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Musik von YouTube runterladen

tatanka03 / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Darf man davon CDs brennen für den privaten Gebrauch, ja oder nein? MfG, tatanka03

rill tatanka03 „Musik von YouTube runterladen“
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Da es nicht verboten ist, von Radio/TV mitzuschneiden, sehe ich auch kein rechtliches Hindernis, den gerade über Soundkarte wiedergegebenen Ton aufzuzeichnen bzw. mit geeigneten Tools zu arbeiten. Man kann ja auch über TV-/Radio-/SAT-Hardware mit dem PC aufzeichnen.

Von der Qualität her sehe ich aber absolut keinen Sinn, von YouTube "Musik" mitzuschneiden und auf CD zu brennen ... Du mußt fürchterlich schlechte PC-Plastikbrüllwürfel haben, wenn Dir das nicht auffällt! Bei Interviews oder ähnlichen Tondokumenten würde ich das noch einsehen - hätte dann dokumentarischen Wert.

Ist natürlich Deine Entscheidung! Die Aussage oben ist natürlich nicht rechtlich verbindend ...


rill

peterson rill „Nur mein persönliches Rechtsempfinden ...“
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Nun ja, ich weiß nicht, was Du für gute Ohren hast, aber die Musik von der Soundkarte nicht übersteuert aufzunehmen, eventuell noch bearbeiten und mp3 draus zu machen, ist allemal gut.

Dann die Musik im Autoradio anzuhören reicht allemal.
Für Opern ist es sicherlich nicht geeignet, aber bei Hits sehe ich persönlich keine Probleme.

Ich selbst höre bei den Liedern, die ich von CD gerippt habe und die gleichen Aufnahme von Youtube keinen relevanten Unterschied.

tobi16 peterson „Nun ja, ich weiß nicht, was Du für gute Ohren hast, aber die Musik von der...“
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davon abgesehen ist die Qualität ja auch unterschiedlich, je nach uploader.
Rein ästhetisch gesehen geben mp3 Klänge nur die Hälfte wieder ,aber bei Popmusik ist das tatsächlich fast egal, da diese von vorneherein schon so produziert wird, dass keine Dynamik stattfindet.
Es gibt eine Initiative, die darauf abzielt, die Leute dazu zu bewegen, wieder mehr Dynamik herzustellen, d.h. dass der Unterschied zwischen lauten und leisen Passagen wieder größer wird (wie bei Klassik)
Auch Popmusik würde davon profitieren, aber die richtet sich stets nach dem Markt und was gerade Mode ist.
Voraussetzung für mehr Dynamik wäre auch, dass die Leute ihre Anlagen viel Lauter stellen, da die leisen Passagen nicht mehr hörbar wären.

tatanka03 tobi16 „davon abgesehen ist die Qualität ja auch unterschiedlich, je nach uploader....“
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Mr. Rill hat Luchsohren(nehme ich an. Aber Ja, ja das denk ich auch, was ihr so meint. Außerdem habe ich keine Plastikwürfel sondern ganz ordentliche Lautsprecher von Logitech mit Booster unterm Tisch. Bin auch mit dem Klang sehr zufrieden. Aber weiß denn jemand was über die rechtliche Seite, betreffend meine erste Frage ganz oben ???
CU tatanka aus Malle

buechner08 tatanka03 „Mr. Rill hat Luchsohren nehme ich an. Aber Ja, ja das denk ich auch, was ihr so...“
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Hallo,

zur ursprünglichen Frage: Was sagen denn die AGB von Youtube? Daran würde ich mich erstmal orientieren! Da Youtube ja nicht die Urheberrechte an der Musik besitzt, sondern die Musik von anderen Personen eingestellt wurde, dürfte ein Brennen nicht erlaubt sein. Anders ist es beim analogen Mitschneiden von Internetradio-Musik.

Im Übrigen würde ich aber rill zustimmen, was er zur Qualität dieser Musik sagt!!! Genauso wenig sinnvoll ist es, Videos von Youtube runterzuladen (z.B. mit dem downloadhelper für firefox). Diese flv-Dateien kann man nur in Kleinst-Fenstern auf dem Bildschirm "geniessen".

Gruß
Frank

rill buechner08 „Hallo, zur ursprünglichen Frage: Was sagen denn die AGB von Youtube? Daran...“
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Ich denke, man muß keine "Luchsohren" haben, um die (schlechte) Audioqualität bei YouTube festzustellen, auch wenn es sich um offizielle Videos z. B. von Universal MG handelt! Wenn Leute sich über diese Einschätzung wundern, kann man nur vermuten, daß das (junge) Volk offensichtlich noch nie wirklich gute Aufnahmen (ohne Loudness War) über eine hochwertige Anlage gehört haben - ihnen somit jede Hörerfahrung fehlt ...

Es ist doch ganz logisch, daß die Qualität bei einem Streaming Format stark reduziert sein muß (Frequenzgang eingeschränkt, stark komprimiert), weil die Bandbreiten für höhere Qualitäten technisch gar nicht realisierbar sind!

Die Qualität muß noch ein ganzes Stück von der Audio-CD-Qualität entfernt sein, sonst würden alle Leute die Titel über YouTube sich holen und der CD-Verkauf und der bezahlte Download würde restlos an Bedeutung verlieren ...


rill

tatanka03 rill „Logisch, oder?“
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Mir reichts!

tobi16 tatanka03 „Mir reichts!“
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heeee war doch ne gute Frage....sie wird immer mal wieder gestellt

sie wurde hier halt teilweise beantwortet über die Qualität von mp3 -Diskussion.

Bis heute ist die Nutzung von youtube Inhalten LEGAL.
Du machst ja selber kein Geschäft daraus und es wird der Interpret genannt....


wenn du deine Urheberrechte verletzt siehst, kannst du den Inhalt rausnehmen lassen. Anscheinend machen das die Künstler aber wohl nicht, denn es ist auch Promotion für sie drin....

http://de.youtube.com/t/copyright_notice

noch ein paar andere Links gefällig?

http://www.google.de/search?q=urheberrechte+auf+youtube