bekannt und deshalb darf man als Person afaik nur max 2 Prepaid-Handys (vom gleichen Provider) auf seinen Namen zulassen bzw. kaufen.
Sandmännchen: Nix mit legal unlock, wobei ich deinen Wunsch durchaus nachvollziehen kann.
CU
Andy
Bei mir ist das "Pflichtjahr" längst verstrichen; schon vor Monaten hätte ich die SIM-Lock-Sperre legal überwinden können. Aber wozu? Ich bin mit D2-CallYa vollauf zufrieden und will gar nichts anderes mehr. Eine Vertragsbindung, egal bei welchem Anbieter, käme mich teurer zu stehen - allerdings benutze ich mein Handy auch nicht, um damit in der Öffentlichkeit publikumswirksam zu quasseln wie ein Weltmeister...
Wenn es allerdings eine Möglichkeit gäbe, mit dem Teil von unterwegs aus ins Internet zu gehen und bei Nickles zu posten, wäre das schon wieder ganz was anderes *LOL*.
CU
Olaf
Klar Olaf. Übrigens man kann, man kann. Ne aber mal um auf das Thema zurückzukommen. SIM Lock Handy vor Vertragslaufzeit Entsperren = Verboten mit Strafe!! Du kannst, wenn Du das mit Deinem Gewissen Vereinbaren kannst, Entsperren, nur wenn irgendwas mit Deinem Handy und Du must das Ding einschicken, dann sehen die genau was los ist!
Das entsperren des sim-locks ist weder verboten noch erlaubt,es bewegt sich in einer grauzone,wenn man sich ein handy kauft und bar bezahlt ist man ab dem zeitpunkt alleiniger eigentümer(steht so im gesetzbuch,gilt auch für alle anderen artikel)sagt einem ja schon der gesunde menschenverstand,stell dir mal vor du kaufst dir ein neues auto und darfst damit z.b. nur shell benzin fahren???,mit meinem eigentum darf ich noch immer machen was ich will.
allerdings wenn du die handys massenweise kauft und sie unlockst und verkaufst,könnte das den tatbestand des betruges darstellen,und zwar aus dem grund ,das du die dinger schon mit dem vorsatz sie nicht zu benutzen,sondern zu entsperren und zum verkauf erworben hast.
und man kann schon mehr als 2 prepaid handys auf seinem namen kaufen(hab selber 4!),nur nicht auf einmal und in kurzen abständen(ich hab meine in einem zeitraum von 2jahren gekauft,alle d2 debitel),dann kommt nähmlich der verdacht auf das man die dinger entsperrt und verkauft.
das einzigste was passiert,ist das man die garantie verliert,da in die software eingegriffen hat(was nachgeprüft werden kann),hat man aber z.b. irgendwo den entsperr code herbekommen und entsperrt,dann ist auch die garantie nicht erloschen.
> stell dir mal vor du kaufst dir ein neues auto und darfst damit z.b. nur shell benzin fahren
Warum denn nicht? Wenn die Firma Shell das Auto sponsert und Du nur den halben Kaufpreis zahlen musst? Wenn es im Kaufvertrag so steht und Du Dich damit einverstanden erklärt hast?
Immer nur überall den "Rahm abschöpfen", aber nie keine Gegenleistung erbringen wollen, finde ich zehnmal scheinheiliger und verlogener, als das im Betreff als Paragraphenreiterei gebrandmarkte sich Berufen auf das Legalitätsprinzip.
CU
Olaf
wenn die firma shell oder auch eine andere ein auto zum halben preis verkaufen würden,dann würde die das bestimmt nicht tun damit sie mehr sprit verkaufen,sondern zwecks werbung,und du könntest davon ausgehen das das ganze auto zugepflastert wäre mit werbeaufklebern,das ist schon richtig,das du einverstanden bist mit dem vertrag.
wüsste aber nicht das ein handy zu werbezwecken vertragsgebunden bzw. netzgebunden wird?
wenn ich mich an die ersten pre-paid handys erinnere dann stand der hinweiss "das handy ist nur mit der beiliegenden karte nutzbar u.s.w"irgendwo ganz kleingedruckt,ist mir selbst passiert im t-shop,auch der verkäufer war der überzeugung das es kein pre-paid wäre und ich habe ihm auch gesagt das ich die karte verschenken wolle und das handy mit meiner karte (D2) betreiben möchte,auf seine aussage hin es sei kein simlock hab ich es gekauft im auto ausgepackt und meine karte rein,und.......nichts ging gesperrt,zurück in den laden,zusammen mitdem verkäufer den karton und beschreibung untersucht nach einem hinweiss,nichts gefunden,der verkäufer hat jemand angerufen und der meinte es sein doch simlock,nochmal alles untersucht,und gefunden,konnte man kaum lesen,weil aufkleber mit schwarzer schrift,aus schwarzem hintergrund.
ich wollte mein geld zurück,oder ein anderes handy,hatte ich unter zeugen mehrmals gefragt,und er hat verneint,kein simlock.
nach langem hin und her und ich muss dazu sagen der verkäufer hatte eigentlich schon eine halbe stunde feierabend,hat er mir ein neues freies ,verpacktes handy gegeben.
was ich damit sagen wollte ist das manchmal die käufer durch solche aufkleber oder versteckte hinweise absichtlich in die irre geführt werden.
> wüsste aber nicht das ein handy zu werbezwecken vertragsgebunden bzw. netzgebunden wird?
Mir wurde das beim Kauf meines Nokia 3330 vor über eineinhalb Jahren so erklärt: "Sie zahlen nur ca. die Hälfte des tatsächlichen Preises, den Rest zahlt D2-Vodafone. Dafür sind Sie aber per Simlock an Vodafone gebunden".
Das heißt, D2 investiert Geld in Hardware und holt es sich über die Telefongebühren "scheibchenweise" zurück, in der Hoffnung, dass der Kunde langfristig Vodafone-Kunde bleibt. Also schon eine Form von Kundenwerbung.
Andere Möglichkeit: Der Kunde lässt die Karte nach Ablauf der Frist legal entsperren und wechselt zu einem anderen Anbieter, hat aber in seiner Zeit bei Vodafone wesentlich mehr Geld vertelefoniert, als Vodafone in das Sponsoring des Handys investiert hat.
Ob beide Ansätze gleichermaßen realistisch sind, kann ich allerdings nicht beurteilen. Ich fand mein Handy mit 149 € auch so schon teuer genug und war zunächst nicht allzu begeistert darüber, nun auch noch an D2 CallYa gebunden zu sein... inzwischen denke ich, D2 CallYa ist schon okay, und ein Festvertrag lohnt sich für mich einfach nicht.
CU
Olaf
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