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Emule und Co noch legal?

+++Christoph+++ / 21 Antworten / Baumansicht Nickles
Hallo, ich blicke da bald nicht mehr durch .
Sicher könnt ihr mir helfen...
Ist Emule noch legal?

Woher weiß ich z.B., ob das File euhcd1.bin urheberrechtlich geschützt ist. Das könnte ja auch ein Urlaubsvideo sein das ich mir ansehen will. Oder nicht? Und falls das doch ein Film sein sollte würde ich den, ohne mir anzusehen, natürlich direkt löschen. Mache ich mich jetzt dadurch strafbar oder nicht?
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gelöscht_84526 +++Christoph+++ „Emule und Co noch legal?“
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Natürlich sind eMule, KaZaA usw. legal. Es ist nur nicht legal, wenn man sich mit den Tools urheberrechtlich geschützte Sachen herunterlädt.......

Gruß
K.-H.

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+++Christoph+++ gelöscht_84526 „Natürlich sind eMule, KaZaA usw. legal. Es ist nur nicht legal, wenn man sich...“
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Und woher weiß ich, ob die Datei euhcd1.bin urheberrechtlich geschützt ist.
Es könnte doch auch was sein, das nicht geschützt ist. Und wenn ich mir die Datei runterlade, mache ich mich dann strafbar?

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gelöscht_84526 +++Christoph+++ „Und woher weiß ich, ob die Datei euhcd1.bin urheberrechtlich geschützt ist. Es...“
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Du wirst mir (und den anderen Leuten hier) doch nicht erzählen wollen, dass du dir einfach mal so eine Datei beim Muli herunterlädst, die "euhcd1.bin" heisst. Ich denke, wenn du dir bei KaZaA oder beim Muli was herunterladen willst, dann gibst du im Suchfeld einen ganz bestimmten Begriff ein, und nicht "euhcd1.bin"! Also - ehrlich gesagt - das kannst du mir nicht erzählen.....

Gruß
K.-H.

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+++Christoph+++ gelöscht_84526 „Du wirst mir und den anderen Leuten hier doch nicht erzählen wollen, dass du...“
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Darum geht es nicht. Es geht darum ob es legal ist, sich die Datei runter zuladen.

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mastre1 +++Christoph+++ „Darum geht es nicht. Es geht darum ob es legal ist, sich die Datei runter...“
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Es geht schon darum, da sonst deine Frage nicht zu beantworten geht.
Regel 1. Alles auf das ein Copyright liegt darf man nicht saugen
Regel 2. Alle Dateien, die davon abweichen darf man saugen

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+++Christoph+++ mastre1 „Es geht schon darum, da sonst deine Frage nicht zu beantworten geht. Regel 1....“
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Und woher weiß ich, das auf euhcd1.bin ein Urheberrecht besteht???

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mastre1 +++Christoph+++ „Und woher weiß ich, das auf euhcd1.bin ein Urheberrecht besteht???“
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Es kommt darauf an, sagen wir mal so mann kann das nicht veralgemeinern.
Sag uns was du dir gerade saugst und wir sagen dir obs legal oder illegal ist

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+++Christoph+++ mastre1 „Es kommt darauf an, sagen wir mal so mann kann das nicht veralgemeinern. Sag uns...“
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siehe oben,...

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mastre1 +++Christoph+++ „siehe oben,...“
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einer von der lustigen Sorte?

P.S. Dann kann dir nicht geholfen werden

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+++Christoph+++ mastre1 „einer von der lustigen Sorte? P.S. Dann kann dir nicht geholfen werden“
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@mastre1
Keineswegs. Ich bin nicht von der lustigen Sorte. :-) Wenn Du mal darüber nachdenkst ist die Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Sonst wäre das ja schon geklärt.

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mastre1 +++Christoph+++ „@mastre1 Keineswegs. Ich bin nicht von der lustigen Sorte. :- Wenn Du mal...“
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Weißt du also selbst nicht was du dir herunterlädst?

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Neo9998 +++Christoph+++ „siehe oben,...“
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Ich glaube du kennst die Antwort auf deine Frage.

cuneo
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MaWin|DA Neo9998 „Ich glaube du kennst die Antwort auf deine Frage.“
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ohne es genau zu wissen, gehe ich mal davon aus, daß auch hier wieder der nette spruch "unwissenheit schützt vor strafe nicht" zur geltung kommt. du machst dich schließlich auch der hehlerei strafbar, wenn du einem freund etwas abkaufst, daß dieser gestohlen hat - auch wenn er dir vorher nicht sagt, daß es sich um hehlerware handelt, bist du dran.

