Hallo,
habe heute ein Dell PC-Gehäuse bekommen, welches ich vor ein paar Tagen bei Ebay ersteigert hatte.
Darauf prangt, also wirklich gut sichtbar auf der Oberseite des Gehäuses, ein Win-XP-Pro Produkt-Key-Aufkleber.
Heisst das, dass ich jetzt im Besitz einer gütligen Lizenz bin?
Habe zwar gerade Vista (sonst win xp pro) auf der Platte, aber eine weitere Lizenz kann man ja vielleicht noch gebrauchen.
Kann/Darf ich damit überhaupt etwas anfangen?
kds (:
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Grüß dich kds,
grundsätzlich: Zu einer kompletten Lizenz gehören nebem dem Product Key in Form eines Aufklebers auch der Original-Datenträger und die Dokumentation dazu. Aufkleber allein ist ein bisschen dünn. Vor allem garantiert dir niemand, dass der Vorbesitzer dieses PCs den Key nicht weiter auf einem anderen Rechner benutzt.
Also so gesehen lautet die Antwort erst einmal nein. Etwas anders würden die Dinge natürlich liegen, wenn eine Windows-Lizenz Bestandteil eures Kaufvertrags wäre. Dann müsste der Verkäufer dir zusichern, dass er alle etwaigen Kopien des Systems vernichtet hätte und den Key nicht mehr weiterbenutzt. Aber wie gesagt: Dann wäre der Lieferumfang noch nicht vollständig.
Nun schreibst du, dass es beim Verkauf lediglich um ein PC-Gehäuse, also keinen kompletten PC ging. Deswegen tippe ich einmal stark auf ein Versehen des Verkäufers. Womöglich meldet er sich noch einmal bei dir mit der Bitte, den Aufkleber zu entfernen, vielleicht sogar zurückzuschicken.
CU
Olaf
P.S. wollte ich schon länger loswerden: Deine Signatur mit dem Kreis und dem Standpunkt gehört zu den besten auf Nickles.de!! :-)
"grundsätzlich: Zu einer kompletten Lizenz gehören nebem dem Product Key in Form eines Aufklebers auch der Original-Datenträger und die Dokumentation dazu."
Das wird zwar immer wieder behauptet, stimmt so aber nicht mehr.
Viele Notebookhersteller z.B. Dell liefern diese CD nur gegen Aufpreis bzw. auf extra Anforderung mit.
Bei der Aktivierung einer schon verwendeten Lizenz gibt es erfahrungsgemäß ziemliche Probleme, das ist u. U. sehr zeitaufwendig. MS verlangt wohl neuerdings auch einen Nachweis, dass das BS auf dem Ursprungs-PC gelöscht wurde, nur wie soll das in diesem Falle gehen?
MS verlangt wohl neuerdings auch einen Nachweis, dass das BS auf dem Ursprungs-PC gelöscht wurde,
Das würde mich jetzt mal brennend interessieren,wie man sowas überhaupt nachweisen
oder beweisen kann!
Hallo Olaf!
Vielen Dank für deine wahrlich schnelle Antwort!
Dann werde ich dem Vorbesitzer mal eine Mail schreiben und fragen, ob er noch Anspruch an diesem Lizenzaufkleber erhebt.
Falls ich Antwort bekomme, melde ich mich vielleicht nochmal mit einer Zusatzfrage.
kds (:
P.S. Danke für die Blumen. Ist aber leider nicht von mir. Weiss auch gar nicht mehr, woher ich das hab.
Deine Signatur ist aber auch toll, mussten sich schon ein paar Leute von mir vorlesen lassen (;
Hehe, neue Werbemethode - mit guten Signaturen mehr Leute für Nickles interessieren :-)
Lunix hat natürlich völlig recht. Die Situation bei Rechner mit vorinstalliertem Windows und ohne Datenträger hatte ich außer acht gelassen. Klar, da kann man keinen Originaldatenträger weitergeben. Und auch sonst ist man nicht verpflichtet, einen Orignaldatenträger zu benutzen - mir z.B. ist meiner kaputt gegangen. Da habe ich mir aus dem Bekanntenkreis eine CD geliehen und die Gelegenheit gleich dazu genutzt, mir eine Slipstream-CD mit integriertem SP2 zu besorgen.
