wie kann ich aus einer original - xp professional cd den produkt key, den ich zur reparatur brauche, auslesen. habe leider den aufkleber verloren. auch für mein notebook (compaq/hp) mit der home edition das gleiche problem.
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Aus der CD kannst du den Key nicht auslesen - sonst müsste Microsoft ja für jeden Kunden eine eigene CD herstellen lassen! - aber aus deinem System. Dafür brauchst du den Keyfinder von Magical Jellybean: http://magicaljellybean.com/keyfinder.shtml
Bei Bedarf könntest du den Key damit sogar ändern. Das Ganze funktioniert nebenbei auch für MS Office.
CU
Olaf
sorry mann kann die adresse nicht mehr öffnen
...bei mir funktionieren beide Seiten:
http://magicaljellybean.com/keyfinder.shtml
http://magicaljellybean.com
CU
Olaf
Hallo Olaf19, eine Frage zu meinem Verständnis.
Product-Key (Windows-XP) und Product-ID ( Office 2000) ist in diesem Fall der gleiche Begriff. Nur ein anderer Name denke ich. Oder gibt es bei Office auch noch einen Product-Key?
Gruß
laok2549
Ja klar - nicht jeder, der Windows XP besitzt, hat "automatisch" auch Office XP! Office hat seinen eigenen Product Key und muss zusätzlich zu WinXP separat aktiviert werden.
Beide Keys lassen sich mit dem Jellybean-Tool auslesen und Bedarf auch verändern.
CU
Olaf
zuerst mal ein gutes neues jahr,
also wenn du glück hast, dann ist auf deiner xp-cd eine datei mit namen "winnt.sif".
(das ist oft bei xp-cds die beim rechner dabei waren der fall).
gehe also auf "suchen", wähle deine eingelegte xp-cd aus, und gib "winnt.sif" ein.
wenn du sie gefunden hast, einfach mit notpad öffnen, mit ein bischen glück
steht hier unter anderem der cd-key.
Dafür brauchst du den Keyfinder von Magical Jellybean: http://magicaljellybean.com/keyfinder.shtml
das ding is aber laut meinem AVK2006 mitm trojaner verseucht.. sollte man zumindest mal erwähnen
...oder geht es nicht eher darum, dass man mit dem Keyfinder auch den Product Key verändern kann - was u.U. zu Problemen führen könnte? Ich habe schon öfter gelesen, dass Virenscanner bei diesem Tool Alarm schlagen - aber eben auch nur deswegen, nicht etwa weil es tatsächlich malware-verseucht ist.
Davon ab: Wenn dem so wäre, müsste es MagicalJellybean längst im Griff haben, denn diese Meldungen sind nicht neu. Daher meine ich, dass man dieses Tool weiterhin mit gutem Gewissen empfehlen kann.
CU
Olaf
in die Whitelist seiner Virensignaturen aufzunehmen.
...genau das hatte ich mir gleich gedacht. Das erklärt dann auch, wieso einige User solche Meldungen bekommen und andere nicht.
CU
Olaf
Mit EverstHome lässt sich der Key auch auslesen, allerdings muß das Sys. eben noch laufen.
wo man schon beim Thema ist. Ich habe das Problem, dass ich nicht die Original CD von dem Notebook Hersteller habe (HP) auf der das Windows XP drauf ist. Habe mir dann von jemand anderem die CD organisiert. Doch den Windows XP Key der auf dem Aufkleber auf der Rückseite aufgeklebt ist will er nicht annehmen und sagt das es kein.... Schlüssel ist oder so ähnlich. Was soll man denn in so einem Blöden Fall machen?
hai :-)
die 0800 er nummer von microsoft wählen und telefonisch aktivieren, notfals dem
netten microsoft-mitarbeiter dein problem schildern.
Zum aktiviern kommt es ja nicht. Weil der ja schon bei der Installation sagt, dass dieser eingegebene Schlüssel nicht richtig sei.
ach so, ok dann wirst du dir die xp-cd neu erstellen müssen. ich nehme mal an
das auf deiner xp-cd auch so eine "winnt.sif" datei drauf ist und der key
darin wird nicht angenommen. schau mal auf http://www.wintotal.de/Artikel/winxpsp2cd/winxpsp2cd.php
dort wird genau erklärt wie man so eine xp-cd
erstellt. allerdings suchst du gleich diese "winnt.sif" datei und löscht sie.
du machst dir also eine neue xp-cd ohne diese datei. danach sollte eine
installation möglich sein.
übrigens: wenn du schon den aktuellen service-pack drauf hast
kannst du die integration natürlich überspringen.
und noch was: der win-xp pro key geht nicht mit win-xp home
oder umgekehrt.
..und umgekehrt, oft genug probiert.
Die HP-DVD kannst du genau so wenug mit normalen keys futtern.
Hi,
das geht auch ohne Extra Software. Um den Key nur auszulesen lässt du Schritt 1. weg und verfährst nur nach Schritt 2.
1. Run regedit and go to: HKey_Local_Machine\Software\Microsoft
\WindowsNT\Current Version\WPAEvents, on the right double click on
"oobetimer" and change at least one digit of this value to deactivate
windows.
2. Choose run from start menu and type in this command:
%systemroot%\system32\oobe\msoobe.exe /a to get the activation screen
and go to the second option which is activate by phone
.
