Hallo zusammen!
Dass wir die Vorratsdatenspeicherung nicht mögen, darüber waren wir uns schon zu 99,95% einig, wenn ich die Diskussionen der letzten ca. 12 Monate einmal Revue passieren lasse.
Jetzt bekommt diese Zahl in Verbindung mit dem Inhalt des folgenden Artikels noch eine ganz andere Bedeutung: http://www.golem.de/1010/78537.html
Fazit: Datenschutzrechtlich bedenklich sowieso schon immer, und nun auch noch völlig ineffektiv und unnütz. Also weg damit!
...sagt sogar das Bundesverfassungsgericht. Doch der letzte Absatz macht auch deutlich: Letztlich liegt die Entscheidung nicht bei Deutschland, solange "wir" EU-Mitglied sind.
CU
Olaf
Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
"..Letztlich liegt die Entscheidung nicht bei Deutschland.."
Ich hoffe doch!
Und ganz entschieden, so die jeweiligen Verfassungsgerichte noch! über der Entscheidungsgewalt der EU liegen! ?
Noch sind wir nicht die
-- Vereinigten Staaten von Europa.
Wir sind zwar EU mitglied, aber letztendlich hat doch wohl das Verfassungsgericht von DE das letzte Wort?
Könnte theoretisch sogar das Glühlampenverbot lokal aufheben, wenn es sich als Bürgertäuschung, als Absprache mit der Industrie, oder
anders als Verfassungswidrig heraustellt.
(um nur mal ein Beispiel zu nennen)
Oder haben die Eurokraten mehr zu sagen als die einzelnen Länder..
Ich schäme mich fast jahrelang für die EU gewesen zu sein und für etwas Gutes gehalten zu haben.
Momentan erzeugt einiges ein ungutes Gefühl in der Magengegend.
Noch weiß ich nicht ob das falsch ist, und die EU gut ist.
Der Gedanke Fremdbestimmt zu sein kommt auf.
DE und unsere Regierungen mögen ihre Schwächen haben,
aber es sind unsere.
Ein wenig Lokalität oder "autonom" sollten die uns und den anderen EU Ländern doch lassen. Völlig unterschieden von nationalem Gehabe.
Wobei du übersiehst, dass z.B. das BundesVerfG seine eigenen Befugnisse beschneidet - es entmachtet sich seit einiger Zeit immer mehr selbst.
Volker
Solange die EU eine faktische Diktatur ist, weil alle Entscheidungen von der Kommission getroffen werden, die sich aus den Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, deren Entscheidungen aber in keinster Weise durch ein Parlament ratifiziert werden - ist dieser Müll nicht legitimiert und von den Völkern nicht anzuerkennen.
Das grundsätzliche Problem:
EU-Recht bricht Mitgliedstaatenrecht!!!
Damit ist klar, dass wir in einer Europa-Demokratur leben, genauso, wie wir in einer deutschen Demokratur leben.
Definition Demokratur: In der Demokratur hat das Volk das Recht, alle 4 Jahre seine Diktatoren selbst zu wählen.....
Wissen ist Macht! Deshalb wollen die alle möglichen Daten haben! Nach dem Motto- ich weiß was Du letzten Sommer getan hast...
Und warum? Weil die Wahlbeteiligung immer mehr sinkt. Irgendwann können die doch nicht mehr rechtfertigen, ein Land regieren zu wollen, dessen Regierung nur noch von einem Bruchteil der Bürger gewählt wurde. Wenn nur 10% wählen gingen, spielte es auch keine Rolle mehr, wer davon noch die meisten Stimmen holte. Wozu also den Wähler mit Inhalten überzeugen? Zukünftig überzeugt man den Wähler mit seinen eigenen Daten. Das macht ihn erpressbar. Und so wählt man weiter das vermeintlich kleinere Übel. Das weiß auch die EU. Leise und ziemlich unbemerkt, spinnen die ihr Netz und breiten die Fangarme aus. Man wird an die Kette gelegt, ohne es noch zu merken. Die Falle schnappt zu, wenn es zu spät ist.
Ist halt typisch für Europa und seine Länder. Dann brennts halt wieder überall, qualmen tuts doch schon genug. Die Geschichte spricht hier für sich.
