Ich beabsichte Nickles.de sowie allen weiteren Platformen auf denen ich vertreteten bin eine förmliche Datenabfrage zu meinen persönlichen Daten gemäss der DSGVO zu schicken. Mein Vorbild ist dabei Katharina Nocun hinsichichtlich Amazon. Nach einigem suchen glaube ich das ich dafür einen Anwalt brauche, ich habe dafür kein Formschreiben gefunden.
Seht ihr das auch so? Den Anwalt nehme ich mir im Zweifel aber mich stört das dass scheinbar notwendig ist.
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Typen wie du sind mit der Grund warum immer mehr Boards dicht machen.
Als Seitenbetreiber hätte ich nämlich auch keine Lust drauf mich mit Usern abzugeben die mit Anwaltsschreiben winken. PLONK
Typen wie du sind mit der Grund warum immer mehr Boards dicht machen.
Der Betroffene hat diesen Auskunftsanspruch und solche Boards müssen sich sowieso darauf einstellen, diesem Anspruch auch zu entsprechen. So ist nun mal die gesetzliche Lage.
Dafür extra einen Anwalt zu bemühen, halte ich auch für übertrieben.
Nach einigem suchen glaube ich das ich dafür einen Anwalt brauche
Das verstehe ich nicht.
Schaffst Du es nicht, einen Dreizeiler zu formulieren, mit dem Du um Auskunft über die zu Deiner Identität gespeicherten Daten bittest?
https://www.nickles.de/impressum/datenschutz.php
Bei eventuellen Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten sowie bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten beachten Sie bitte die zuvor aufgeführten Hinweise und wenden Sie sich gegebenenfalls an: webmaster-ätt-nickles.de.
Darin steht:
Gemäß DSGVO räumen wir Ihnen folgende Rechte ein: Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht auf kostenlose Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten.
Auf welchem Wege erfolgt so eine kostenlose Auskunft? Per mail oder schriftlich? Was wird da zugeschickt?
Bitte mal mit "Max Mustermann" ein Beispiel aufzeigen.
Man redet und diskutiert so viel über die Datenschutzverordnung, verstehe das nicht. Jeder meldet sich doch bei Verandapotheken, amazon, sogar google, Autokauf, Reiseveranstalter und sehr viel mehr mit persönlichen Daten an, oft mit Bankkonto und Lastschrift und viel mehr. Oder nach freiem Willen meldet man sich auch wieder ab. Man weis doch, was man gemacht hat. Wozu dann eine gesetzlich verbriefte Auskunft?
Eigentlich geht es doch um Inhalte, die man umnachtet vielleicht bei Facebook gepostet hat und wieder weg haben will. Ansonsten sind doch sehr viele persönliche Daten frei zugänglich.
Was nützt einem das Recht? Wovor schützt es mich? Ich denke eher wird den Betreibern die Weitergabe von persönlichen Angaben verboten. Seinen wir ehrlich, belcher betreiber ist wegen Weitergabe von Daten verklagt und verurteilt worden?
Was nützt einem das Recht?
Wem nutzt es?
Ist aber egal, demnächst wirst Du Deine unnütze Meinung via Uploadfilter nicht mehr verbreiten können.
Ist aber egal, demnächst wirst Du Deine unnütze Meinung via Uploadfilter nicht mehr verbreiten können.
Wie das denn?
Denkst Du etwa, dass jemand anderes Deine Meinung urhebrrechtlich geschützt hat und Dir deshalb Deine Meinung (bzw. deren Verbreitung) verbieten kann?
wenden Sie sich gegebenenfalls an: webmaster-ätt-nickles.de
Auf welchem Wege erfolgt so eine kostenlose Auskunft? Per mail oder schriftlich?
Da eine Mailadresse angegeben wurde, würde ich stark drauf tippen, dass man per Mail anfragen kann...
Und in den meisten Fällen sind Mails schriftlich. (Klar, man könnte auch eine Audio-Datei an die Mail anhängen und damit fernmündlich um Auskunft bitten. Aber das dürfte eher selten passieren.)
Man weis doch, was man gemacht hat. Wozu dann eine gesetzlich verbriefte Auskunft?
Bei hunderten möglichen Stellen, die irgendwann mal Daten von Dir bekommen haben, weiß man das im Detail vielleicht irgendwann nicht mehr.
Außerdem können Stellen Daten von Dir haben, ohne dass Du mit denen in Kontakt standest. Dann kannst Du natürlich erst recht nicht wissen, was die über Dich wissen ud erfährst es nur per Auskunft.
Was nützt einem das Recht? Wovor schützt es mich?
Du erfährst, was der Anbieter über Dich / von Dir gespeichert hat und kannst entscheiden, ob Du das in Ordnung findest oder ob Du Deinen Löschanspruch durchsetzen willst.
Du erfährst auch, wenn der Anbieter Daten über Dich gespeichert hat, die Du ihm gar nicht mitgeteilt hast (und die er folglich von anderswo bekommen hat). Dann muss er Dir erklären, wo er die Daten herbekommen hat. Hast Du dieser Datenweitergabe nicht zugestimmt, kannst Du den Datenweitergeber verklagen.
Seinen wir ehrlich, belcher betreiber ist wegen Weitergabe von Daten verklagt und verurteilt worden?
Facebook z.B.
Du erfährst, was der Anbieter über Dich / von Dir gespeichert hat und kannst entscheiden, ob Du das in Ordnung findest oder ob Du Deinen Löschanspruch durchsetzen willst.
Gut, wenn also mir was nicht passt, dann fordere ich Löschung der Daten. Macht der Anbieter das nicht, woher will ich das wissen, dann könnte ich Ihn verklagen. Kleiner Scherz oder?