3. In the new screen choose the option to change product key, and type
in the new product key (Corporate one only).
4. Close that window, reboot your system and enter the command in step 2
for the second time to verify your activation , you should see "windows
is already activated".
Frohe Neues!
Habe mir zum Testen von der http://magicaljellybean.com/keyfinder.shtml
Keyfinder v2.0 Beta 2½ (11.21.2006)
heruntergeladen und probiert. Funktioniert bei mir ohne Vieruswarnmeldung.
und gibt fast alle product key aus.
Ein gutes neues Jahr 2007 :)
Lade das Tool SIW siw_1.62.exe (System Information for Windows) aus dem Netz, laufen lassen und danach unter Software, secrets findest Du alle Schlüssel. Gruss Walti
mal ne ganz andere Sache:
ist dir klar, dass du im Extremfall nicht mehr nachweisen kannst, dass du die Lizenz für dein Betriebssystem hast? würde bedeuten, dass du es illegal nutzt. ist zwar ärgerlich wenn du dafür bezahlt hast, aber ohne den Sticker kannst du ja nichts vorweisen.
Die würden dir wahrscheinlich unterstellen, dass du das System von jemand anderem kopiert hast, oder dass du deine Lizenz weiterverkauft und das System auf deinem Rechner nicht gelöscht hast.
PS: wie verliert man denn bitte den Aufkleber????
Oh Gott, schon wieder ein Großadministrator!
Du solltest dir vielleicht mal diesen Thread durchlesen: Klick. Lies ihn aber bitte vollständig durch, vielleicht lernst du was draus.
Gruß
okay, hab den Thread gelesen. was habe ich gelernt... ?
1. Mit einer originalen CD kann man den Besitz einer Lizenz nachweisen.... stimmt aber nicht, siehe meine Antwort auf Olafs Kommentar
2. In Deutschland kann man nicht bestraft werden, wenn man den Lizenzsticker nicht mehr hat und das System weiterbenutzt.
Danke für den hinweis, das war mir so wirklich nicht klar. Aber ich frage mich auch, ob diese Aussage wirklich von Leuten stammt, die schon einmal wegen Benutzung nicht lizensierter Software vor Gericht standen, oder einfach nur von jemandem, der es als moralisch falsch ansieht, wenn jemand die Saftware, die er gekauft hat, nicht mehr benutzen darf.
Wie gesagt, ich weiß es nicht, ob es so ist oder nicht, denke aber, dass auch die meisten Leute hier, die vorgeben es zu wissen, es einfach nur meinen, weil in Deutschland noch kein Fall bekannt ist, in dem jemand ohne Windows-Lizenz verklagt wurde. Ich denke, das wird sich noch innerhalb der nächsten 5 Jahre ändern.
3. Dass Mircosoft keine Hausbesuche macht. Aber: so wie es aussieht, wird in Zukunft massiv nach Raubkopien gesucht werden, und wenn dein Computer sichergestellt wird, weil die Vermutung besteht, dass du illegale mp3s auf deinem Rechner hast, werden sie garantiert in dem Zuge auch gleich nachschauen, ob du sonstige Raubkopien auf dem Rechner hast. Und jede kommerzielle Software, für die man keine Lizenz nachweisen kann, wird dann als Raubkopie angesehen werden. Siehe punkt 1.
4. Dass es Leute gibt, die einen freundlich darauf hinweisen, wenn man etwas nicht ganz korrektes geschrieben oder einfach eine gesetzesnahe Grundeinstellung hat, und solche die einen gleich zur Sau machen und als Vollidioten abstempeln.
Noch mal zusammengefasst:
Ich habe nicht gesagt, dass ich es falsch finde, eine Software, deren Lizenz man gekauft hat, diese aber nicht mehr nachweisen kann, zu benutzen.
Aber wenn es in Zukunft Klagen gegen lizenzlose Benutzer geben sollte, steht man schlecht da, und ich denke, dass das Gericht jemanden in einem solchen Fall durchaus verurteilen könnte. Deshalb sollte man einfach auf seine Klamotten achten.
Gruß,
Yan
Hi Yan,
ist schon richtig was du schreibst, nur - solange Hans-Peter die Lizenz nicht weiter verkaufen will, muss er auch niemandem gegenüber irgendetwas nachweisen. Abgesehen davon hat er doch die Original-CD, also muss er XP gekauft haben, egal ob die Lizenz im Microsoft-Sinne nun vollständig ist oder nicht.
Warum sollte man den Aufkleber nicht verlieren oder verlegen können? Wenn ich nicht so vorsichtig gewesen wäre, meinen XP-Home-Aufkleber wieder zurück in das Tütchen mit dem Heft Installationshinweise zu legen, wäre dieses luftige Papierfetzchen auch bei mir längst verloren gegangen.
CU
Olaf
Hi Olaf,
das mit der CD ist eben nicht ganz korrekt - man kann bei Microsoft gegen zahlung der Portos + Bearbeitungsgebühren eine Original-CD ohne (!) Lizenz bestellen, falls z.B. deine CD nicht mehr lesbar ist. Deshalb kann eine CD nicht als Beweis für eine gültige Lizenz gelten.
Wie man den Sticker verlieren kann hab ich mich nur gefragt, weil hans-peter geschrieben hat, dass er das gleiche Problem auch bei seinem Notebook hat und ich mir nicht vorstellen konnte, dass manche so unvorsichtig damit umgehen. Eine Lizenz verlieren kann ja Zufall sein, aber zwei würde ich schon fast 'grob fahrlässig' nennen.
