Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
...und das ist gut so.
wir nähern uns ja eh schon immer mehr an "1984" - da sind solche erfolge um so wichtiger. zumal in immer mehr bereichen die überwachung bereits stillschweigend geduldet wird. ...wo ist da der "mündige bürger"?
gegen tcpa und für freie daten.
;-)
Hi Pharao!
Bin selber zwar (noch?) kein JAP-Kunde, aber es freut mich, dass den jenigen, die für sich entschieden haben JAP zu nutzen, und vor allem auch den Machern dieses Projekts, durch das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main der Rücken gestärkt worden ist. Wie war das noch mit Voltaire: "Ich bin nicht Ihrer Meinung, würde aber mein Leben dafür geben, dass Sie die Ihre sagen dürfen"...
Das ist erfreulich in einer Zeit, in der wir häppchenweise auf dem Weg zum Überwachungsstaat immer weiter vorankommen. Man sieht, das Pendel schlägt ab und zu eben auch in die andere Richtung.
Nur mal rein prophylaktisch, falls jetzt wieder Sätze kommen, die mit "Wer aber nichts zu verbergen hat..." beginnen: Mir ist kein Mensch bekannt, der nichts zu verbergen hätte - ich wüsste ehrlich gesagt überhaupt nicht, wie ein solcher Mensch "konstruiert" sein sollte... Jeder von uns hat etwas zu verbergen.
Dieses "Etwas" nennt man Privatsphäre.
CU
Olaf
@olaf...
ja... es geht auch nicht um das verbergen irgendwelcher sachen, sondern um den grundsatz, das meine daten mir gehören und es niemanden etwas angeht, auf welchen wegen ich mich bewege... egal ob auf der strasse oder im internet.
;-)
Genau - das meinte ich.
Um es mal mit einem Beispiel zu veranschaulichen: Es gab in einigen Bundesstaaten der USA mal eine pauschale abendliche Ausgangssperre für alle Jugendlichen unter 21. Dadurch konnte die Jugendkriminalität drastisch gesenkt werden.
Sehr schön - aber wo bleibt die Verhältnismäßigkeit der Mittel?! Eine sorgfältige Güterabwägung zwischen notwendigem Schutz vor Kriminalität und Strafverfolgung einerseits und persönlicher Freiheit und Bürgerrechten andererseits ist bei derart drastischen Maßnahmen für mich nicht zu erkennen.
Und genau so verhält es sich auch mit dem Internet: Ein gesetzlicher Zwang, dass jeder Internetnutzer es erlauben muss, dass wildfremde Leute sich nach Herzenslust und Laune Nutzerprofile von ihm anlegen, käme der Werbewirtschaft (weniger freundlich formuliert: der Spamwirtschaft :-) weitaus mehr zugute als den Strafverfolgern. Und auch die schießen gern mal übers Ziel hinaus; 'Basil' erwähnte kürzlich in einem Thread zu diesem Thema "Die verlorene Ehre der Katharina Blum"...
CU
Olaf
Hurra,
es gibt also auch Positives, ich wusste es.
Aber nichts ist 100% sicher.
"Holzauge sei lieber wachsam!"
Gruß
Teletom
Ginge es nach den Vorstellungen des BKA, hätte AN.ON seine Nutzer wegen Straftaten von "erheblicher Bedeutung" identifizieren müssen
So steht es bei Heise. Klasse, das mal wieder einige Verbrecher nicht erwischt werden.
Man würde wahrscheinlich auch wesentlich mehr Verbrecher dingfest machen können, wenn wir in Zukunft alle verpflichtet würden, nur noch mit einem Namensschild um den Bauch das Haus verlassen zu dürfen. Das allein kann also kein Kriterium sein.
CU
Olaf
recht haste Olaf,
gab schon Zeiten da "durften" die Leuts mit einem gelben Stern sich frei auf der Straße bewegen..
Deswegen muss ein solcher Beschluss ja auch von einem Gericht erlassen werden (Gewaltenteilung!). Ist schon okay, das BKA hats versucht und ist gescheitert, aber ich sehe darin keinen Grund zur Freude. Wobei das BKA ja im Prinzip auf Grund eines Formfehelrs gescheitert ist (falschen Paragraf angegeben)
Nein, das BKA ist daran gescheitert, daß es, obwohl es die Rechtsaffassung der Oberinstanz kannte, die Unterinstanz bemüht hat.
Dort hat man den erwünschten Durchsuchunggsbefehl erhalten, obwohl man wissen mußte, daß er kassiert werden wird.
Man hat also die 'Zeitlücke' zwischen 2 Instanzen ausgenützt. Wenn eine Institution des Rechtsstaats solche Winkelzüge anwendet, kann einem kotzübel werden. Das sind Methoden der primitivsten Art, zum Glück gescheitert, aber sie untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Und selbstverständlich ist es Grund zur Freude, wenn die Freiheit des Individuums sich als Kriterium behauptet. Zumindest Grund zur Freude für diejenigen, die Freiheit lieben.
Wer den so oft zitieren "FREIHEITLICHEN Rechtsstaat" will, als den wir uns definieren, kann ihn nicht durch seine partielle Abschaffung 'schützen.' Die Unlogik des Grundgedankens ist evident.
sapere aude
a4.