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Rechtliches zum lizenzverkauf

jürgolus / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo,
ich habe einen pc mit xp und möchte ihn verkaufen.
der lizenzsticker klebt noch am alten gehäuse und die original cd habe ich auch nicht mehr. (nur noch aus der originalcd selbsterstellte mit aktuellem service pack)
daher hat sich mir jetzt die frage aufgetan, wie das den abläuft mit verkaufen. ich will den pc mit xp in ein onlineauktionshaus einstellen.
allerdings will ich nicht nur informationen zu meinem aktuellen fall, sondern zu verschiedenen fällen, damit für mich dieses leidige thema ein für alle mal vom tisch ist.

ich hoffe ich habe die fragen deutlich formuliert, ansonsten einfach nachfragen.
falls ihr darauf keine exakte anwort kennt, welche art von anwalt würdet ihr mir empfehlen aufzusuchen?


1. Darf ich den PC verkaufen, wenn ich den Aufkleber vom alten Gehäuse ablöse und ans neue Gehäuse klebe?
2. Darf ich den PC verkaufen, wenn ich den Aufkleber vom alten Gehäuse rausflexe und beilege?
3. Muss eine Installations CD dabei sein?
4. Muss es eine original CD sein, oder kann es auch eine modifizierte Originaldisk sein, auf der ein aktuelles Servicepack vorhanden ist?
5. Kann es auch eine modifizierte Originaldisk einer OEM Version, z.B. von Medion sein, auf der ein aktuelles Servicepack vorhanden ist?
6. Darf ich eine Medion OEM Lizenz auch unabhängig von einem Medion PC verkaufen? Muss dann die dazugehörige OEM CD dabei sein, oder kann auch eine andere Installations CD beigelegt werden?

Conqueror jürgolus „Rechtliches zum lizenzverkauf“
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1 = Ja
2 = Ja
3 = Nein
4 = Wenn ja
5 = Nein, denn die ist in aller Regel gebundelt mit dem PC
6 = siehe 5

jürgolus Nachtrag zu: „Rechtliches zum lizenzverkauf“
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bist du dir da sicher?
was meinst du mit "wenn ja" bei punkt 4?

Conqueror jürgolus „bist du dir da sicher? was meinst du mit wenn ja bei punkt 4?“
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Wenn beigefügte CD dann Original. Sonst legst Du besser eine Linuxdistribution bei. Dann kann Dir keiner an den Karren fahren,. Merke auch Ebay wird gerne von Abmahnanwälten durchforscht.

jürgolus Nachtrag zu: „Rechtliches zum lizenzverkauf“
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das mit den abmahn*****löchern hat mich auch dazu bewegt, die frage zu stellen.
hast du eine verlässliche quelle, die das belegt?

Conqueror jürgolus „Rechtliches zum lizenzverkauf“
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Ein befreundeter Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Internet.

PQ. Conqueror „Ein befreundeter Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Internet.“
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Das festmachen einer Lizenz an der Hardware ist eine unendlichte (Streit) Geschichte, die letzten Gerichtsurteile untermauern das ein binden einer Lizenz nicht zulässig ist. Wenn Du den PC mit dem Aufkleber weitergibst darf man bereits das lizensierte Windows installieren

Conqueror PQ. „Das festmachen einer Lizenz an der Hardware ist eine unendlichte Streit...“
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Was man privat weiterverhökert, da kräht kein Hahn danach. Nur ein Verkauf auf einer Online Platform wäre mir so, selbst mir zu riskant.