Gruß,
Yan
Hi nochmal,
du hast recht - das kann man machen. Bei mir z.B. ist die Original-CD - meiner Ungeschicklichkeit sei Dank - vor einigen Jahren in der Mitte durchgebrochen. Auf meine telefonische Anfrage teilte man mir bei Microsoft mit, dass die Zusendung einer Ersatz-CD für saftige 25 € möglich sei. Allerdings hätte ich dann die Gültigkeit der bestehenden Lizenz nachweisen müssen (Kaufbeleg, Key-Nr.). Insofern kommt man nicht so ohne weiteres an eine Original-CD, wenn man kein Lizenzinhaber ist.
Davon ab... man muss es ja nicht nachweisen können. Das wird erst dann interessant, wenn man die Software verkaufen will.
CU
Olaf
man kann aber, wenn man eine Lizenz +Kaufbeleg hat, eine Ersatz-CD bestellen, und hinterhe die Lizenz +CD verkaufen, dann hat man eine originale CD, ohne eine Lizenz zu haben. oder man bestellt die CD mit dem Kaufbeleg eines Freundes.
Ist zwar ein bisschen kompliziert, aber so könnte argumentiert werden, wenn deine Original-CD nicht als Beweis einer Lizenz gelten soll.
Gruß,
Yan
Stimmt - und so konstruiert ist deine Überlegung gar nicht mal... nur: Bei welcher Gelegenheit sollte dies geschehen, und vor allem - das wäre "Beweislastumkehr" in Reinkultur ;-)
CU
Olaf
ich denke, in Zukunft werden auch die Softwarehersteller gegen Einzelpersonen klagen, genau wie die Musikindustrie damit im Moment anfängt.
Das die Beweislast bei Kläger ist, ist ja nur theoretisch so. ansonsten könnte ja auch keiner wegen den tausenden mp3s auf seinem Rechner verurteilt werden - die Musikindustrie kann ja nicht beweisen, dass man die Originale nicht im CD Regal stehen hat.
Die Realität sieht aber so aus, dass der Angeklagte beweisen muss, dass er die mp3s legal hat, sprich es muss die CDs vorweisen können, um davon zu kommen.
mit der Lizenz wäre es ja das gleiche. Eine Softwarefirme KANN einfach nicht beweisen, dass man keine Lizenz hat. Wenn man aber meint, deshalb ungeschoren davon zu kommen, ist das sehr unvorsichtig.
Gruß,
Yan
Hi,
gehört zwar nicht zum Thread aber nach deutschem Urheberschutzrecht hat jeder, der legal im Besitz von Tonträgern ist, das Recht, Kopien für sich, Freunde oder Bekannte etc.pp herzustellen, solange er dabei keinen Kopierschutz verletzt und keinen wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht, in welcher Form die Kopie dabei erstellt wird, z.B. als mp3 ist dabei völlig unerheblich, der Empfänger einer solchen mp3 ist folglich auch wieder legaler Besitzer, insofern ist das von dir beschriebene Szenario nicht zutreffend, wird aber gerne von der Musikindustrie als Abschreckung verwendet.
Es gibt sogar die Rechtsauffassung (und damit meine ich Fachleute), dass dies sogar für Tauschbörsen gilt, was aber strittig ist und noch nicht per Urteil belegt.
Gruss
Ralf
@ralf103
...richtig.
außerdem bleibt bei den zu erwartenen klagen noch abzuwarten, ob die industrie sich mit ihren mondzahlen im bezug auf die schadenssumme durchsetzen kann.
es gibt da durchaus auch meinungen, die den schaden nur in der höhe sehen, die ein tonträger kosten würde...
;-)
@Ralf103
aber nach deutschem Urheberschutzrecht hat jeder, der legal im Besitz von Tonträgern ist, das Recht, Kopien für sich, Freunde oder Bekannte etc.pp herzustellen, solange er dabei keinen Kopierschutz verletzt und keinen wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht, in welcher Form die Kopie dabei erstellt wird, z.B. als mp3 ist dabei völlig unerheblich, der Empfänger einer solchen mp3 ist folglich auch wieder legaler Besitzer.
Hast Du irgendwelche Beweise für diese Rechtsmeinung?
Ich kann mir das nämlich nicht vorstellen, dass das so stimmen kann. Da könnte ja jemand eine CD kaufen, und für alle seine Klassenkameraden (aka "Schulfreunde") eine Kopie machen, die wieder für ihre Geschwister und diese für deren Schulfreunde usw. usf., natürlich kostenlos. Bei der nächsten Scheibe tritt ein anderer als Käufer auf und vesorgt dann genauso wieder alle. Einige 100 Leute oder mehr bilden so eine "Einkaufsgemeinschaft" nach dem Motto: "Einer für alle seine Freunde". Das soll legal sein?
Hi,
ja, die hab ich, das Urheberrecht, da steht alles drin, alles andere ist Propaganda.
