Soeben bei Udo Vetter gefunden:
Das Landgericht Hamburg hat die Vorstellungen der Musikindustrie, was illegal in Tauschbörsen eingestellte Musikstücke wert sind, zurechtgestutzt. Die Richter sprachen für zwei Musikaufnahmen jeweils 15 € Schadensersatz zu. Die Musikindustrie hatte 300 € pro Titel gefordert.
Den kompletten Text sowie das Aktenzeichen gibt es hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/27/getauschte-songs-sind-1500-e-wert/
Gruß
K.-H.
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Und das vom Landgericht Hamburg? Ich bin erschüttert.....
Tag schön.
zeichnet sich da etwa ein "Lichtstrahl am Horizont" ab? Oder ist da was schief gelaufen?
Mal sehen ob es sich so durchsetzt, angemessen und mahnend.
Gruß
Manfred
Wichtig finde ich vor allem diese Passage:
"Die Schadensersatzklage gegen den Vater hat das Landgericht mit der Begründung abgewiesen, dieser sei weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung. Der Vater sei zwar als “Störer” anzusehen, weil er seinem Sohn unter Verletzung von Überwachungspflichten den Internetanschluss zur Verfügung gestellt habe, über den die Rechtsverletzungen begangen wurden. Durch dieses Verhalten werde jedoch keine Schadensersatzpflicht begründet. So hatte auch bereits der Bundesgerichtshof entschieden."
Dies lenkt ein neues Licht auf unsere Diskussion von neulich, bei der ja gerade das Problem der Störerhaftung angesprochen wurde.
http://www.nickles.de/forum/emule-bittorrent-und-usenet/2010/da-geht-es-aber-richtig-ins-geld-538739378.html
Der Anschlussinhaber HAFTET ALSO NICHT AUTOMATISCH, nur weil er Anschlussinhaber ist. Und Eltern haften nur, wenn sie die Aufsichtpflicht verletzt haben, nicht aber wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsicht entstanden wäre.
Das ist zwar immer noch kein lupenreiner Freibrief aber insgesamt sind solche Entscheidungen doch für die betroffenen Eltern ganz vorteilhaft
Gruß, mawe2
Für 15 € kaufe ich locker ein komplettes Album, und zwar mit CD, Booklet und Jewel Case.
Ist also immer noch Wucher. Dass es bis dato 20x so teuer war, macht es nicht besser.
ABatC: Ja, ab und zu regnet es auch in unserer Hansestadt Hirn vom Himmel! Ist aber eher selten.
CU
Olaf
Ist also immer noch Wucher. Dass es bis dato 20x so teuer war, macht es nicht besser.
Oh, ich glaube du hast da was falsch verstanden. Die Richter gingen davon aus, dass die Titel in dem kurzen Zeitraum etwa 100 mal herunter geladen wurden und haben pro Lied 15 Cent veranschlagt.
Nun ja - ist aber schon ziemliche Willkür das Ganze...
Trotzdem ist das Urteil natürlich erfreulich, weil es dem Treiben mit den Mondfantasiepreisen ein Ende setzen wird.
CU
Olaf
Wie hoch ist denn der Schaden wenn ich aus Bequemlichkeit einen Titel den ich auf CD habe von einer Tauschbörse runterziehe ???