Gesunder Wettbewerb kann nur dann stattfinden, wenn die Länder unter sich bleiben. Das wäre aber gegen die Globalisierung. Die USE ist langfristig unvermeidbar, als Gegengewicht zur abstrebenden USA. Die einstigen Schwellenländer werden bald den globalen Ton angeben.
Wie soll man den gemeinen Bürger und Arbeiter davon überzeugen können? Mit Subventionen für Gartenzwerge und eigenen Jägerzaun? Nein- nur mit dem was man über ihn weiß. Gläsern bis zum durchgucken. Das hält klein und hält die Konjunktur aufrecht. Freiheit durch Arbeit. Jeder kümmert sich nur noch um sein Wohl. Ist in heutigen Betrieben nicht anders. Bei jeder Gehaltsabrechnung ist eine Telefonnummer notiert, die ich anrufen soll, wenn ich weiß was Du letzten Sommer getan hast...
Wissen ist Macht!
Wahlbeteiligung? - Völlig unwichtig! Die Prozente entscheiden!
Mich gruselt vor der Vorstellung: "Stell dir vor, es ist Wahl und keiner geht hin!"
Keiner? - Falsch! Die Berufspolitiker gehen immer hin und wählen sich selbst und da sie (angeblich) Teil des Volkes sind, haben sie dann wieder die begehrten Prozentzahlen und reagieren unbekümmert weiter...
Was für eine Legitimationsebene!
EU = Entmündigungs-Union!
Mehr fällt mir dazu momentan nicht ein, sorry! Aber das meiste wurde auch schon geschrieben!
Gruß
Maybe
Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, aber...
...haben wir nicht erst neulich den Fall diskutiert, dass ein zu Unrecht des illegalen Filesharings Verdächtigter aufgrund FEHLENDER VORRATSDATEN nach etwas mehr als einer Woche schon nicht mehr seine Unschuld beweisen kann??
Ich denke, das Problem ist weniger die Vorratsdatenspeicherung an sich sondern die Regelungen, unter welchen Bedingungen wer wann auf die vorrätigen Daten zugreifen darf.
Z.B. fände ich es äußerst bürgerfreundlich, wenn der Anschlussinhaber jederzeit (solange die Daten eben beim Provider noch gespeichert sind - am besten mehr als eine Woche) Auskunft über die zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeteilte IP-Adresse bekommen kann.
Dass private Organisationen ohne Richtervorbehalt und auf bloßen "Zuruf" diese Daten von den Providern abgreifen können, ist das eigentlich Problem.
Es wäre zu prüfen, ob in der von der EU verordneten Vorratsdatenspeicherung (die Deutschland angeblich nicht umgehen kann) tatsächlich der freie Zugriff für Hinz und Kunz ohne Einschaltung eines Gerichts vorgesehen ist.
Gruß, mawe2
Dann kann ihm auch nicht mehr die Schuld bewiesen werden. Wenn Abmahnanwälte irgendwelche selbst aufgezeichneten Verbindungsdaten vorlegen, ist das kein objektiver Beweis, sondern ein Parteivortrag.
Soll die Schuld bewiesen werden, muß über das Gericht eine selbständige Beweiserhebung durchgeführt werden innerhalb der Frist, innerhalb der die Daten beim Provider noch gespeichert sind.
Dann lies Dir mal diesen Thread
http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2010/nun-hat-es-auch-mich-erwischt-538724541.html
bzw. diesen Heise-Artikel
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
durch.
Klar ist die Sache absurd. Aber wenn der Richter die Beweiskraft der Providerauskünfte für erwiesen hält, hast Du keine Chance.
Zitat von Heise: "werden vom Provider aus Datenschutzgründen vernichtet, nachdem lediglich die Gegenseite Einsicht hatte."
Solche ungeprüften Vorträge ermüden mich langsam aber sicher. Abmahnanwälte erhalten keinerlei direkten Zugriff auf die Provider-Daten. Ausschließlich Behörden, Gerichte, Bundesnetzagentur erhalten vom Provider die Datenauszüge. Nachzulesen im TKG = Telekommunikationsgesetz. Diese Daten werden natürlich weitergereicht an die antragstellende Partei, stehen somit aber auch dem Beschuldigten zur Verfügung.