Das Urheberrecht (§ 53 ff) grenzt das Recht auf Vervielfältigung für private Zwecke in der Menge ein, sagt aber nicht explitzit, was viel und was wenig ist (herrschende Meinung ist bis zu 7 Kopien). Das von dir beschriebene Szenario ist vielleicht etwas übertrieben, könnte aber so funktionieren. Allerdings könnte man auch argumentieren, dass hier ein wirtschaftlicher Nutzen vorliegt, ala kopier ich dir meins, kopierst du mir deins, wenn dahinter ein Vorsatz zu vermuten ist, dann wäre es möglicherweise illegal. Aber Papier ist geduldig und Paragraphen aus unterschiedlichen Gründen schwammig.
Noch eins zu MP3s, nach mancher Rechtsauffassung handelt es sich bei der Umwandlung dabei um eine rechtswiedrige Kopie, nach anderer nicht, noch so ein schwammiger Fall, d.h. einen Song darf ich meinen Freunden kopieren, den gleichen Song als MP3 nicht, was für ein Blödsinn, aber wie garftermy schon richtig zitiert, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, bedeutet aber auch, je höher die Instanz, je grösser die Chance auf Gerechtigkeit, leider hält sich die höchste Instanz in weltlichen Dingen meistens zurück ;-)
Gruss
Ralf
@Ralf103
Das Urheberrecht (§ 53 ff) grenzt das Recht auf Vervielfältigung für private Zwecke in der Menge ein, sagt aber nicht explitzit, was viel und was wenig ist (herrschende Meinung ist bis zu 7 Kopien).
Könntest Du den Wortlaut hier herein kopieren oder den Link zu dieser Gesetzesstelle? Aus dem von dir gerade Zitierten erhebt sich nämlich die Frage, was "private Zwecke" sind. Steht das so im Gesetzestext? Es könnte auch bedeuten, dass ich es ausschließlich für mich selbst zu Sicherungszwecken oder für meine PCs zu Hause und am Arbeitsplatz oder meine diversen Abspielgeräte machen darf, aber keinesfalls zum Weiterverteilen gemeint ist. Wenn ich 7 Kopien ziehen darf, die weitergeben darf und die Empfänger jetzt rechtmäßige Besitzer sind: Die müssten, wenn es ihr rechtmäßiger Besitz ist, ja ebenfalls wieder je 7 Kopien herstellen dürfen, usf. 7*7*7*7 ... Und das Argument mit dem "wirtschaftlichen Vorteil" könnte nicht wirklich geltende gemacht werden, da es gerade dort, wo "geschenkt" wird, üblich ist, sich mit einem "Gegengeschenk" zu revanchieren.
schau doch einfach unter Urhg und dann § 53, findest du bei google oder auch in jeder anderen Suchmaschine...
ansonsten hier http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
oder da http://www.recht-im-internet.de/themen/urheber/index.htm
das mit den 7 Kopien war mal ein BGH Urteil (aber noch vor der Änderung 2003, deshalb "herrschende Meinung") allerdings wurde bereits im Antrag auf 7 Kopien Bezug genommen so dass dies sich auch im Urteil niederschlug, es hätte somit auch jede andere Zahl gewesen sein können.....
das mit dem "Gegengeschenk" hinkt, wenn es sich um Verabredung handelt...
damit wollen wir es mit der Juristerei genug sein lassen und dem Medium PC wieder das Wort übergeben.....
Gruss
Ralf
"...Die Realität sieht aber so aus, dass der Angeklagte beweisen muss, dass er die mp3s legal hat, sprich es muss die CDs vorweisen können, um davon zu kommen...."
sorry - nenn mir ein verfahren, wo das so gelaufen ist. nur eins. mehr nicht.
eine beweisführung hat gewisse regeln, die in der [straf]prozessordnung geregelt sind. der kläger muß beweisen, dass der beklagte etwas angestellt hat.
nicht der beklagte muß die legalität beweisen - sondern der kläger, dass die datei illegal auf dem rechner ist - ob die datei überhaupt dort ist.
beispiel?
die datei xxx mit der md5 xyz wurde am 1.1.2005 um 23:40 über die ip 10.11.12.13 gedownloadet. dazu wurde vorm isp der teilnehmer müller zugeordnet. eine durchsuchung hat ergeben, dass sich besagte datei auf dem rechner, festplatte, ordner... befand.
"...Eine Softwarefirme KANN einfach nicht beweisen, dass man keine Lizenz hat...."
was mit dem illegalem download von mp3´s nicht zu vergleichen ist. bei software kannst du im zweifel mit einer rechnung beweisen, dass du eigentümer bist.
letzendlich ist man vor gericht wie auf hoher see in gottes hand.
da kann es nicht schaden einen guten anwalt zu haben - - noch besser ist allerdings ein ruhiges gewissen.
;-)
gut, du hast mich überzeugt, die mp3s waren ein schlechtes Beispiel.
"die datei xxx mit der md5 xyz wurde am 1.1.2005 um 23:40 über die ip 10.11.12.13 gedownloadet. dazu wurde vorm isp der teilnehmer müller zugeordnet. eine durchsuchung hat ergeben, dass sich besagte datei auf dem rechner, festplatte, ordner... befand."
Wenn teilnehmer müller den besagten Song aber auf einer Original-CD zu hause hat, ist es nicht illegal.
Und nach der Logik von einigen hier ist er nicht verpflichtet es nachzuweisen, dass er die CD hat, sondern der Kläger muss nachweisen, dass Müller die CD nicht hat. Genau so wie der Angeklagte nach eurer Logik nicht nachweisen muss, dass er eine Windowslizenz hat.
