Windows 7 4.539 Themen, 43.648 Beiträge
Das befreit einen ja nicht. Jedenfalls nicht lange.
selbst wenn es geht, muß man ja spätestens nach 3 rearm aktivieren.
Nach Ablauf der gesamten Phase fährt es wohl jede Stunde runter.
Es hängt davon ab ob bei der rc ein Update wählbar ist.
Genaugenommen ist das Upgdatete danach ja kein Vista mehr und solange es nicht abgelaufen ist wohl Legal.?!
Da käme es darauf an ob Microsoft dies zuläßt und keine Sperren eingebaut hat.
Wenn die Upgrade Version weniger kostet könnte eine Abfrage drin sein die die Installation Lockt.
Obwohl, bei Win9x hat ja das Einstecken der Ersten Diskette gereicht um ein Upgrade zu machen.
War aber alles vor dem Aktivierungswahn von MS.
Getestet hat dies wohl noch keiner?
Das Endgültige Windows 7 ist ja noch brandneu.
Ganz einfach:
Rechtliche Seite:
Beim Update besteht eine gültige Lizenz aus der Updateversion und ZUSÄTZLICH der Version, von welcher upgedated wurde.
Ein Verkauf der Vorgängerversion ist also nicht erlaubt.
Bei vielfachen Updates (z.b. Office) sammelt sich da schon einiges an.
Technische Seite:
muss getestet werden. Die Vorgängerversion sollte aber nicht aktiviert sein brauchen - W7 muss ohnehin neu aktiviert werden.
Mit anderen Worten: genau so legal ist es, Vista zu verkaufen, W7 aus dem Netz zu ziehen und zu installieren - nämlich gar nicht.
Es ist ja auch der Sinn der Upgrade-Version - Neues verkaufen, ohne den Zweitmarkt zu unterstützen, der ja jedem Hersteller ein Dorn im Auge ist.
Da du ja schon ein legal erworbenes Vista besitzt und wohl auch deine Gründe dafür hast, wirst du kaum ins Illegale wechseln wollen.
Die günstigste Möglichkeit wäre es wohl, eine Systembuilder-Version von W7 zu erwerben, diese setzt keine alte Lizenz voraus und ist ebenfalls preiswert. Dann kann man auch die Vista-Lizenz verkaufen, falls sie denn jemand noch haben möchte.
Bin mir nicht sicher ob das stimmt.
Man hat ja Geld für die Upgrade Version gezahlt.
Wenn auch etwas weniger. Danach ist es ein Windows 7 und kein Vista mehr. Aus rein logischen Gründen kann es nur ungültig werden wenn es durch einen Fehler nicht mehr startbar ist.
Die Grundlage für das Upgrade ist ja dann nicht mehr greifbar da verkauft.
Gut, kaufmännisches Denken ist ja fast nie logisch sondern gierig.