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Rechtliche Frage zur Digitalisierung analoger Medien

cantonsilver / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Mahlzeit, alle zusammen.

Ich habe mal eine rechtliche Frage. Zunächst mal etwas vorn weg. In meinem Unternehmen biete ich unteranderem auch die Digitalisierung von selbstgedrehten Filmen (Urlaub, Feste, Hochzeiten....) von Camcordern bzw 8mm & 16mm-Material an.
Nun kam meine Nachbarin (rüstige Endsiebzigerin) und sagte zu mir: "Mein Jung\', du machst doch das immer so schön mit den Filmen. Nun, mein Enkel, dem habe ich vor Jahren eine Videokassette mit einem Disney-Film gekauft und die hat er sehr oft angeschaut. Und die Kassetten nutzen sich ja ab. Kannst du das nicht auf so eine DVD überspielen?" Ich sagte, dass ich das tun könnte. Sie darauf: "Und mein Plattenspieler ist kaputt und ich habe doch so viele schöne Schallplatten. Mein Sohn hat mir zum ...Geburtstag so einen CD-Player geschenkt. Kann man auch die Schallplatten überspielen?"

"Alles kein Thema" sagte ich. Nun kam mir die Idee, da die Frau nicht die erste war, die mich auf sowas ansprach, diese Geschichte auch gewerblich zu betreiben.

Meine Frage: Wie sieht das rechtlich mit der Digitalisierung von originalen analogen Medien aus. Voraussetzung bzw. Bedingung für eine Auftragsdurchführung wäre:

1. Erbringung eines Eigentumsnachweis (Kassenzettel, Versandhausrechnung etc.)
2. Max. eine angefertigte digitale Kopie von ein und dem selben originalen Medium

Danke für eure Antworten.

CU
Andy

bückling cantonsilver „Rechtliche Frage zur Digitalisierung analoger Medien“
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Frag doch mal bei der GEMA (www.gema.de) oder der Suisa (www.suisa.ch) nach, die können dir sicher kompetente Auskunft geben. Nicht dass hier ne Antwort kommt, die dich dazu verleitet, CDs zu kopieren und du nachher teuer dafür bezahlen musst.

cantonsilver Nachtrag zu: „Rechtliche Frage zur Digitalisierung analoger Medien“
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Bückling, du hast offentsichtlich mein Posting nicht korrekt durchgelesen, aber gut.

Ich möchte keine CD's kopieren und verscheuern, sondern aus originalen VHS, Schallplatten, Musikkassetten (die es auf CD/DVD nicht mehr zu kaufen gibt) digitale Kopien machen und zwar exakt nur eine einzige pro analogen Medium und auch nur dann, wenn ein Eigentumsnachweis vorliegt.
Ich will keine Marktbude aufmachen und CD's verhökern.

"Gewerblich" ist vielleicht auch etwas unglücklich ausgedrückt. Es geht vielmehr um Bekannte und Freunde.

Das Problem ist, dass man, wie ich oben schon sagte, nicht mehr alle Sachen auf CD / DVD bekommt. Nur haben die Sachen mal viel Geld gekostet und bei meinem Beispiel handelt es sich bei der Frau gleich mal um ca. 150 Schallplatten, darunter auch Schellack-Platten und ihr "Jahrhundertwende"-Plattenspieler hat den Geist aufgegeben. Geh mal heute in einen Elektronikladen und frag mal nach einem Plattenspieler, der noch Schellack-Scheiben abspielt...

Es geht also um analoge Medien, die im Handel A: nicht mehr zu bekommen sind und B: wovon auch keine remasterten Digitalmedien verkauft werden.

CU
Andy

bückling cantonsilver „Bückling, du hast offentsichtlich mein Posting nicht korrekt durchgelesen, aber...“
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Ich geb ja zu, das ich in meiner Antwort von CDs kopieren sprach. Natürlich meinte ich auch Schallplatten, VHS-Bänder, ... . Bedenke einfach: Auch analoge Medien, die einmal gekauft wurden, sind urheberrechtlich geschützt. Wenn du dir mal den Hinweis bei einer gekauften VHS-Videokassette durchliest, dann ist dort explizit erwähnt, dass man die 1. nur privat nutzen darf und 2. Vervielfältigung und Überspielung untersagt ist. Es gibt sicher Ausnahmen, siehe Posting von Herman. Ich meine auch zu Wissen, dass gewisse Hinweise auf Medienträger der Platten- und Filmindustrie in Sachen Urheberrecht ab und an gegen die aktuelle Rechtssprechung verstossen, aber eben, ich bin kein Rechtsgelehrter und kann da nicht weiter helfen. Ich rate dir dringend, lass dich von Experten beraten, die kennen sich aus und du bist dann auf der sicheren Seite.

