infos bei:
http://newstec.hartware.de/
bis denn
christine
infos bei:
http://newstec.hartware.de/
bis denn
christine
fragestellung :
[link zu den AGB´s: http://www.ngi.de/net/net_agb.html]
In §5 heißt es:(zizat anfang)
5. Gewährleistung
5.1 NGI ist mit hohem technischen Aufwand um die ständige Erreichbarkeit des Dienstes bemüht. Dennoch kann es durch Fremdeinwirkungen gelegentlich zu Störungen kommen. Daher kann NGI keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernehmen. Bei Systemausfällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Erfolglose Einwahlversuche sind für den Kunden kostenfrei. (zitat ende)
stellt denn ein umzug eine fremdeinwirkung dar ?
ich denke nicht ...
regards thister