Mir ist heute eine Abmahnung der Waldorf-Rechtsanwaltskanzlei in München zugestellt worden.
Vorwurf: Von meinem Anschluss aus soll der Film "Männersache" über Bittorrent zum Tausch zur Verfügung gestellt worden sein.
Es liegt eine beglaubigte Abschrift des Landgerichtes Köln vom 4.5.09 bei, in dem die Telekom ermächtigt wurde, Auskunft über die Nutzerdaten zu erteilen. Der Ermittlungsdatensatz liegt bei.
Ich soll bis zum 12.06.09 eine Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 18.06.09 insgesamt 956 € (506 € Rechtanwaltskosten und 450 € Schadenersatz) überweisen.
Der Thread der Redaktion vom 11.05. ist mir bekannt, enthält aber leider keine für mich hilfreichen Beiträge.
Wie soll ich mich verhalten?
fragt dringend und grüßt
sixty
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.607 Themen, 14.830 Beiträge
Hallo Sixty,
Die wichtigste Frage von allen: Hast du den Film denn nun bei BitTorrent angeboten oder nicht? Die Formulierung "soll zur Verfügung gestellt worden sein" lässt eher Zweifel zu.
Falls die Anschuldigung falsch ist, würde ich mir einen Anwalt nehmen - bei dieser Größenordnung, nahe dem vierstelligen Bereich, lohnt sich das m.E. schon.
Falls die Anschuldigung zutreffend ist, ginge es ja nur noch um Schadensbegrenzung. Da wäre die Frage zu klären, ob die beiden Forderungen angemessen oder eher überhöht sind. Auch dafür könntest du einen Anwalt konsultieren, allerdings - wenn der sagt, ja ist okay, du hast sogar noch Glück gehabt, hätte schlimmer kommen können - dann hättest du zusätzlich zu den 956 € auch noch deine eigenen Anwaltskosten an der Backe.
Warte am besten noch ein paar Antworten der wie immer hilfsbereiten Nickles-Community ab, evtl. kann dir jemand aus eigener Erfahrung sagen, ob die Forderung realistisch ist, insbesondere in dieser Höhe.
Dein Fall ist in jedem Fall ein besonderer, da du hier keine dubiose Email von irgendeiner Wald- und Wiesenfirma bekommen hast, so wie in zahlreichen anderen Threads, sondern hier scheint jemand richtig Nägel mit Köpfen gemacht zu haben.
CU
Olaf
Auf Nachfragen bei meinem Söhnchen (16) ergab sich, dass er tatsächlich den Film bei Bittorrent gesaugt hat, seinen Angaben sei es aber nicht möglich, dass von ihm etwas abgesaugt wird, da er keine Freigaben gesetzt hat, auf die andere zugreifen könnten.
Allerdings habe ich keine Ahnung, ob so etwas rechtlich relevant ist.
Gugeln nach Waldorf und Constantin-Film ergibt, dass es Hunderte dieser Abmahnungen gibt.
Interessant dazu der heutige Schlagzeilen-Thread "Interessantes Tauschbörsen-Urteil", in dem du dich ja auch geäußert hast.
Gruß,
sixty
Nun ja, da denken die Gerichte verschieden.
1. Einmal ist der Junge net volljährig, aber dennoch für sein Handeln verantwortlich.
2. Wenn Du nicht nachweisne kannst, daß Du deinen Nachwuchs entsprechend aufgeklärt hast, dann bist Du als Vormund dafür verantwortlich.
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Die Fa. Waldorf in M ist in diesem Metier bekannt.
Ich würde mich mit denen in Verbindung setzen und die Sache mit dem Jungen schildern und versuchen, die Kosten zu minimieren.
Aber ums Zahlen werdet Ihr nicht rumkommen.
Bei Bittorrent werden die Heruntergeladenen Daten auch automatisch weiter verteilt. Zumindest ist das so üblich und Standardeinstellung...
Gruß
Borlander
Und genau da liegt der Hund begraben!
Siehe hier:
http://www.nickles.de/c/n/vorerst-keine-strafe-fuer-tauschboersennutzer-ohne-peil-7608.htm
Das wird eng...
Eines verstehe ich aber vom Grundsatz her nicht. Es ja nun wirklich bekannt, dass die Fiilmindustrie hinter den Saugern her ist, wie der Teufel auf einen arme Seele.
Diesen Film oder andere gibt es doch für 2 Euro in jedenm Verleih! Warum saugt man sowas?
Das ist mir absolut Unverständlich. Das ist jetzt nicht explizit für diesen Fall gemeint, sondern Allgemein....
Gruß
luttyy
Ich glaube, es geht gar nicht ums Geld! Es geht wohl auch kaum um den Film (oder um die Musik). Als Jugendlicher muss man einfach Grenzen testen und hier ist eine vermeintlich ungefährliche. Man muss gesaugtes Material vorweisen können, sonst ist man nicht cool.
Gruß
Frank
Äh, Sixty, jetzt bitte nicht lachen - der Film "Männersache" mit Mario Barth kommt erst am 31. Oktober diesen Jahres in den Handel (lt. Amazon - http://www.amazon.de/M%C3%A4nnersache-Dieter-Tappert/dp/B001UHO5Y4/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=dvd&qid=1244292060&sr=8-1). Meine Frage: a) wie kommt dein Sohn an einen Film, der erst in knapp 5 Monaten am Markt sein soll (dann ist das auf jeden Fall strafbar, wenn er Material abgegriffen hat was es offiziell noch nicht gibt) und b) falls explizit Film im Schreiben des Rechtsanwalts steht, dann könntest du ggf. Glück haben, da bis dato nur der Soundtrack zum Film (seit dem 9. April existiert).