Dass Microsoft bei Rechnerwechsel einen Nachweis verlangt, dass die alte Installation entfernt wurde, ist mir übrigens neu - und hart an der Grenze des Vorstellbaren. Erstmal ist das hackendreist und auch keine allzu praktikable Forderung.
Angeblich will die GEZ bei Abmeldungen auch neuerdings etwas über den Verbleib der Geräte wissen... fast eine Parallele.
CU
Olaf
Angeblich will die GEZ bei Abmeldungen auch neuerdings etwas über den Verbleib der Geräte wissen...
Hallo Olaf!
Da weiß ich zufällig wie das aussieht,wenn du dich bei der GEZ komplett abmeldest
muss du alle Empfangsgeräte auch uralte defekte die im Keller stehen aus der Wohnung
entfernen,so steht das bei denen in den Richtlinien.
Ob die dann auch kommen und nachschauen bzw.ob man sie in die Wohnung lassen muss
entzieht sich meiner Kenntnisse.
> die im Keller stehen aus der Wohnung entfernen
Hi Botaniker, das ist mir durchaus klar. Mir ging es nur um das Thema "Nachweis". Als ich mich 2000 bei der GEZ abgemeldet hatte, wollte niemand einen Verschrottungsnachweis, Verkaufsbeleg o.ä. von mir sehen. Im Gegenteil, die haben sogar unaufgefordert noch einen zu viel bezahlten Restbetrag - Oktober bis Dezember 2000, immerhin 3 Monate - zurücküberwiesen. Die Adresse der Leute, denen ich meinen Fernseher verkauft hatte, besaß ich nicht mehr, wäre also schwierig geworden.
> Ob die dann auch kommen und nachschauen bzw. ob man sie
> in die Wohnung lassen muss entzieht sich meiner Kenntnisse.
Ohne staatsanwaltlichen Hausdurchsuchungsbefehl musst du niemand in deine Wohnung lassen! Das wär ja auch noch schöner.
Nebenbei... im Fall Windows stelle ich mir die Erbringung eines Deinstallationsnachweises wesentlich schwieriger vor. Da gibt es weder einen Neubesitzer (außer im Fall eines Verkaufs) noch eine Bescheinigung vom Recyclinghof ;-)
CU
Olaf
aber kann ich nicht die empfangseinheit rausbauen?das hatten die damals bei einem arbeitgeber on mir so gemacht,also beim videorekorder und beim fernseher?
Ein Fernseher ohne Tuner ist ja im Prinzip nichts anderes als ein Monitor, somit nicht anmeldepflichtig. Allerdings soll es schon Fälle gegeben haben, wo die GEZ trotzdem Ärger gemacht hat. Eine Firma hat ja gegenüber einem Privathaushalt den Nachteil, dass jeder hereinspaziert kommen kann, es sei denn man hat ein gut abgeriegeltes Werksgelände.
CU
Olaf
°
Wenn das Label nur "zufällig" da klebte, evtl. nur "vergessen" wurde, und nicht explizit Verkaufsgegenstand war, würde ich den rechtsgültigen Erwerb einer Windows-Lizenz eher verneinen.
Wie ist das, wenn man eine Hose kauft, und in der Tasche befindet sich ein vergessener 500-Euro-Schein des Vorbesitzers? Ist man dann rechtmäßiger Eigentümer des Geldes? Meines Erachtens nein. Man hat es zwar nicht geklaut, aber gefunden und müsste es "von Rechts wegen" zurückgeben. Man hätte einen handfesten Anspruch auf Finderlohn, aber Einbehalt wäre sowas wie Veruntreuung.
Lässt sich das auf Deinen Fall übertragen? Keine Ahnung.
Lassen wir mal außen vor, dass für Lizenzen teilweise besondere Regeln gelten (z.B. Weiterverkaufsverbot bei mit Hardware gebundelten Lizenzen), deren Rechtmäßigkeit aber ebenfalls umstritten ist, dann sagt mit mein Rechtsempfinden etwa folgendes:
Wäre der Aufkleber explizit mitverkauft worden, dann wüsste der Verkäufer um den "Eigentumsübergang" der Lizenz und hätte es zu verantworten, wenn er seine Windows-Kopie dann trotzdem weiter (illegal) nutzt.
