Hallo,
wer ist denn in der Pflicht, die Daten 6 Monate vorzuhalten?
Gilt das nur für Internetprovider?! Oder muss ich auch auf meinem Mailserver, den ich fünf Freunden zur Verfügung stelle, sämtliche Daten protokollieren?!
Gibt es für Unternehmen eine grenze?
Wer steht hier in der Verantwortung?! Die Firma, die selbst einen Mailserver besitzt - oder deren Provider der die Domäne verwaltet und somit die eMails annimmt?!
AB wann tritt das Gesetzt denn in Kraft?!
Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Vor der Veröffentlichung muß der Bundesparkassenpräsident, ähm, ich meine der Bundespräsident das Gesetz noch unterschreiben.
Die anderen Fragen dürften mit dem Gesetzestext beantwortet werden können.
hallo, t-rex. Noch im August 2007 schrieb mir mein Provider (arcor) unter Bezug auf Landesgericht Darmstadt..."...dass die IP-Adressen unverzüglich nach Diensterbringung zu löschen sind....Die unmittelbar auf den Weg gebrachte notwendige technische Umsetzung im Wirknetzbetrieb hat absofort zur Folge, dass keine rechtmäßigen Auskünfte auf Basis einer IP-Adresse mehr erteilt werden können."
Darauf will ich mich wohl (noch?) verlassen. Oder???
Freundliche Grüße!
Ein Punkt der VDS ist die Vorschrift, daß diejenigen, für die das Gesetz gilt, die Daten sechs Monate vorhalten müssen, dabei ist es egal, ob die Daten zur Abrechnung notwendig sind oder nicht.
Bis zum Inkrafttreten der VDS kannst Du Dich darauf verlassen, daß Dein Provider die Daten nicht längerfristig aufzeichnet. Ab dem Inkrafttreten kannst Du Dich darauf verlassen, daß Du unter Generalverdacht stehst und Deine Daten aufgezeichnet und gespeichert werden.
T-Rex, schönen Ersten Advent, wo immer Du auch steckst!
Danke für Korrektur meiner hoffungsvollen Leichtgläubigkeit...!!! VDS= V.orrats D.aten S.peicherung...??? Na, woll'n wir mal schauen...
Schönen Tag noch!