Mir alles zuviel hättewenn. Beispiele:
Sämtliche abgegebenen Daten für ein Zeitungsabo werden nicht nach Kündigung des Vertrages gelöscht, sondern bleiben als inaktive Zustelladresse dem Unternehmen weiter bekannt. Diese Anschriften werden z.B. weiter für Werbezustellungen genutzt.
Städte und Gemeinden geben Adresslisten mit persönlichen Daten an statistischen Ämtern, z.B. für Analyse von Wohnraumzählungen und Leerständen.
Banken müssen personalisierte Auskünfte gegenüber Finanzämter preisgeben. Als Bankkunde bekommt das nicht mit.
Die Polizei hat das Recht sämtliche persönlichen Daten einzuholen, anhand z.B. einer Auto- Kennzeichennummer abzufragen, dies entscheidet schnell über Prüfung oder Nichtprüfung der Person. Ob gerechtfertigt, oder nicht.
Krankenkassen haben personalisierte Meldepflichten.
Sogenannte Auskunftsportale übernehmen ungerüft Namen, Anschriften und z.B. Telefonnummern.
Arbeitgeber fordern ettsprechende Verhaltensweisen, personalisierte Daten der eigenen Mitarbeiter auch anderweitig nutzen zu können.
Oder das Amazon z.B. die Daten nicht auswertet und zu eigenen Zwecken, und sei es personalisierte Werbung zu nutzen (Zustimmung Cookie-Problem).
Frag mich nicht, wie in das Datenchaos in den Griff zu kriegen ist, die Datenschutzverordnung hilft dabei garnicht. Gut, vereinzelt versuchen Verbände gegen unrechtmäßige Nutzung von Daten vorzugehen. Klageprozess dauert 2-7 Jahre.
Ich will nicht meckern, aber ganz viele Fragen bleiben offen und man hört ja, das in sozialen Netzwerken schwer gemobbt wird. Offen. Was nützt da eine Klage?
Ich gehe aus einem thread raus, sobald mich jemand beleidigend oder unangemessene Beiträge verfasst. Melde mich sogar gänzlich ab. Gibt es kein guten Umgangsformen mehr? Dient meine Enwilligung meine Daten zu speichern nur dazu mich als Käufer auszulutschen? Oder bei sozialen Netzwerken ungewollte Meinungen zu erzwingen?
Der Threadstarter hat Recht,
ine förmliche Datenabfrage zu meinen persönlichen Daten gemäss der DSGVO
Dann weis man was lost ist und kann sich ggfs. wehren.
Aber bei vielen oben genannten "öffentlichen" Institutionen geht das nicht.
Aber bei vielen oben genannten "öffentlichen" Institutionen geht das nicht.
Wo genau geht das nicht?
Wenn Du wirklich eine öffentliche Einrichtung kennst, die Dir die Auskunft verweigert, solltest Du dies dem Datenschutzbeautragten melden.
Hallo mawe,
genau das habe ich gemacht. Wollte wissen, welche Daten die Gemeinde von mir speichert und wohin meine Daten geleitet werden.
Freundliche Antwort: " Sie haben keine Anfrage gemäß DSGVO eingereicht . Weitere Anfragen beantworten wir nur, wenn eine berechtigte, richterliche Anordnung vorgelegt wird."
Klar!?
Und? Was hat der Datenschutzbeauftragte dazu gesagt?
Das war seine Antwort !!!
Und ich dachte, das war die Antwort der Gemeinde.
Ja, der Datenschutzbeauftragte hat mit Briefkopf im Auftrag der Gemeinde geantwortet, Bürgermeister hat auch unterschrieben (kleine Gemeinde).
Ja, der Datenschutzbeauftragte hat mit Briefkopf im Auftrag der Gemeinde geantwortet, Bürgermeister hat auch unterschrieben (kleine Gemeinde).
Ich meinte nicht den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde (mit der Du im Clinch bist) sondern natürlich den Landesdatenschutzbeauftragten (also die übergeordnete Aufsichtsbehörde). Der sollte darüber informiert werden, wenn Dir die Auskunft von der Gemeinde verwehrt wurde.
Ok, der Landesdatenschutzbeauftragter reagiert darauf? Der Schützt doch die Gemeinden, oder?
Der Schützt doch die Gemeinden, oder?
Nein.
Nein.
Dann lies dier das bitte mal durch: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG-39?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Auskunftpflicht nur bei berechtigter Anfrage !!! Die Berechtigung ist bei mir abgewiesen worden.
Wenn Du sowas meinst: https://www.datenschutz-bayern.de/service/data_breach.html
Dort kann man nur etwas melden, wenn eine dokumentarisch nachweisbare Verletzung der Datenschutzgrundverordnung stattgefunden hat.
Ich rede hier von allgemeiner Auskunftspflicht. Die findet einfach nicht statt!
Probier es mal für Dich aus... wie ist das mit Katze und Schwanz?
Dann lies dier das bitte mal durch: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG-39?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Da geht es aber nicht um die Selbstauskunft nach DSGVO, sondern um Einsicht in Verwaltungsvorgänge wie nach Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen. Siehe https://fragdenstaat.de/info/informationsfreiheit/einfuehrung/ (Bayern hat das nicht in Landesgesetze umgesetz).
Wenn Du auf dieser Rechtsgrundlage versucht hast die Personenbezogenen zu bekommen die über Dich gespeichert sind, dann ist die ablehnende Antwort gar nicht so überraschend…
Probier es mal für Dich aus...
Ich hab' da momentan keine Veranlassung dazu, weiß aber, dass der Landesdatenschutzbeauftragte durchaus bei der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen Unterstützung leisten kann.