So aber fehlt jeder Hintergrund, aufgrund dessen Du gutgläubig von einem rechtsgültigen Erwerb der Lizenz ausgehen darfst.
Vielleicht solltest Du den Verkäufer auf den "gefundenen" Lizenznachweis aufmerksam machen und Finderlohnanspruch geltend machen... Wenn er dann auf eine Rückgabe verzichtet, kannst Du Dich jedenfalls auf eine bewusste und gewollte Eigentumsüberlassung berufen... ;-)
Gruß, Manfred (IANAL!)
Nicht ganz, eher Unterschlagung. Ist aber ebenfalls strafbewehrt...
Bei Dell ist ohnehin üblich, den Key mit dem Mainboard zu verquicken.
Wenn man einen Dell-Rechner mit XP Lizenz und der entsprechenden Dell-Installations-CD neu aufsetzt, braucht man auch bei neuer HDD erfahrungsgemäß keinen Key einzugeben, auch die Reaktivierung entfällt.
Die A.-Karte hat man allerdings bei einem Mainboarddefekt, da passt i.d.R auch bei Desktops kein Standard-Mainboard.
Völlig unübersichtlich wird die Sache, wenn der Verkäufer dieses Gehäuse selber zuvor von jemand anders gekauft und dabei den Lizenzaufkleber übersehen hätte.
Dann wäre auch er nicht der rechtmäßige Eigentümer.
Wie auch immer - mit Nachfragen bist du auf jeden Fall auf der grünen Seite.
Gruß
Shrek3
Hallo,
der Finderlohn berechnet sich aber nur aus dem Materialwert des Aufklebers - nicht aus dem Wert der Windows Lizenz!
Es gab da mal jemand, der hatte einen verlorenen Abholschein für ein Elektrogerät gefunden, den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig gemacht und wollte Finderlohn. Das ganze landete vor Gericht und er bekam nicht mal die Auslagen (Fahrkosten), wo er den Wisch dem Eigentümer bringen wollte.
Wenn du also ne Geldbörse ohne Bargeld mit Kreditkarte, Führerschein, Fahrzeugschein und Ausweis findest, reicht der Finderlohn nicht mal für'n Busfahrschein um das Ding zum Fundbüro zu schaffen.
Wenn du den Lizenzaufkleber hast bist du im Besitz einer gültigen Lizenz.
@hidden
absolut richtig.
mit einem l-aufkleber ist es auch voellig sekundaer, von welcher cd man letztendlich installiert, und es ist auch voellig gleichgueltig, welcher product-key eingegeben wird.
ausschlaggebend ist nur, dass die richtige version installiert wird ( home oder pro ).
also los zum sperrmuell und den alten discounter-kisten die aufkleber mehr oder weniger vorsichtig abziehen - sind bares geld wert.
gruss
fred
Ich besitze sowohl ein Home- als auch ein Prof- XP.
Für beide habe ich nur die Originalen Aufkleber - die dazugehörigen CDs habe ich schon lange nicht mehr.
Ich bin trotzdem der rechtmäßige Eigentümer und lasse die Installationen bei Microsoft ab und an aktivieren.
Bei der Prof- Version habe ich sogar schon zweimal einen neuen Key erhalten.
Anstandslos.
Ich wage zu behaupten, das ich der Eigentümer einer Lizenz bin, wenn ich im Besitz des Originalen Aufklebers bin.
Sollte irgend jemand das Gegenteil behaupten, müßte er beweisen, das er eben gerade diesen Key gekauft hat und ich auf illegale Weise in den Besitz dieses Keys kam.
Die Behauptung, ich müßte die Original- CD vorweisen, leuchtet mir nicht ein - denn auch bei noch so genauer Betrachtung einer mir vorliegenden Original- CD kann ich nicht erkennen, zu welchem der installierten Systeme diese CD gehört.
Was soll das also?
Es gab hier schon welche, die behaupteten gar, man müßte auch noch das Büchlein vorweisen....
Ich bin Besitzer der Lizenzen, für die ich den originalen Aufkleber vorweisen kann.
Wer da anderer Meinung ist, Anspruch darauf erhebt, sollte diesen Anspruch vor Gericht vertreten.