"bei software kannst du im zweifel mit einer rechnung beweisen, dass du eigentümer bist."
nach deiner Aussage brauche ich das doch gar nicht. die Softwarefirma muss mir doch beweisen, dass ich keine habe. Wie sollen sie das machen? Das könnten sie doch nur, wenn sie eine Liste mit allen (!) Lizenzinhaben hätten. Haben sie aber nicht.
Das würde ja bedeuten, dass es praktisch gesehen nicht bestraft werden kann, nicht lizensierte Software zu benutzen. Glaubst du das wirklich?
Gruß, Yan
"...nach deiner Aussage brauche ich das doch gar nicht...."
lies mein posting - da steht "im zweifel"
ich denke, dass erwachsene diese formulierung kennen.
ansonsten werde ich das gefühl nicht los, dass du dich in juritischen begriffen und prozeduren nicht so wirklich auskennst. daher rühren deine etwas seltsamen interpretationen.
beenden wir das hier.
;-)
Das ist doch schön, da haben wir doch endlich das, worauf ich hinaus wollte.
"im Zweifel" muss der Angeklagte beweisen, dass er die Software rechtmäßig besitzt.
Und genau deshalb habe ich auch gepostet, dass man besser auf seinen Lizenz-Sticker aufpassen soll. nicht mehr und nicht weniger.
Gruß,
Yan
"..."im Zweifel" muss der Angeklagte beweisen, dass er die Software rechtmäßig besitzt..."
und dazu ist der aufkleber nicht nötig - eine rechnung/quittung reicht.
@yan
du hast es noch nicht verstanden.
zuerst klage mit beweis - dann verteidigung. ohne beweise ist eine verteidigung wohl eher ohne erfolg.
jetzt verstanden?
;-)
okay, kann sein, dass eine Rechnung reicht. Dann würde der Kläger aber argumentieren, dass du die Lizenz, die du mit dieser Rechung erworben hast längst weiterverkauft haben kannst, und dann wäre es gut den Sticker noch zu haben.
meiner Meinung nach geht es hier nicht um Verständnis sondern glauben:
"zuerst klage mit beweis" - das glaube ich dir einfach nicht. Wie schon gesagt, es kann keiner beweisen, dass du die Lizenz nicht hast. Folglich könnte man nicht verklagt werden.
ich habe langsam das Gefühl, dass du vom Rechtssystem auch nicht so viel Ahnung hast, wie du vorgibst.
Gruß,
Yan
Das solltest du aber. In Deutschland gilt nämlich immer noch "In dubio pro reo", falls es dir was sagt! Hier ein Link dazu: Klick. Ich denke und hoffe, dass du nach der Lektüre dieses Artikels schlauer bist....
Gruß
das hat doch gar nichts damit zu tun, es geht gerade darum, dass garftermy meint, eine Klage könne nur erhoben werden, wenn ein Beweis vorliegt.
Das "in dubio pro reo" wird wenn dann erst viel später angewendet. Vielleicht solltest du die Atrikel, die du hier verlinkst, auch etwas aufmerksamer lesen:
"Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird nicht bei der Beweiswürdigung angewendet, sondern erst dann, wenn nach abgeschlossener Beweiswürdigung noch Zweifel verbleiben."
Gruß,
Yan
@Yan_B
"Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird nicht bei der Beweiswürdigung angewendet, sondern erst dann, wenn nach abgeschlossener Beweiswürdigung noch Zweifel verbleiben."
Das seh ich auch so. Der entscheidende Punkt dabei ist: Das Gericht entscheidet darüber, ob es noch Zweifel hat oder nicht. Es geht nicht darum, dass man (besonders der Beklagte) irgendwelche spitzfindigen theoretischen Zweifel vorbringen könnte (alle Zeugen könnten bestochen sein, das Log könnte gefälscht sein, der Videoüberwachung könnte ein gefälschtes Band unterschoben worden sein, die Putzfrau könnte den Kleber vom PC entfernt haben, der untersuchende Beamte könnte die fragliche Datei erst nachträglich auf die Platte kopiert haben, usw. usw.). In freier Beweiswürdigung hört sich das Gericht solche Argumente an - und akzeptiert sie oder betrachtet sie als "Schutzbehauptungen" ("Lüge" darf man ja nicht sagen).
Wäre es nämlich so, dass jeder auch nur irgendwie denkbare mögliche Zweifel mit Sicherheit ausgeräumt sein müsste, könnte es überhaupt nie zu einer Verurteilung kommen, wenn der Beschuldigte standhaft leugnet.
"...Dann würde der Kläger aber argumentieren, dass du die Lizenz, die du mit dieser Rechung erworben hast längst weiterverkauft haben kannst..."
was er beweisen muß. behauptungen haben in unserem rechtssystem keine beweiskraft - und das ist auch gut so.
"..."zuerst klage mit beweis" - das glaube ich dir einfach nicht...."
geh doch mal in ein gericht - sprich mit einem rechtspfleger, erzhäl ihm, dass du etwas vermutest und darum klagen willst.
nimm bitte taschentücher mit - damit der kollege sich die tränen trocknen kann, die ihm beim lachen gekommen sind. plane für den besuch nicht mehr als 10 minuten ein.
...und nun lass ich es - mit dir solche details zu debattieren, ist wohl vergebens.
