http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html
Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
Man sollte aber nicht vergessen zu erwähnen, dass
das Bundesverfassungsgericht [..] die umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt [hat]. Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig.
Solange sich überragend wichtige Rechtsgüter als wie Menschenleben oder der Bestand des Staates definieren,
habe ich kein Problem damit!
Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher
Anordnung zu stellen.
Wollen wir nur hoffen, das die Richter sich nicht von der allgemeinen Panikmache beeinflussen lassen.
...............Aufklären des Internet greift in das
Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde
zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie
Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der
Kommunikationsbeteiligten erhoben hat. Ein derart schwerer
Grundrechtseingriff setzt grundsätzlich zumindest die Normierung einer
qualifizierten materiellen Eingriffsschwelle voraus. Daran fehlt es
hier. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang
im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht auf das Gewicht
der möglichen Rechtsgutsverletzung und auch gegenüber Dritten. Zudem
enthält die Norm keine Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs
privater Lebensgestaltung..........................
Genau so siehts aus.
Gruß aus NRW
Das ist auch gut so.
-- Wie konnte es denn angehen einen universellen Generalverdacht zu haben!
In vorauseilendem Gehorsam auf einige Politiker diie garnicht wissen worüber sie reden.
-- Werden ja auch immer älter die "Damen und Herren".
Im Berufsleben hat man schon 20 jahre jünger keine Chance mehr.
Mal im Ernst, -- Die Vorratsdatenspeicherung ist doch auch so ein Unding.
Erst mal sinnfrei alles von allen speichern, was man irgenwann mal gebrauchen könnte.
Das Urteil geht in die richtige Richtung. Mann kann nur hoffen das Schäuble und co keine Grundgesetzänderungen machen:-(
Siehste, ist doch wie erwartet mit der üblichen Einschränkung erlaubt worden.
Hätten sich mal die Rechtsverdreher von NRW angestrengt und gleich die logischen Passagen festgeschrieben währe es genauso durchgewirkt worden wie es Schäuble jetzt wohl formulieren wird..
Kahlsruhe ist doch offen wie ein Buch
MfG
Libertè
;~)
Leonidas vom 3dcenter bringt es wie immer auf den Punkt.
http://www.3dcenter.de/artikel/2008/02-27.php