Jürgen
Naja, Theorie u. Praxis sind immer zwei Seiten.
Hier geht es doch darum, dass der TE eine OEM Lizenz von Dell auf einem anderen System nutzen will.
Mir ist es in solchen fällen noch nie gelungen, von MS die Aktivierung zu erhalten.
Da ich leider nicht unbegrenzt Zeit habe, um mich mit denen rumzufetzen, habe ich dann irgendwann aufgegeben. Da sitzen die von MS leider am längeren Hebel.
Also kann man die Ausgangsfrage wohl so beantworten:
Im Prinzip ja, nur nützt es ihm nix!!!
Es sei denn, er schafft es, das defekte Dell MB zu reaktivieren...
Diese Frage, also die Zuordnung der Keys zu den einzelnen Händlerversionen habe ich überhaupt nicht mit in Betracht gezogen. Denn da habe ich nicht die erforderlichen Informationen - und das interessiert mich auch nicht sonderlich.
Die Frage des Threadstarters lautete
"Bin ich jetzt im Besitz einer gültigen Lizenz??"
Und ich meine - ja, das ist er.
Ob diese Lizenz funktioniert, ob er diese bei M$ auf der vorgesehenen Hardware aktivieren läßt oder einen Patch benutzt - das ist eine vollkommen andere Sache.
Tatsache ist, er bekommt, so die Lizenz jemals von M$ verkauft wurde und irgendwie aktiviert wurde, seine auch Genuine- gebundenen Updates.
Und keiner darf behaupten, er würde mit einer gestohlenen Lizenz oder mit einer Raubkopie arbeiten.
Nur dies betrachtete ich in meinen Beitrag.
Jürgen
Auch wenn er kein Dell-Motherboard hat kann er die Lizenz Telefonisch freischalten. Ein Dell-Motherboard hat ja auch nicht das ewige leben. Ich habe schon öfters wegen neuen Board Windows aktivieren müssen.
Bisher keine Probleme.
Um das noch auf die Spitze zu treiben
"...dass der Vorbesitzer dieses PCs den Key nicht weiter auf einem anderen Rechner benutzt"
Wie will der Vorbesitzer seine Legalität nachweisen? Indem er ein gedrucktes (ansonsten anonymes) Heftchen und eine Originale, (ansonsten anonyme) CD vorlegt?
Man wird ihm nach dem Einzigen fragen, was exakt seine Lizenz beschreibt: Dem Originalkey.
Wenn man danach ginge - ein im PC- Markt heimlich abgeschriebener Key und eine irgendwoher besorgte, auch defekte Original- CD begründen sicher keine legale Lizenz.
Jürgen
°
Ich wage zu behaupten, das ich der Eigentümer einer Lizenz bin, wenn ich im Besitz des Originalen Aufklebers bin.
Genau das bezweifle ich. Wenn man sich auf juristisches Terrain begibt, sollte man die Begriffe "Eigentum" / "Eigentümer" einerseits und "Besitz" / "Besitzer" andererseits strikt auseinanderhalten, denn sie haben sehr unterschiedliche Bedeutungen.
Ich versuche es mal mit laienhaften Worten:
Eigentümer ist, wem die Sache "gehört", d.h. wer die Rechte (nennen wir es mal Eigentums- und Verfügungsrechte) daran hat. (Manchmal eigens dokumentiert, z.B. durch Eintrag im KFZ-Brief, Grundbuch o.ä.)
Besitzer ist, wer die "tatsächliche Gewalt" über die Sache hat.
Beides kann, aber muss nicht identisch sein.
Beispiel: Wenn ich ein Auto oder eine Wohnung miete und dafür die Schlüssel ausgehändigt bekommen habe, bin ich von da an bis zur Rückgabe im Besitz des Mietgegenstandes. Ich bin also Besitzer. Ich bin aber nicht Eigentümer geworden, denn das ist ja weiterhin der Vermieter, dem die vermietete Sache gehört.
Bei einer Fundsache gerät die Sache zwar (idealerweise nur vorübergehend) in den Besitz des Finders, sie geht aber deshalb noch lange nicht in sein Eigentum über. Gerade weil sie das eben nicht tut, muss man sie ja rein rechtlich gesehen zurück geben (ob das in der Praxis immer geschieht, ist eine ganz andere Frage...).
