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7 Tage Frist: neues Urteil zur Speicherung von Verbindungsdaten

Olaf19 / 0 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen,

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die gängige Praxis, Online-Verbindungsdaten 7 Tage zu speichern, so wie es etwa die Deutsche Telekom macht, rechtlich einwandfrei ist:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oberlandesgericht-IP-Adressen-duerfen-sieben-Tage-gespeichert-werden-1964973.html

Noch aber ist das letzte Wort hierzu nicht gesprochen - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite kämpft weiter.

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Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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