Durch das neue datenspeicherungsgesetz wird doch der Provider gezwungen, daten sechs Monate lang aufzuheben, falls sich herausstellt, das ich ich ein Terrorist bin(allemann Hallebadd)Nun gab es aber im Oktober 2006 vom Bundesgerichtshof (26.10.2006 AKZ III 40/06 ZR ein Urteil das Flatrate Kundendateien garnicht gespeichert werden dürfen(macht bei Flatrate auch keinen Sinn, sonst brauche ich keine Flatrate) wie ist das nun juristisch für diese nicht unerhebliche grosse Flatrate Klientel? Weis da jemand etwas darüber?
danke einstweilen grüsse Franz. Branntwein
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Bin zwar kein Jutist, würde aber mal behaupten, das das Urteil von 2006 hinfällig ist, da es zu der derzeitigen Rechtslage ausgesprochen wurde.
Nun hat sich die Rechtslage geändert (und zwar erheblich) und somit wird wahrscheinlich die Begründung nicht mehr zutreffen..
Jetzt kann das Spielchen von vorne beginnen...
Da kann ich mich Aragorn nur anschließen.
Gerichtsurteile können teilweise und von Fall zu Fall durchaus (in Maßen) von Gesetzestexten abweichen - deswegen unterscheidet man ja auch "geschriebenes" und "gesprochenes" Recht - aber was im Gesetz steht, bildet natürlich immer die feste Grundlage dafür.
Das Urteil von 2006 orientiert sich an der zu jener Zeit gültigen Rechtslage - wenn neue Gesetze kommen oder bestehende geändert werden, dann können solche Urteile keinen Bestand mehr haben.
CU
Olaf
Das ist aber ein riesiger Irrtum. Von _jedem_ Bürger, ob Terrorist oder nicht, müssen die Verbindungsdaten sechs Monate lang aufgehoben werden.
Das ist ja wohl logisch und der Threadstarter wollte mit seinem Halbsatz nur andeuten, dass diese dann zu seiner "Aufspührung" verwendet werden können.