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SCanisius +++Christoph+++ „Emule und Co noch legal?“
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Sorry aber da muss ich mich jetzt wirklich mal einmischen. Christophs Frage ist durchaus berechtigt. Natürlich weis er was er da runterlädt aber das ist doch erst einmal gar nicht die Frage. Vielmehr ist die Frage, ob man sich wirklich strafbar macht, wenn die Datei so heisst und man sie runterlädt, dann feststellt es issn geklauter Film und man ihn wieder löscht. Gut, der Vorsatz mag sein, einen geklauten Film runterzuladen oder Musik, oder was auch immer illegal zu bekommen ist. In so fern wäre es laut Gesetz strafbar. Aber dann taucht das Problem auf, ob diese Straftat auch vollendet werden kann. Und was ist Vollendung dieser Straftat? Ansehen/Anhören der Datei? Öffnen des ZIP-Files in dem die Datei steckt? Wie verhielte es sich denn, wenn man ein Album runterlädt, dass irgendeinen kyptischen Dateinamen hat. Dann ist man fertig mit runterladen, versucht die Datei zu öffnen, aber leider war es ein Fake oder die Datei ist kaputt und man kann sie nicht öffnen! Ist dann die Straftat begangen/vollendet, oder scheitert die Vollendung daran, dass man die Datei ja nicht öffnen kann? Dies sind zwei grundsätzliche Probleme:
1. Wie will die RIAA oder andere nachweisen, dass diese Datei die Du geladen hast auch wirklich auf Deinem Computer lief/lauffähig war, sprich ob der Datentransfer auch ordnungsgemäß geklappt hat?

2. Wie verhält es sich damit, dass die RIAA und auch die Filmindustrie in vielen Tauschbörse inzwischen Fakes einschleust, die man dann auch lädt (man hat immerhin den Vorsatz einen Film zu laden der den Titel xy trägt und die Datei eben auch), dann kann man aber die Fakes nicht nutzen (es sind ja eben Fakes). Hat man dann eine strafbare Handlung begangen? Und wie machen sich dann die Industriemultis strafbar in dem sie indirekt zu einer solchen verführen (durch bereitstellen von eben solchen Fakes mit passendem Namen!!!!)???

Alles Fragen die nie geklärt wurden, und die mit Sicherheit (wenn es mal eine Juristen erwischt, der von der RIAA verklagt wird) irgendwann auf den Tisch kommen!

VG
SCanisius

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dole +++Christoph+++ „Emule und Co noch legal?“
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@ SCanisius:

Interessante Fragenstellung. Eine weitere Frage wäre, ob alleine der Versuch eine urheberrechtsgeschützte Datei herunterzuladen schon strafbar ist oder nicht.

Ist das der Fall darfst du eigentlich schon gar nicht im Suchfeld einen Titel (z.B. Findet Nemo etc.) eingeben. Tust du das, wäre ja der Fall gegeben, dass du den Film kennst und ihn bewusst herunterlädst oder herunterladen willst. Du wirst keinem Richter erzählen können, dass du einfach irgendeinen Film ausgewählt hast ohne zu wissen um was für einen es sich handelt.

Wäre der Versuch nicht strafbar, könntest du den Film ja sofort umbennen. Problem, es gibt oft für den gleichen Film mehrere verschiedene Titel und da ist auch evtl. der Filmtitel dabei (somit weißt du ja um was für einen Film es sich handelt), nur die "Indexnummer" (oder wie das auch immer heißt) des Films ist die gleiche.

Oder irre ich mich da so sehr?

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gelöscht_84526 dole „@ SCanisius: Interessante Fragenstellung. Eine weitere Frage wäre, ob alleine...“
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Jaaaaaa, das ist doch die Lösung für die Zukunft: Ich gebe einfach "Findet Nemo" ein, nenne ihn dann später um in "Findet Nemo bitte nicht", und schon kann ich mir den Film anschauen und brauche nie zu fürchten, dass ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wie einfach kann doch das Leben sein ...:-))

(Wer jetzt denkt, dass dieses Posting ernst gemeint ist, der täuscht sich aber gewaltig)

Gruß
K.-H.