EOD
nicht nötig, meine Schwägerin ist Rechtspflegerin ;)
Denk doch mal darüber nach was du hier erzählst. Wenn eine Anklage nur erhoben werden könnte, wenn ein Beweis vorliegt, wie kommt es dann, dass Angeklagte so oft freigesprochen werden? wenn die Schuld doch schon vor der Klage bewiesen wurde?
Ich schlage vor, du wendest dich mal an einen Rechtspfleger, um dir erklären zu lassen, dass kein Beweis, sondern ein Beweismittel notwendig ist, welches zwar zur Beweisführung genutzt wird, aber nicht notwendig Beweis ist: Im Strafrecht kann so ein Beweismittel z.B. ein Indiz sein.
Sollte dir der Begriff nicht geläufig sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Indiz
Es ist also zur Anklage kein Beweis notwendig.
Ist schon blöd, wenn man Argumente verwendet, die man sich selbst ausgedacht hat, oder?
Gruß,
Yan
"...wie kommt es dann, dass Angeklagte so oft freigesprochen werden? ..."
weil die beweise nicht ausreichend sind. weil beweise auch widerlegt werden können....
"...Im Strafrecht kann so ein Beweismittel z.B. ein Indiz sein...."
ein indiz ist ein indirekter beweis oder eine folgerung - ein indiz allein läßt den staatsanwalt müde lächeln. nur unternehmen wird er nix.
"...meine Schwägerin ist Rechtspflegerin ;)..."
hätten wir über die kirche diskutiert, währe dein schwager vermutlich papst.
"...Ist schon blöd, wenn man Argumente verwendet, die man sich selbst ausgedacht hat, oder?..."
stimmt yan, deswegen währe es dir angeraten es mal mit fundierten argumenten zu versuchen. nicht nur ich widerspreche deiner argumentation, sonder auch king-heinz - der ja nun nicht zu meinen fans zählt - und das sollte DIR zu denken geben.
aber alle hier werden dich nicht überzeugen - du bist einer von den guten und den klugen.
damit du zu letzt aber doch noch etwas mehr zum thema beweis und würdigung von beweisen lernen kannst, gebe ich dir noch einen link mit... hier
jetzt aber endlich EOD
"weil die beweise nicht ausreichend sind. weil beweise auch widerlegt werden können...."
ein Beweis ist ein Beweis, und kann nicht widerlegt werden. was du meins, ist ein Beweismittel, und damit kann eben Anklage erhoben werden. Auch in deinem verlinkten Artikel steht indirekt drin, was ein Beweis ist: "Ein Beweis ist erbracht, wenn der Beweisführer dem Richter die persönliche Überzeugung von der Richtigkeit von der Tatsachenbehauptung verschafft hat."
"ein indiz ist ein indirekter beweis oder eine folgerung - ein indiz allein läßt den staatsanwalt müde lächeln. nur unternehmen wird er nix."
ein Indiz ist kein indirekter Beweis. ein Indiz kann auch ein falsches Bild erbringen (wenn bei dir eine Tatwaffe gefunden wird ist das ein Indiz, es kann aber trotzdem sein, dass du unschuldig bist). es ist also kein Beweis, auch nicht indirekt. und das der Staatsanwalt nur lächeln würde ist eine genaus so dämliche Aussage von dir, wie die dass ein Rechtspfleger mich auslahen würde. Ist das dein Arkgument?
Ob der Staatsanwalt wegen eines Indizes tätig wird, hängt ja wohl vom Indiz ab. Hast du dich mit einer Person getroffen, die am gleichen Tag ermordet wurde, ist das ein Indiz und würde nicht zur Anklage führen.
Ist das einzige Indiz aber, dass die Tatwaffe in deiner Wohnung gefunden wird, dann glaubst du doch nicht wirklich, der Staatsanwalt würde nur müde Lächeln. Es kommt also nicht auf die Anzahl der Indizien an um Klage zu erheben, sondern darauf, ob die Indizien den Staatsanwalt zu einer Vermutung bringen. Und das kann auch ein einziger.
abgesehen davon kann es ja auch mehrere Indizien geben.
Wenn Microsoft per WGA oder auf anderem Wege gemeldet bekommt, dass deine Seriennummer auf mehreren Computern verwendet wird (gibts wirklich, z.B. wenn sich einer einen Key per Keygen geholt hat und zufällig den erwischt, der dir gehört), dann wäre das ein erstes Indiz. Wenn Microsoft in Zukunft näher mit den staatlichen Behörden zusammenarbeitet und diese dich nach deiner Lizenz fragen, und du diese nicht vorweisen kannst, ist dies, auch wenn du nicht verpflichtet bist sie vorzuweisen, ein zweites Indiz.
"hätten wir über die kirche diskutiert, währe dein schwager vermutlich papst. "
falls es dir entgangen sein sollte: Rechtspfleger sind ganz normale Menschen, die aus dem Volk kommen, und es gibt sie in jeder Stadt (beim Amtsgericht), wie unwahrscheinlich ist es also, dass man einen Rechtspfleger kennt? Ich kann in deiner Behauptung kein Argument finden, sondern nur den verzweifelten Versuch, alles, was ich sage niederzureden, ob mit Argument oder ohne.
"stimmt yan, deswegen währe es dir angeraten es mal mit fundierten argumenten zu versuchen. nicht nur ich widerspreche deiner argumentation, sonder auch king-heinz - der ja nun nicht zu meinen fans zählt - und das sollte DIR zu denken geben."