Nimm deinen Sohn ins Gebet - wenn er es echt darafu angelegt hat, einen noch nicht veröffentlichen Film zu saugen, dann werden viele Argumente ins Leere laufen, da dann der RA ganz schnell von Bereitstellung zu illegaler Aneignung (da ja noch nicht offiziell verfügbar) kommt und sprich mit einem Fachanwalt.
BG,
Bergi2002
@Bergi2002:
Gugeln zeigt, dass der Film am 19.3.09 in die Kinos gekommen ist.
@Borlander:
Genau diese Standardeinstellungen will er so geändert haben, dass ein upload nicht möglich sei - wohl auf meine Warnungen hin, sich nicht an möglicherweise illegalen Tauschbörsengeschäften zu beteiligen.
Auf jeden Fall habe ich schon mal zu einem Fachanwalt Kontakt aufgenommen und warte auf Rückmeldung.
Gruß
sixty
der Unterschied besteht darin, daß
März 09 = Film im Kino und
Oktober 09 = Verkaufsstart als Kauf-DVD
Die "gesaugten" Filme sind ja auch dadurch "interessant", daß sie schon zu ergattern sind, BEVOR man sie kaufen kann.
Teils geklaut auf abenteuerlichen Wegen oder in mieser Qualität im Kino abgefilmt.
hth
Gerd
@Gerd, nicht schlecht!
Für 6 Monate oder miese Qualität 956 € ! Vom Ärger mit den Anwälten ganz abgesehen und ob da eine Rechtsschutzversicherung greift, wage ich zu bezweifeln.
In meinem Haus hätte jedenfalls die Hütte gequalmt bei so einer Forderung.
Aber gut, dann soll eben weiter gesaugt werden und mein Mitleid hält sich generell bei sowas in Grenzen.
Gruß
luttyy
Gruß
luttyy
@ Sixty - so, jetzt habe ich mir noch mal meine Knöchel weggegoogled - wenn ich die Infos, die ich mir "erlesen" haben (ich selber mache kein Filesharing...hatte bis dato noch keinen Grund dazu), ist es ziemlich egal, ob ich bei Bittorrent einen generellen Upload verhinden will - das Protokoll ist leider zwingend so angelegt, dass jeder Download einen Torrents gleichzeitig auch immer einen Upload des entsprechenden Teils, welcher dein Herr Sohn heruntergeladen hat, darstellt - Infos hierzu: http://www.dessent.net/btfaq/#upload
Deswegen wäre es auch auch totaler technischer Mumpitz zu behaupten, er würde sämtliche Uploads per Einstellung verhindern - bei Bittorrent existiert nämlich kein "Shared Directory" (wie z.B. bei Kazaa oder seinerzeit Napster) wo User anderen Ihre Files "per Se" zur Verfügung stellen, da es auf einem anderen P2P-Ansatz basiert (http://www.joestewart.org/p2p.html - als Kurzerklärung) - wenn er das vor jemand mit ein bisschen technischem Sachverstand behauptet, dann weis derjenige sofort, dass a) dein Sohn sehr genau über die Illegalität seines Handelns Bescheid wusste und b) er sich nun an einen letzten Strohhalm klammert, um aus der Nummer schadlos rauszukommen.
Sixty, du solltest hier dringend zum Anwalt marschieren - alles andere dürfte hier nicht zum Zeil führen - außer einer Taschengeldkürzung für deinen Sohn...
BG,
Bergi2002
@Bergi2002
vielen Dank für deine Recherchen, zum Glück machen mir die englischen Texte keine Mühe :-)aber ich warinzwischen auch davon überzeugt, dass das so ist, wie du schreibst. Ich warte jetzt auf die Rückmeldung eines Medienrechts-Anwalts, den ich am Wochenende über seine Website kontaktiert habe.
Tja, dann kommt wohl der Motorroller erst ein Jahr später...
Gruß,
sixty
Hallo sixty,
als Betroffener mit derie gleichen Abmahnung bin ich sehr interesiert wie die Rückmeldung von deinem Anwalt aussehen wird.
Ich würde mich ggf. deinem Anliegen anschließen und mich gerne an dein Medienrechts-Anwalt wenden.
Ich finde die Bestrafung für das: "mal einen Film runtergeladen zu haben" nicht als angemessen und schon garnicht als Zweckmäßig Zumal die eigentlichen Verantwortlichen Vertreiber die das ganze im großen Stil betreiben davon kommen werden. Wie es scheint werden wieder einmal wir die kleinen damit meine ich "wir die kleinen ahnungslosen Nutzer" das ganze ausbaden müssen :-(( .
PS. : Den besagten Film habe ich bis heute noch nicht gesehen !!
Gruß
Canko64
Es geht hier doch darum, daß der Film anderen zur Verfügung gestellt wurde...
Hallo Borlander,
mir war das Schuldhafte Verhalten bzw. die Funktionsweise das man "beim runterladen" eines Film´s auch gleichzeitig anderen "zur Verfügung stellt" nicht bewußt.
Ich finde die Bestrafung nicht angemessen weil ich weder den Film noch die Software zum Download ins Netz gestellt habe.
Ich bin der Meinung es trifft die Falschen.