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Hardwaretester +++Christoph+++ „Emule und Co noch legal?“
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Wenn man eine gepackte passwortgeschützte Datei herunterlädt z.B. eine rar-Datei und hat gar keinen RAR-Packer und kein Passwort auf seinem PC, dann habe ich so gesehen doch nur Datenmüll von Nullen und Einsen auf meinem PC - ist das Strafbar ? NEIN !
Ist es Strafbar nach "Findet Nemo" zu suchen ? NEIN ! Wer kann beweisen das ich nach dem Film gesucht habe und nicht nur nach einem frei legalem Trailer, Werbebild usw ? NIEMAND !
Der reine Vorgang des Downloads kann auch nicht bestraft werden. Deshalb muss dann schon immer dein PC beschlagnahmt werden bzw. durchsucht werden und festgehalten werden das dieser Film auch lauffähig darauf abgespeichert war. Ist dieser Beweis nicht vorhanden, kann dich kein Richter verurteilen.
Nun kommt aber der Haken den es bei den Tauschbörsen gibt - während du den Film herunterlädst, saugen sich andere den Film von dir und du machst dich damit als illegaler Verbreiter strafbar. Und nun reicht es einem Richter aus, wenn nachgewiesen werden kann, das man das File von dir saugen konnte. ( IP ).
Das heisst, nicht das saugen des Files ist strafbar, sondern die verbreitung dieses Files.

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Olaf19 +++Christoph+++ „Emule und Co noch legal?“
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Aus dem Dateinamen kannst du überhaupt keine Rückschlüsse darauf ziehen, ob es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Schließlich könnte ja jemand so nett sein, der Community ein selbstgedrehtes Urlaubsvideo zur Verfügung zu stellen und, großspurig veranlagt wie er ist, das Teil einfach "Matrix Reloaded" nennen. So etwas machen bisweilen Urheberrechte-Inhaber, um die Saugerei zu sabotieren.

Wenn du Wert darauf legst, dich legal zu verhalten, bleibt also nur eine eiserne Kontrolle all dessen, was du dir herunterlädst - auf den Wahrheitsgehalt von Namen kannst du dich dann nicht verlassen. Wenn du merkst, dass es sich z.B. um einen Kinofilm handelt müsstest Du den Download sofort abbrechen und die Datei löschen; anderenfalls bötest Du sie anderen zum Download an, und Anbieten war schon vor der Urheberrechtsreform illegal.

Insofern kann ich mich den Ausführungen von Hardwaretester nur anschließen - wobei ich die Reform des Urheberrechts so verstanden habe, dass seit September auch das pure Herunterladen von geschütztem Material verboten ist und nicht nur dessen Weiterverbreitung.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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+++Christoph+++ Nachtrag zu: „Emule und Co noch legal?“
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Erst einmal Danke für die vielen Kommentare. So wie ich sehe, habe ich doch eine interessante Frage gestellt die nicht so einfach zu beantworten ist.

@Hardwaretester
Ok, aber ist das nicht ein bisschen viel Verwaltungsaufwand das nachzuweisen. Da man ein File ja nicht nur von einem user saugt sondern von mehreren. Bei einem user würde man noch schaffen das alles nachzuvollziehen. Aber wie sieht das bei 100.000 usern aus oder bei 1.000.000? Wer saugt was von wem??? Und ist das alles auch lauffähig was man saugt??? Es wird wohl Jahre dauern bis man eine Anklage im Haus hat. Und dann müsste erst mal bewiesen werden, ob die Datei überhaupt funktionsfähig ist bzw. war.

@Olaf
Kann man wirklich alles kontrollieren was man sich saugt. Ein Video-image oder .mgp könnte man während des Downloads noch kontrollieren. Aber was ist mit einem RAR-Archiv. Woher weiß man, mit welchem Programm man eine .part-Datei öffnet. Und da eine .part-Datei eigentlich nicht lauffähig ist und ich nicht weiß um was es sich bei euhcd1.bin handelt, weiß ich auch nicht, ob ein Copyright drauf ist.

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Olaf19 +++Christoph+++ „Emule und Co noch legal?“
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Nee, stimmt schon, das hatte ich vergessen: Eine "Echtzeitkontrolle" über den Dateiinhalt hast Du natürlich nur bei multimedialen Inhalten wie Musik oder Videos - sonst nicht. Generelle Anmerkung: Den Staatsanwalt interessieren natürlich nur die "dicken Fische", also die "Powersauger".

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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stammzelle +++Christoph+++ „Emule und Co noch legal?“
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Jetzt hast Du sogar dreimal gepostet ;)

§ 108 b UrhG (http://transpatent.com/gesetze/urhg.html)
"Wer wissentlich unbefugt

... ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht

und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Den Rest kann sich doch wohl jeder denken. Wer emule zum Herunterladen urheberrechtlich geschützter Daten nutzt und damit auch automatisch andere Personen saugen lässt, lebt gefährlich. Für die Vorsatzfrage ("wissentlich") kann jeder Richter Indizien und Beweise frei würdigen.

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