Herman Munster cantonsilver „Rechtliche Frage zur Digitalisierung analoger Medien“
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Bin zwar auch kein Rechtsgelehrter, aber, was die uralten Platten angeht, die darf man selber ohne weiteres auf CD überspielen. Oder es sich von jemand anderem anfertigen lassen. Danach müssen aber Platte und CD in Eigentum und Besitz (ist rechtlich nicht dasselbe!) derselben Person verbleiben bzw. es werden nur beide Medien zusammen weitergegeben. Oder eines der Medien wird zerstört.

Soweit ich weiß, ist als monetäre/sachliche Vergütung nur unwesentlich mehr als die reinen Medienpreise und das Stromgeld unbeanstandbar. Der Begriff "gewerblich" wird u.a. vom Finanzamt ohne Spielraum ausgelegt - und nach DEREN Meßlatte!

Wer das zum Broterwerb macht, muß sich auf reichlichen und kalten Gegenwind gefaßt machen. Außerdem ist auch das Ausmaß der "Aktivitäten" von Bedeutung: wer wirklich nur ab und an mal was anfertigt für echte "Freunde und Bekannte", wohl kein Problem, wer aber "Freunde in ganz Deutschland" hat - hat dann auch Pech gehabt, wenn man ihm draufkommt.

Allerdings ist es absolut normal, daß jemand eine recht umfangreiche Schallplatten/VHS-Sammlung haben kann. Ich wäre jetzt als rechtlicher Laie schon etwas unsicher, ob "alle 150 Platten konvertieren" noch in die reine Privatsphäre fällt - nach Ansicht der Obrigkeit. Ich würde sagen "na klar tut´s das!". Ein Privatsammluing von 150 Stück ist keineswegs ausbordend, gar unsittlich groß. Daß jemand die alle nach und nach auf CD haben möchte, sehe ich als vollkommen normal an. Auch ist nicht einzusehen, daß man sich die Mühe machen muß, herauszufinden, welche Firma auf diesem Planeten irgendeine der Platten inzwischen doch auf CD herausgebracht hat. Und wo man sie bekommt.

Also ich halte diese Sache für absolut sauber. Frag ja nicht die GEMA und andere Halunken, die lügen Dir das Blaue vom Himmel runter! Nach DEREN Meinung darf man gar nichts. Die Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale (wenn auch nicht jeder VZ) könnte rechtlich weiterhelfen, auch und gerade im Hinblick auf das Finanzamt... Oder gleich ein hauptamtlicher Rechtsverdreher, der kostet aber.

Olaf19 Herman Munster „Bin zwar auch kein Rechtsgelehrter, aber, was die uralten Platten angeht, die...“
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Moin Herman,

> es werden nur beide Medien zusammen weitergegeben. Oder eines der Medien wird zerstört.

Wenn die selbst gebrannte CD zerstört wird, mag das angehen, aber das wäre ja sinnlos. Wird hingegen die gekaufte Schallplatte zerstört, ist die verbleibende CD eine ganz ordinäre Raubkopie... wobei: Laut einem schon älteren Gerichtsurteil darf man jede LP etc. bis zu 7x kopieren und im Bekanntenkreis weiter geben. Scheint also nicht so dramatisch zu sein.

> welche Firma auf diesem Planeten irgendeine der Platten inzwischen doch auf CD herausgebracht hat. Und wo man sie bekommt.

Und zu welchem Preis *g*.

CU
Olaf

Emily22 Herman Munster „Bin zwar auch kein Rechtsgelehrter, aber, was die uralten Platten angeht, die...“
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Also irgendwo in einem Computer-Magazin hat mal ein Rechtsanwalt geschrieben, man kann zwar diverse Sachen kopieren, aber man darf dafür keinerlei Geld nehmen, nicht mal für die Rohlinge.
Als Beispiel kann ich meine nicht kopiergeschützte Audio-CD von Deep Purple live in Japan kopieren und diese auch im engen Freundeskreis bis zu 7 mal verschenken, aber dafür eben kein Geld verlangen.
Was mir aber der Beschenkte heimlich und ohne mein Wissen *rofl* an fetten Scheinen in die Tasche meiner Jeans steckt... na dafür kann ich dann auch nix ;-)
Auch ist die Grösse der Plattensammlung wohl uninteressant, als extremes Beispiel, DJ Tetzlaff hier macht schon seit den 70ern Disco und hat dem entsprechend eine Plattensammlung, die in die Tausende geht. Warum soll er nicht das Zeugs endlich mal auf CD brennen, er hat das schliesslich ja auch alles gekauft.