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Was kann ich & was sollte ich nicht ??

dieter (Anonym) / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Das leben live.
Das Thema Internet - Sicherheit ist sehr interessant .Man erfährt viel und kann sich so ein kleines Bild machen ,was so alles passiert und passieren kann. Dann fängt es in den Fingern an zu gribbeln und es kommt mal das Programm und das Programm auf den Rechner zum probieren .z.Bsp nukenabber oder portmon oder plisten oder ein ping-prgr. Man probiert ein bisschen rum (der Spieltrieb im Manne) und dann dauert es gar nicht lange und man wird selbst gepingt.von solchen Experten wie:
Telekom ,-Viag-interkom - Aol
Jetzt meine Frage.
Was kann man machen und was sollte man nicht machen ,um nicht den
" Zorn der Internetgötter" auf sich zu laden???

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FreddyK. dieter (Anonym) „Was kann ich & was sollte ich nicht ??“
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Hallo dieter!
Ein ping bei einem Provider, um festzustellen wie schnell sein
Server ist (online-Spiele), ist in Ordnung.
Ständige pings (vor allem bei privaten Nutzern), oder gar das
"anklopfen" an die "Standardports" der Trojaner sollten unter-
lassen werden. Im letzteren Fall kann das sogar vor Gericht als
Einbruchsversuch gesehen werden. Manche wehren sich auch
gegen diese Einbruchsversuche, sie schießen Dir Deinen Rechner
ab...

Gruß FreddyK.

Dieser Beitrag wurde unter Debian GNU/Linux 7.1 Wheezy verbrochen. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
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Carrie dieter (Anonym) „Was kann ich & was sollte ich nicht ??“
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Hi, das ist wohl niemanden so richtig klar, haengt auch vom Einzelfall ab, allgemein duerfte gelten (AFAIK):
--- was du an deiner eigenen Box ausprobierst/installierst geht schonmal niemanden etwas an, auch Diagnosetools, etc sind legitim, fuer (normales) pingen oder einen portscan/probes anderer darf es keine Abmahnung geben (die Begruendung dafuer wuerde ich gerne hoeren), daher werden sie selbst exzessives scannen in die Regel ignorieren, ausser vielleicht kleine ISPs mit schwacher Toleranzgrenze und restriktiven
Geschaeftsbedingungen, die portscan-Verbot Debatte ist alt, aber solange du nicht in
Australien oder Texas lebst bist du sicher :) --- alles was du mit Erlaubnis anderer bei ihnen machst ist ok, solange es nicht den Netzbetreiber mitbetrifft (wie zB die Website auf deren Server) --- vorsichtig waere ich bei DoS Spielchen aller Art, sich zB fuer portscans durch nuken zu raechen ist der bei weitem aggressivere Akt und trifft grundsaetzlich nur die beteiligten Netze, noch lange nachdem der "Feind" draussen ist, die Duldungsgrenze der Provider ist da oft sehr gering weil es den Netzbetrieb massiv belasten kann --- fuer Attacken auf logins/Passwortcracks, laufen lassen von Exploits, nutzen von Trojanern, ausspionieren von aktivierten network shares (auch wenn sie sich noch so luestern anbieten...), etc. gilt immer eines = selbst der Versuch sich Daten unerlaubt anzueignen ist strafbar, und du musst bei einem BreakIn keine Daten *veraendert* haben um dich strafbar gemacht zu haben, selbst bei sofortigen "wieder-verlassen" eines geknackten Zugangs bleibt es ein BreakIn, selbst beim "nur-hinsehen"
(die Dummheit des dort zustaendigen Admins ist dann auch keine Entschuldigung mehr, selbst wenn dass System nach deiner Behandlung besser laeuft als vorher ist es keine Entschuldigung :))

---->achte darauf dass du ungefaehr verstehst was ein Tool genau anrichtet bevor du es
benutzt, Neugierde auf andere Systeme ist ok, aber meide alles was Rechner ueberlasten und sonstige Schaeden anrichten koennte, ziehe keine Dritten mit rein und achte die Privatsphaere anderer, sei_einfach_nett und mach nicht alles nur weil du es vielleicht koenntest. ---seeya_Carrie

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Carrie Nachtrag zu: „Hi, das ist wohl niemanden so richtig klar, haengt auch vom Einzelfall ab,...“
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noch etwas zur Rechtslage : normal _darf_ der eigene ISP erst deine Daten/Logs rausruecken (dazu bewahrt er sie auch einige Wochen auf) wenn ihm die Staatsanwaltschaft auf der Matte steht, die wiederum wird erst aktiv wenn eine Anzeige mit ausreichenden Aufzeichnungen zum Vorfall vorliegt (was gerade Normalnutzer kaum haben) und du nachweislich Schaden angerichtet hast oder eine Datenschutzverletzung vorliegt, ansonsten gilt es schnell als geringfuegig, allerdings duerfte Beamte es vom Know-How her schwerfallen "Computerverbrechen" richtig einzuordnen, so dass sie vielleicht alles als Datenschutzverletzung verstehen und verfolgen, bei Verdacht werden Computer ggf schnell beschlagnahmt und ausgewertet, ich glaube nicht dass Gerichte dem Thema wirklich schon gewachsen sind, ist auch zu global, deshalb kann man auch mit einer Ueberreaktion rechnen (Atombomben-auf-Spatzen)
bye_Carrie

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dieter (Anonym) Carrie „Hi, das ist wohl niemanden so richtig klar, haengt auch vom Einzelfall ab,...“
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Danke für Eure Auskünfte.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht-das ist klar.
Vieleicht könnt Ihr über dieses Thema mal einen Beitrag auf die Seite setzen.
Man könnte die Programme vorstellen ,die arbeitsweise und natürlich die Auswirkungen beschreiben.
Wenn jemand böses will macht er es sowieso.
Aber es gibt bestimmt viel venünftige "Internetbegeisterte" ,welche dann die Finger von solchen Programmen lassen.
mit freundlichen Grüßen
dieter

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