Das ist dein einziges "Argument" in deinem Posting. Wenn zwei Leute etwas sagen, dann kann man davon ausgehen, dass es stimmt. Toll!
Abgesehen davon hat K.-H. zwar meiner Argumentation widersprochen, wenn du aber etwas weiter oben nachliest, wirst du sehen, dass sich die Sache ja geklärt hat, das K.-H. mein Posting nur etwas falsch verstanden hat, und gegen etwas argumentiert hat, was da gar nicht drinstand.
"aber alle hier werden dich nicht überzeugen - du bist einer von den guten und den klugen. "
alle? also ich sehe hier drei Leute, mit denen ich diskutiert habe.
mit Olaf habe ich mich ganz normal unterhalten (der bringt Argumente und nimmt es nicht gleich persönlich, wenn man anderer Meinung ist). nach dem Gespräch mit ihm bin ich der Meinung, dass es zwar nicht einfach ist, jemanden, der keine Lizenz vorweisen kann, zu bestrafen, aber dennoch möglich.
king heinz hat sich leider sehr wenig beteiligt und als einziges Argument "in dubio pro reo" eingeworfen, was ja leider an der Stelle völlig falsch war.
tja, und du, der du als Argumente hauptsächlich selbst ausgedachte Behauptungen (z.B. über Rechtspfleger) und indirekte Beleidigungen á la "du bist einer von den guten und den klugen. "
Was soll mich da überzeugen?
"damit du zu letzt aber doch noch etwas mehr zum thema beweis und würdigung von beweisen lernen kannst, gebe ich dir noch einen link mit..."
...und, wie in dem Artikel auch drinsteht, findet die Beweiswürdigung erst lange nach dem die Anklage erhoben ist statt. Ich finde in dem Artikel nichts, was deine Aussagen untermauern würde. Wenn du mir da etwas bestimmtes aufzeigen willst, warum zitierst du es dann nicht? Aber danke für den Link trotzdem.
Gruß,
Yan
...yan
versuch doch mal eine klage ohne beweise an den mann - besser - vor gericht zu bringen.
dann führst du deinen langen schönen guten text mit deinem tollen fazit ad absurdum.
so. schluß jetzt.
Uiii, das Thema "product key windows xp" wird zum Rechtsthema....
Die Diskussion kommt mir BEINAHE! so vor:
Darf ein Polizist denn beim Autofahrer auch den Fahrzeugausweis verlangen - oder nicht?
Ich denke, im Fall des Falles muss man den Aufkleber vorweisen können - ob er nun am PC dran ist - oder nicht!
Denn nur der Aufkleber ist die gültige Lizenz!
Müssig ist es darüber zu diskutieren, ob nun der Fall mal eintritt oder nicht!
du willst immer noch nicht begreiffen, was der Unterschied zwischen einem Beweis und einem Beweismittel ist, oder?
na gut. Schluss jetzt
Gruß,
Yan
Also, soweit - so klar!
Bei einem PC-Hersteller wie CPQ, Actebis, Fujitsu, HP usw, wo eine OEM-Software beiliegt MUSS der Key-Kleber auf dem Rechner aufgeklebt sein.
Bei einem PC, den man selber baut kann man eine OEM-Soft beim Händler mitkaufen, und da liegt der Key-Kleber in der CD-Verpackung!
Da das HP-Notebook so gekauft wurde liegt der Kleber nicht bei sondern wurde vom Hersteller aufgeklebt, da sich die Hersteller mit Sicherheit daran halten, um nicht selbst ins Visier von M$ zu kommen....
Da stellt sich mit Sicherheit die Frage, wer den Kleber von einem Notebook entfernt - ich selbst habe mal einen von einem defekten Notebook entfernt und musste dafür um den Kleber nicht zu zerstören einen Heissluftföhn einsetzen, der aber auch das Plastik, aus dem die Rückseite der Notebooks gemacht ist in Mitleidenschaft zog, sprich anschmelzte!
Bei einem PC ist das ja einfacher, da das Gehäuse ja aus Metall besteht und somit nicht so leicht schmelzen kann... ;-) - man muss jedoch zuerst die Karten und ggf. das Mainboard ausbauen, damit diese nicht beschädigt, sprich angebrannt werden, da doch eine zimliche Hitze entsteht!
Ich selbst frage mich aber, wer diesen Aufwand treibt, wenn die Hardware nicht total defekt ist?
Ich denke: Niemand, und somit ist (zumindest für mich) ziemlich klar, warum der Key gebraucht wird!
Fazit: dieses Board ist mit Sicherheit das falsche Board für diese Diskussion, ansonsten hätte ich schon längst gefragt, wie ich zu dem Key einer original-OEM-Server-CD komme, die nutzlos bei mir rumliegt (sofern ich sie nicht schon weggeschmissen hab!)...
Interessant: warum nur meldet sich hans-peter3 nicht mehr...???
Zu Erst möchte meine gute Wünsche für´s neue Jahr 2007 an alle hier Beteiligten, die freundliche weise sich die Zeit und Mühe nehmen, um den Nächste zu helfen, die oder der nicht mehr weiter kann mit eigene Betriebssystem. Weiter so......