Übertragen auf den vorliegenden Fall:
Wer wie der Threadstarter zufällig oder beiläufig in den Besitz (!) eines Lizenzaufklebers kommt, ist nicht automatisch auch dessen Eigentümer. Aus dem Besitz allein kann man keine Nutzungsrechte ableiten, welche normalerweise nur dem Eigentümer zustehen. Da der Aufkleber gar nicht Kauf- und Vertragsgegenstand war, ist sehr zweifelhaft, ob diesbezüglich mit dem Kauf ein rechtswirksamer Eigentumsübergang statt gefunden hat. Ich glaube eher nicht und halte den Vergleich mit einer Fundsache insoweit nach wie vor für angebracht.
Ich bleibe deshalb dabei, was ich weiter oben geschrieben habe, und neige ganz entschieden dazu, den Erwerb einer gültigen Lizenz zu verneinen.
Das etwas "bauernschlaue" Argument, dass man mit dem Besitz des Labels schon deshalb rechtsgültiger Lizenzinhaber sei, weil ja niemand das Gegenteil beweisen kann, lasse ich schon gleich gar nicht gelten. Denn entsprechend der Frage des Threaderöffners geht es hier ja um die "Rechtslage an sich" und nicht um praktische Beweisfragen oder "Schleichwege".
Gruß, Manfred
Frage:
- ich betreibe ein Betriebssystem.
Es kommt einer bei mir vorbei und will wissen, ob das System legal ist.
(ganz abgesehen davon, das er sofort hochkantig aus meiner Höhle flöge)
Ich weise einen originalen Aufkleber vor.
Muß ich beweisen, das ich diesen kaufte?
Ich bezahle in einer Kaufhalle meine bezahlte Ware.
Muß ich nachweisen, das dieser Geldschein nicht aus der Brieftasche des Bürgers X stammt, der selbige vor einem Jahr verlor?
Letztlich - was ist der Sinn einer Frage wie die des Threadstarters? Ob er mit dieser Lizenz ein von Billysoft als legal und Genuine- zertifiziertes, updatbares Betriebssystem betreiben kann.
Er kann.
Philosophische, Ethische, Juristische oder Moralische Aspekte konnte ich in der Fragestellung nicht erkennen.
Jürgen
Wow,
hätte nicht gedacht, dass man die Existenz eines so kleinen Fetzchen Papiers an der Oberseite eines Computer-Deckels aus so vielen Blickwinkeln betrachten kann :O
kds (:
P.S. Habe den Vorbesitzer angemailt, hat jedoch noch nicht geantwortet.
Um ganz sicher zu gehen, nimm einen Tag Urlaub, fahre hin und stelle ihn zur Rede!
Jürgen
°
Ich bezahle in einer Kaufhalle meine bezahlte Ware.
Muß ich nachweisen, das dieser Geldschein nicht aus der Brieftasche des Bürgers X stammt, der selbige vor einem Jahr verlor?
Also bitte. Ist die Frage wirklich ernst gemeint oder ist sie mit Absicht unsachlich? Dass ich beim Einkauf die Herkunft eines Geldscheins nicht nachweisen muss, besagt doch noch lange nicht, dass ich gefundenes Geld einfach behalten und nach Belieben für eigene Zwecke ausgeben darf (Bagatellbeträge ausgenommen). Und es wird auch nicht dadurch vor dem Gesetz legitimiert, dass es in der Praxis oft geschieht.
Man kann doch die Rechtmäßigkeit nicht aus der An- oder Abwesenheit von Beweispflichten bzw. -möglichkeiten ableiten! Man sollte schon prinzipielle und praktische Fragen sauber auseinander halten. Der Fragesteller hatte - sinnvollerweise - erstmal nach der prinzipiellen Rechtmäßigkeit und nicht nach dem faktischen Risiko o.ä. gefragt.
Philosophische, Ethische, Juristische oder Moralische Aspekte konnte ich in der Fragestellung nicht erkennen.
Wirklich nicht? Ich schon. Mehr noch, mir scheint es sogar eine rein juristische Frage zu sein, die der Threaderöffner wie folgt zusammenfasste:
Kann/Darf ich damit überhaupt etwas anfangen?
