Ich wollte grössere Dateien verschlüsseln und in eine Trägerdatei schleusen. Es kommt immer die Fehlermeldung, die Trägerdatei enthält keine Daten... was mach ich falsch? Gibt es denn eine maximale Grösse? Kann ich keinen ganzen Film mit 700 MB verschlüssen und in eine Trägerdatei schleusen?
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700MB zu verstecken ist wohl ein wenig zu viel. :-)
In was für eine Datei willst Du denn diese 700MB verstecken?
Ein Word-Dokument ist da wohl nicht für geeignet.
***Gibt es denn eine maximale Grösse?***
Dazu steht sicher was in der Doku.
Gruß, Brezel
Ich glaube, dass du das konzept von steganographie nicht ganz verstanden hast. Dabei geht es um das verstecken von kleinen, gerne auch verschlüsselten dateien in großen. Das bedeutet, dass die großen dateien nach wie vor etwas anderes, funktionierendes darstellen, z.b. ein BMP-bild oder eine PCM-WAV-datei.
Wenn du deine p2p filmchen verstecken willst, ist das nicht der richtige weg. ;)
Für das reine verschlüsseln gibt es eine reihe von verfahren aber eben ohne diskretion.
mr.escape
Doch ich sehe das schon ein, wie das funktioniert. Aber es müsste doch z.B. möglich sein, einen Video von 100MB Grösse, in eine WAV-Datei zu verstecken, die 600 MB gross ist, oder nicht?
Hast du denn eine bessere Idee, um Filmchen zu verstecken? Nur verschlüsseln bringt ja nicht viel. Das sieht man schnell, dass da was nicht stimmt.
Wer sieht wann und wo, dass was nicht stimmt?
mr.escape
Ja nehmen wir an, die machen eine Razzia, weil sie gesehen haben, dass ich was gesaugt habe. Wenn die Bullen die CDs durchsuchen, fällt ihnen ja gleich auf, wenn die verschlüsselt sind und dann zwingen sie mich den Schlüssel zu sagen. Ich meine nur, eine Verschlüsselung nützt nur so lange etwas, wie man keinen Druck auf dich ausüben kann. Aber wenn man erst gar nicht sieht, dass da was nicht stimmt an diesen CDs bzw. DVDs, dann kann man auch keinen Druck ausüben.
..welche Art von Filmen saugst du bitte, daß du meinst das sei "den Bullen" eine Razzia bei dir wert?
Jede Art von Filmen ist interessant für die Polizei, wenn es sich um urherberrechtlich geschützte Filme handelt.
Das heisst: wenn ich zum Beispiel beim Saugen gerade dummerweise derjenige bin, den sie rausfischen, wenn die Film- oder Musikindustrie auf P2P-Jagd sind, dann werden die ja wohl bei mir vorbei schauen, was ich sonst noch so alles runtergeladen habe und beziehen sich in der Anklage bzw. in den Schadenersatzforderungen nicht nur genau darauf, was sie mir direkt nachweisen konnten, während ich es herunterlud. Die müssen ja annehmen, dass das nicht alles war, was ich an urheberrechtlich geschütztem Material besitze. Oder ist das nicht so?
Als beschuldigter musst du keine belastenden aussagen machen, dazu gehören auch solche details.
Zudem wäre die benötigte menge an verdächtigem trägermaterial (d.h. unkomprimierte bilder und töne z.b.) so so groß, dass das wiederum eine nachforschung nach sich ziehen würde. Für die gebräuchlichen programme haben die ermittler vermutlich erkennungssoftware und dann bist du genau an der gleichen stelle.
mr.escape
Man kann einen Baum in einem Wald verstecken aber keinen Wald in einem Baum!
Ich meine ja... eine Video-Datei mit 700MB z.B. in einer WAVE-Datei von 3 GB