Ich kenne ein Spruch: Der Blödmann hat ein Stein ins Wasser Quelle geschmießen, und mehrere Intelligente streiten sich wie sie das Stein raus aus dem Wasserquelle raus nehmen.
Über Hans-Peter möchte ich nicht schreiben, weil der hat jetzt wie eine Crack Nr. für Windoff oder Office zu bekommen oder auch nicht.
Aber ich bin voll auf der Seite von Yan, meine Meinung nach seine Kommentar kommt weil er ein Ehrliche Software Besitzer ist.
Aber was über das Gesetz, ob Windoff Lizenz die ich habe zu beweisen ist...es ist schlicht ganz einfach. 1.- weil ich original Software habe, habe ich mich beim Microsoft gemeldet und alles lief einwandfrei, aber die jenige die während Registrieren, updaten, oder beim selbst Installation vom Servicepacks Meldung bekammen das Es handelt um Falsche Software Pin und deswegen kann nicht updaten...Stimmts?
Für mich d.h. Microsoft wenn so was zur Hand hat, ist schon ein Beweis, weil die Ser. Nr. zum mehr als Ein mal wurde versucht zu Registrieren, und irgendwo dann heist der Ehrliche der früher sich angemeldet hat und Bewisen kann, ist der Eigner und der danach, Raubkopie Besitzer .
ist das schwer zu beweisen? aber Microsoft bis Dato soweit ich weiß, hat wenig über Privat Anwender gekümmert um sie anzuzeigen.
Daher bitte um etwas Lächeln, (als ich Kommentar (Interessant: warum nur meldet sich hans-peter3 nicht mehr...??? ) gelesen habe mußte ich auch lächeln....
Johnniswiss, Du hast vollkommen Recht.
Gruß
Hasso3
Frage: Es ging ums auslesen des vorhandenen Keys und nicht um "Wer kann mir einen funktionierenden Key besorgen", oder ? Alles weitere ist Spekulation.
Ein Freund von mir hat sich einen Acer Laptop über EP Netshop gekauft, der vorinstalliert war. Es gibt dort weder einen Aufkleber auf dem Laptop noch sonstwo, geschweige denn eine XP Installations CD. Es gibt allerdings ein Acer Recovery Package und einen Acer Key, vielleicht, verbirgt sich ja dort entsprechendes. Allerdings hat mein Freund laut Rechnung auch ein XP Bundle erworben (inkl. Works etc.), nach meiner Rechtsauffassung sollte dann auch entsprechendes Installationsmaterial enthalten sein, ev. möchte er dies ja auch mal auf einem Desktop PC installieren und soweit ich weiss, hat auch jeder Käufer eines Rechners mit vorinstalliertem XP etc. auch das Recht dazu und kann auf das Aushändigen von Original CDs bestehen.
Insofern ist die Suche nach dem eigenen Key doch durchaus legitim, wer gecrackte Keys sucht, findet sie doch eh anderswo ?
cu
Ralf
Ja, das ist richtig, und somit hat er auch das Recht auf einen unzerstörten Aufkleber mit einem Schlüssel drauf - und dass dieser Schlüssel nicht identisch ist mit demjenigen, der auf 10'000 oder mehr Restore-CDs ist, mach diesen schlüssel eben einzigartig!
Wenn ich mich nicht irre geht es Microsoft um genau diesen Kleber, da nur dieser Kleber eine Weltweit einzigartige und unverwechselbare Kombinationbesitzt, und nicht mal um die CDs, da die ja in allen Serien die gleiche Serial besitzen!
Ob dann das System eine völlig andere Serial drin hat ist denen egal, denn die Lizenzkosten entstehen - bildlich gesprochen - für diesen Kleber und die CD gibt es als Beilage dazu!
Bei den Systemen mit einer Restore-CD, die den Schlüssel integriert haben, ist die Aktivierung ja auch schon gemacht worden wie z.B bei meinem Notebook, das noch nie eine Aktivierung des Systems verlangte, da mit dem gleichen Image (und somit auch Key) x-Tausen Systeme ausgeliefert wurden!
Allerdings weiss ich jetzt nicht, was passiert, wenn genau so ein Key wie vom Theardstarter beschrieben eingesetzt wird - ich denke nicht dass das überhaupt geht, da ja jeder PC-Hersteller einen anderen Logarythmus für seine Key-Erstellung bekommt - somit kann man keinen Key, welcher für ACER oder HP generiert wurde für eine Standard-OEM-Version oder Fujitsu-Verson verwenden.
Hi,
Ich verstehe nicht "warum hier manche den Leiter quer durch Tür tragen wollen" Hans-Peter der 3. hat eindeutig geschrieben über seine HP/Compac, wie ich heute mit Fa. Compac telefoniert habe, Notebook wird immer mit aufgeklebbte Lizenz geliefert. Ich möchte hiermit niemandem unterstellen, aber jemand hat einfach ein Stein ins Wasser Brunnen geschmiesen, und seither lacht sich tot....
Erlaube mir Jonnyswiss,
"warum nur meldet sich hans-peter3 nicht mehr...??? "
G.
Hasso3
Genau so wie Du es erfahren hast ist es: Kein Rechner verlässt das Lieferwerk ohne Aufkleber, wenn das Windows installiert ist!
Warum hans-peter3 den "Anstoss" zu dieser Diskussion geliefert hat und sich nicht mehr meldet kannst du Dir jetzt selber ausrechnen... ;-)