Da das rein praktische "Können" wohl außer Zweifel steht, kann die Intention der Frage nur auf das "Dürfen", also die Rechtmäßigkeit abgezielt haben.
Das kann, wie ausführlich begründet, imho nur mit "nein" beantwortet werden. Auch wenn die Verwendung der Lizenz in der Praxis risikolos sein mag, aber das war ja nicht die Frage.
Oder, um Deine Worte zu ergänzen:
Er kann. Aber er darf nicht.
An meiner rechtlichen Einschätzung würde sich erst dann etwas ändern, wenn er sich den Miterwerb einer Windows-Lizenz vom Verkäufer ausdrücklich bescheinigen lässt. Nur dann käme es, über den bloßen Besitz hinaus, zu einem echten Eigentumsübergang, der allein Lizenz-Nutzungsrechte begründen könnte. Insofern war es von der Sache her durchaus klug, den VK diesbezüglich zu kontaktieren.
Damit habe ich alles gesagt, was ich zum Thema beitragen kann. Ich finde übrigens auch, das Bemühen des Fragestellers um Rechtssicherheit sollte nicht ins Lächerliche gezogen werden. Es gibt leider mehr als genug Menschen mit einem unterentwickelten Rechtsempfinden.
Gruß, Manfred
"Ist die Frage wirklich ernst gemeint oder ist sie mit Absicht unsachlich? "
Weder noch.
Sie ist scherzhaft gemeint. Denn ich fand leider noch nirgendwo Geld - von einem Cent mal abgesehen.
"Es gibt leider mehr als genug Menschen mit einem unterentwickelten Rechtsempfinden."
Oh ja.
Wenn ich da an so verschiedene Manager denke, die für eindeutiges Versagen mit Millionensummen abgegolten wurden...
Politiker, die ihr Kanzleramt dafür verwendeten, einen mit Millionen dotierten Aufsichtsrats- Posten eines anderen Landes zu ergattern...
Und so weiter.
Da muß ich Dir vollkommen Recht geben.
Jürgen
PS: Es fällt mir da ein Römisches Sprichwort ein - ist ein paar tausend Jahre alt:
Was Jupiter darf, darf der Ochse noch lange nicht!
Ich habe ein Aldi Medion Totalschrott Laptop da stehen, mit Aufkleber von vorinstalliertem XP.
Jetzt DÜRFTE ich doch die Lizens auf einem anderen Rechner weiter benutzen? nehme ich mal an.
Ein Versuch einer Installation bricht aber schon bei der Eingabe der Nr. ab. Gibt es eine Möglichkeit diese Lizens auf einem anderen Rechner lagal zu verwenden?
Gruß Keimzeit1
Hallo Keimzeit1
Du brauchst sicherlich nur eine andere Installations-CD, eine Original WindowsXP-CD.
@keimzeit.
natuerlich darfst du irgend eine xp-cd ( wenn home, dann natuerlich home nehmen )
auf deine neue maschine installieren. du solltest natuerlich den zur cd passenden key verwenden - da ich nicht glaube, dass der aldi-key funktioniert - da es voellig irrelevant ist, welche cd du installierst, du hast ja eine gueltige lizenz.
gruss fred
Gibt es dazu eine Fehlermeldung, oder bricht die Installation kommentarlos ab?
Wenn du sicher bist, dass der Key nicht noch anderweitig von jemand verwendet wird, spricht nichts dagegen, die Lizenz auf einem anderen Rechner weiter zu verwenden. Wende dich zur Not an Microsoft!
CU
Olaf
Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Ja, genauso was gemeint. Zum Aldi PC gabs nur eine Recovery CD. Der Instalationsversuch mit einer normalen SB CD mit Versuch der Aldi NR brach bei der Installation ab mit der Meldung falscher Key.
Kann man nicht mit der gültigen CD Nr. Installieren und vor der Aktivierung den Install Key ändern? Bilde mir ein mal sowas gelesen zu haben, wenn ja wie geht das?
Ja, so etwas ist möglich. Mit dem Tool http://magicaljellybean.com/keyfinder kannst du Windows- und auch Office-Keys auslesen und ändern. Sollte dabei ein Virenscanner Alarm schlagen: Einfach ignorieren!
CU
Olaf
Danke, ich glaube das wars.
Gruß