Sorry aber da muss ich mich jetzt wirklich mal einmischen. Christophs Frage ist durchaus berechtigt. Natürlich weis er was er da runterlädt aber das ist doch erst einmal gar nicht die Frage. Vielmehr ist die Frage, ob man sich wirklich strafbar macht, wenn die Datei so heisst und man sie runterlädt, dann feststellt es issn geklauter Film und man ihn wieder löscht. Gut, der Vorsatz mag sein, einen geklauten Film runterzuladen oder Musik, oder was auch immer illegal zu bekommen ist. In so fern wäre es laut Gesetz strafbar. Aber dann taucht das Problem auf, ob diese Straftat auch vollendet werden kann. Und was ist Vollendung dieser Straftat? Ansehen/Anhören der Datei? Öffnen des ZIP-Files in dem die Datei steckt? Wie verhielte es sich denn, wenn man ein Album runterlädt, dass irgendeinen kyptischen Dateinamen hat. Dann ist man fertig mit runterladen, versucht die Datei zu öffnen, aber leider war es ein Fake oder die Datei ist kaputt und man kann sie nicht öffnen! Ist dann die Straftat begangen/vollendet, oder scheitert die Vollendung daran, dass man die Datei ja nicht öffnen kann? Dies sind zwei grundsätzliche Probleme:
1. Wie will die RIAA oder andere nachweisen, dass diese Datei die Du geladen hast auch wirklich auf Deinem Computer lief/lauffähig war, sprich ob der Datentransfer auch ordnungsgemäß geklappt hat?
2. Wie verhält es sich damit, dass die RIAA und auch die Filmindustrie in vielen Tauschbörse inzwischen Fakes einschleust, die man dann auch lädt (man hat immerhin den Vorsatz einen Film zu laden der den Titel xy trägt und die Datei eben auch), dann kann man aber die Fakes nicht nutzen (es sind ja eben Fakes). Hat man dann eine strafbare Handlung begangen? Und wie machen sich dann die Industriemultis strafbar in dem sie indirekt zu einer solchen verführen (durch bereitstellen von eben solchen Fakes mit passendem Namen!!!!)???
Alles Fragen die nie geklärt wurden, und die mit Sicherheit (wenn es mal eine Juristen erwischt, der von der RIAA verklagt wird) irgendwann auf den Tisch kommen!
VG
SCanisius