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Erlaubtes und Verbotenes?

LargeMan / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,


wollte mal ein paar Fragen stellen.


Das das Sharing von Kino/Video-Filmen verboten ist, wie auch das Sharing von Games die nicht unter Free- oder Shareware fallen, ist ja klar.


Wie jedoch sieht es mit älteren Fernsehserien aus, die nicht als Kaufkasetten erhältlich sind?


Und wie gestaltet es sich mit TV-Rips von Beiträgen und Dokumentationen?


Gibt es da irgendwie ne einfach zu verstehende Liste, die so etwas vielleicht auflistet?


Gruß LargeMan

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Sunrider LargeMan „Erlaubtes und Verbotenes?“
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Kurz und knapp: Auch sowas unterliegt natürlich dem Urheberrecht und darf daher nicht geshared werden. Für den Eigenbedarf kannst Du Dir aber sowas anfertigen.

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mastermind LargeMan „Erlaubtes und Verbotenes?“
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Hi LargeMan,

besorge Dir doch einfach die letzte C't. Dort sind eigentlich alle Fragen, die das neue Urheberrecht betreffen, aufgeführt.

Aber um auf Deine Frage einzugehen:

Radio- und Fensehaufnahmen sind nicht kopiergeschützt und eine offentsichtlich rechtskonforme Quelle. Daher dürfen sie wie bisher im Rahmen der Privatkopie für eigene Zwecke verwendet und weitergegeben weren. Juristisch umstritten ist die Beurteilung der Frage nach der Nutzung in P2P-Netzwerken. Da die Vorlage, die vervielfertigt wird, wohl kaum erkennbar "offensichtlich" rechtswidrig ist, könnte ein Download für den Privatgebrauch zulässig sein, nicht jedoch die Verbreitung.

HTH

mastermind

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robinx99 LargeMan „Erlaubtes und Verbotenes?“
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In diesem zusammenhang wäre natürlich auch noch die frage wie wichtig, wann das copyright abläuft, leider finde ich dazu nicht viel im internet. Falls ich irgendwelche fehler gemacht habe bitte korriegiert mich. Einmal finde ich den hinweis das 70 jahre nach tod des authors das urheberrecht erlischt (bei bücher) . Bei Filmen finde ich hinweise wie 25 bis 50 jahre nach veröffentlichung, und auch einmal 70 jahre nach veröffentlichung. Also falls 70 jahre gilt wäre so etwas wie frankenstein (1931) mitlerweile frei und ein sharen wäre rechtlich vermutlich möglich.
Wenn einer genaueres weiß wäre ich für informationen dankbar

robinx99

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Sunrider LargeMan „Erlaubtes und Verbotenes?“
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Warum sollte denn ein Film sein Urheberrecht verlieren?

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robinx99 Sunrider „Warum sollte denn ein Film sein Urheberrecht verlieren?“
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nunja mit google hab ich das gefunden
http://remus.jura.uni-sb.de/web-dok/20010023.pdf
hier dürfte seite 5 punkt freie quellen interessant sein.
Und das das urheberrecht ausläuft ist ja bekannt, nur finde ich nirgendwo brauchbare informationen (könnte daran liegen, das das wort copyright fast auf jeder homepage steht)
Und das das urheberrecht irgendwann ausläuft ist eigentlich auch klar, bei büchern halt 70 jahre nach dem tod des authors, so ist es ja auch wohl ohne weiteres möglich das auf internet seiten Goethes Erlkönig veröffentlicht werden darf und in schulen problemlos fabeln zur analyse an die schüler verteilt werden können.
Und ich meine auch mal irgendwann gelesen zu haben das einige filme, z.b. Frankenstein schon so alt sind, dass in amerikanischen filmen/serien leute vor dem fernseher frankenstein schauen können, ohne das die macher des films/serien geld für die rechte bezahlen müssen.
Und vor kurzem wurde ja das amerikanische urheberrecht geändert, auf druck von Walt Disney, da die ersten Micky Mouse hefte kurz davor waren ihr Copyright zu verlieren und Walt Disney verhindern wollte das die in gescannter form im internet veröffentlicht werden.
Nur finde ich leider keine brauchbaren infos zum deutschen recht
Robinx99

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