Du meinst also, die Darstellung in dem Heise-Artikel ist unzutreffend?
Wir haben also keinerlei Ungemach zu fürchten, wenn durch falsch übermittelte IP-Adressen eine Abmahnung verschickt wurde?
"Vor Gericht und auf hoher See, liegt Euer Schicksal in Gottes Hand." Mit anderen Worten: Richter lieben es, kraft ihrer gottgegebenen richterlichen Unabhängigkeit, ihre Anarchie auszuleben.
Ich zeige lediglich einen möglichen Lösungsweg auf und bin für die Schilderung nachgewiesener Fälle jederzeit empfänglich.
Mmmmmh.... und wie ist es mit der Unschuldsvermutung? Seit wann muss ich in diesem Land meine Unschuld beweisen? - Rein rechtlich gesehen muss mir eine Schuld nachgewiesen werden.
Aber da Justizia ja eine Hure ist, braucht man wohl Kohle (sprich einen Anwalt oder eine gute Rechtschutzversicherung), um dieses Recht durchzusetzen...
Theoretisch alles richtig.
Was praktisch passieren kann, steht u.a. hier
http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2010/nun-hat-es-auch-mich-erwischt-538724541.html
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
... Hammerhart!
Ein billig ausgehebeltes Prinzip des Rechtsstaates! - Aber genau darauf zielte meine Bemerkung ab:
Hier hat der Mensch mit Kohle eigentlich recht gute Karten, so er sich einen versierten Anwalt leisten kann und ihn mit den technischen Hintergrundinformationen versorgt.
Das Ganze hätte Aussicht auf eine zulässige und begründete Verfassungsklage....
Das Problem: Bis die durch ist, hast du schon lange - erstmal - löhnen müssen!
Im Prinzip warten wir ja auch drauf, dass mal jemand die Klage einreicht.
Gott sei Dank bin ich von diesem Problem bisher verschont geblieben. Würde man mir unberechtigter Weise diese Vorwürfe machen und mir mit dieser Art von unrechtsstaatlicher Beweisführung an die Karre pinkeln wollen, würde ich schon versuchen, alle Instanzen auszuschöpfen.
Gruß, mawe2
Du bringst da grundverschiedene Dinge durcheinander. Erst einmal geht die Vorratsdatenspeicherung weit weit über das Festhalten von IP-Adressen hinaus, das kann man also überhaupt nicht miteinander vergleichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
Außerdem: Wenn IP-Adressen *gar nicht* mehr gespeichert werden würden, könnte auch die Contentmafia nicht mehr auf die Adressen zugreifen, so dass das oben geschilderte Problem gar nicht mehr aufträte.
Am besten hat mir immer noch die alte Regelung gefallen, nämlich die Herausgabe von Kundendaten nur an die Staatsanwaltschaft. Und die wird bestimmt nie aus eigenwirtschaftlichem Interesse tätig, sondern immer nur im Falle laufender Ermittlungen inkl. ausreichendem Anfangsverdacht.
CU
Olaf
Ich glaube, die zeichnen das in Echtzeit auf über die Webseitenstatistik. Da fällt es mir gerade wie Schuppen aus den Haaren. Wenn die die Webseitenstatistik benutzen würden, wäre das der Beweis für einen Honigtopf - in USA erlaubt, bei uns nicht. Erklärung für Laien: beim Honigtopf-Prinzip legen die Abmahner einen Köder aus, beißt das Opfer an, wird abgemahnt. Dieses Provokation eines Rechtsvergehens ist in Deutschland aber - glaube ich - nicht erlaubt (oder?).
Am besten hat mir immer noch die alte Regelung gefallen, nämlich die Herausgabe von Kundendaten nur an die Staatsanwaltschaft.
Hat sich da etwas geändert? Wie weiter oben beschrieben, bekommen lt. TKG nur Behörden, Gerichte, Bundesnetzagentur Auskunft, die natürlich dem Antragsteller weitergereicht wird, dann aber auch dem Beklagten zur Verfügung stehen sollte.
Ich finde nicht, dass ich da was durcheinander bringe.
Erst einmal geht die Vorratsdatenspeicherung weit weit über das Festhalten von IP-Adressen hinaus
Das ist klar.
