Hallo .
Ich weiß nicht so recht in welches Forum ich das schreiben sollte;
bitte gegebenfalls verschieben und Rückinfo dazu .
Folgender Fall :
Yourfone betrieb Kaltakquise ( auf Handy )
und letztendlich ließ man sich Papiere zusenden ;
die aber rechtzeitig per Einschreiben ( ohne Rückschein ) somit verneint wurden .
Also kein Wunsch auf Vertrag da man ja schon einen hat und das Angebot nicht in Frage käme .
Nach nun circa 3 Monaten findet plötzlich eine Abbuchung vom Konto statt
( da wohl Kontendaten ausgetauscht wurden ) .
Um dem weiteren Ärger zu entgehen -
Eure Vorschläge ? ?
Bitte auch bedenken, daß nichts unterschrieben wurde - Kaltakquise eben .
Einschreibebeleg ist nicht mehr vorhanden .
Klare Mail wird Yourfone egal sein ; ebenso wie handschriftliches - denke ich .
Eure Gedanken außer Rechtsanwalt . .
Besonders auch zukünftig .
Danke .
Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
Hallo,
als erstes würde ich mir das Geld durch Rückgabe der Abbuchung wieder zurückholen.
Wenn sich Yourfone meldet wüde ich eine Kopie der unterschriebenen Vertragsunterlagen anfordern und gleichzeitig daraufhinweisen, dass keinerlei Vertragsverhältnis besteht. Ausserdem darauf hinweisen, dass Du keine Abbuchungserlaubnis erteilt hast und bei wiederholter Abbuchung von deinem Konto Strafanzeige wegen Betrugs stellst.
Wichtig: Sollte Yourfon ein zweites Mal abbuchen auch wirklich Anzeige stellen, sonst wird man unglaubwürdig.
Ein Handyvertrag muss unterschrieben werden, zumindest der Erstvertrag. Vertragsverlängerungen können per Mail oder telefonisch ausgehandelt werden, sollte man sich jedoch immer schriftlich bestätigen lassen.
Viel Erfolg und nicht die Nerven verlieren, das kann sich ein paar Wochen oder Monate hinziehen.
Hallo .
Betrifft mich nicht; danke Dir - wird so weiter gegeben .
Weitere Vorschläge beziehungsweise Gedanken der User hier ?
Gruss .
Danke -
.
Hallo TAsitO,
wir würden dir bei deinem Anliegen gerne helfen. Wende dich mit deiner Frage bitte an social@yourfone.de. Dazu wäre es auch toll, wenn du deinen Einschreibebeleg mitschicken könntest.
Viele Grüße
Wie schon oben geschrieben -
es betrifft mich nicht ! !
Und seit wann sind Sie und ich per Du ? ? ?
Auf solche Machenschaften folgt nur eines :
Rechtsanwalt !
Gruss .
Zur Info auch für andere; obwohl Gar nichts kam :
Viel Freude bei Zahlung des Bußgeldes ! !
http://www.b4bthueringen.de/nachrichten/erfurt_artikel,-Telefonvertraege-nur-noch-mit-Unterschrift-gueltig-_arid,103840.html
Kein Gruss -
.