Außerdem: Wenn IP-Adressen *gar nicht* mehr gespeichert werden würden, könnte auch die Contentmafia nicht mehr auf die Adressen zugreifen, so dass das oben geschilderte Problem gar nicht mehr aufträte.
Naja: Der Heise-Artikel beschreibt doch gerade das Problem, dass zwar die Contentmafia sehr schnell (innerhalb einer Woche) die Auskunft mit der (fehlerhaften?) Zuordnung der IP-Adresse bekommt, danach werden jedoch die Daten beim Provider gelöscht.
Der zu unrecht Bschuldigte erfährt i.d.R. erst nach Ablauf dieser Woche von dem Vorwurf und hat dann keine Chance mehr, selbst Auskunft über seine IP-Adresse zu bekommen.
Wenn jetzt eine (aus anderen Gründen durchaus ABZULEHNENDE) Vorratsdatenspeicherung stattfinden würde, hätte das den angenehmen Nebeneffekt, dass der Abgemahnte auch später noch seine IP-Adressen beim Provider verifizieren lassen könnte. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge geht das nicht.
Die Lösung kann also nur lauten: Entweder GAR KEINE Speicherung der IP-Adresse oder LÄNGERE Speicherung der IP-Adresse. Ein dritter Weg wäre es, die IP-Adresse regelmäßig automatisch an die Anschlussinhaber zu mailen und zwar incl. Signatur, so dass die Mail auch vor Gericht Beweiskraft besitzt.
Am besten hat mir immer noch die alte Regelung gefallen, nämlich die Herausgabe von Kundendaten nur an die Staatsanwaltschaft.
Das wäre der korrekte (rechtsstaatliche) Weg. Dass vom rechtsstaatlichen Weg gern mal abgewichen wird, wenn es der Wirtschaft nützt, ist ja bekannt.
Gruß, mawe2
Eben. Und würden sie *gar nicht erst gespeichert*, dann hätte auch die Contentmafia keinen Zugriff darauf.
Dabei könnte das Leben so einfach sein: Der Provider müsste doch nur parallel zum Anforderer der Daten auch seinen Kunden benachrichtigen, damit der ausreichend Zeit hat, sich zur Wehr zu setzen, etwa indem er den Provider bittet, den Sachverhalt nochmals zu überprüfen wg. möglicher Zahlendreher.
Aber wie gesagt - der Königsweg ist das alles noch nicht. Der Fehler liegt darin, dass hoheitliche Aufgaben allzu bereitwillig und ohne Not an Organe der Privatwirtschaft abgetreten werden. Warum eigentlich...? Eine Not hierzu besteht jedenfalls nicht. Nur schlechter Wille.
Wie gesagt - Speicherung von IP-Adressen zu Kunden-Logaten ist eh nur ein Teilaspekt, da die VDS noch sehr viel weiter geht.
CU
Olaf
Google mal nach dem Begriff ACTA. Dagegen ist die Vorratsdatenspeicherung ein Witz dagegen.
Auszug aus der neuesten C'T:
Die Industrienationen wollen das Urheberrecht massiv stärken – zu Lasten der Verbraucher. Das dazu geheim ausgehandelteAbkommen ACTA steht kurz vor der Verabschiedung. Außer Filesharern nimmt es auch Produktpiraten und Patentverletzer ins Visier. (Seite 88)
Tja, so kann man das auch handhaben. Bei Software wird sich ja schon lange damit gerechtfertigt, dass man nicht die Software kauft, sondern die Lizenz. Somit hat man kein Eigentum an der Software und keinerlei Rechte, diese zu verändern, beliebig zu verkaufen etc.
Wenn das so weitergeht, können wir den Begriff "Eigentum" bald völlig streichen und uns nur noch mit Mieten und Leasing auseinander setzen.
Das haben wir von unseren "Consumgeilheit" und davon, dass man diese Waren dennoch immer weiter kauft und nicht in den Regalen verschimmeln lässt.
Drei-Zwei-Eins---- Doch nicht Meins!
Gruß
Maybe
Ja, da hast du wohl recht... hat der Heise-Verlag übrigens auch online gestellt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ruf-nach-Zurueckweisung-des-Anti-Piraterie-Abkommens-ACTA-1105790.html
CU
Olaf