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Anspruch auf Original-CD bei Rechnerneukauf!

Anonym / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

hier ein Auszug der aktuellen Rechtslage:

Laut Gesetz dürfen Kunden ihre Software auf verschiedenen Computern installieren, allerdings nicht gleichzeitig. Denn sollte die alte einen defekt haben oder es wird ein neuer Rechner angeschafft, muss der Kunde seine Software auch auf diesem nutzen können. Auch der Weiterverkauf von OEM-Versionen ist erlaubt, vorausgesetzt, der Vorbesitzer löscht das Betriebssystem und behält keine Sicherungskopie.

Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen (NRW)hierzu: "Jeder Käufer eines PC mit vorinstallierter Software hat Anspruch auf eine vollständige Sicherungskopie". Ist diese nicht vorhanden, hat der Kunde Anspruch auf eine Komplettversion, oder eine Preisminderung. Weigert sich der Händler kann der Kunde die Rücknahme des Computers verlangen.

Betroffene Verbraucher sollten sich jedoch mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht allzuviel Zeit lassen, denn die rechtliche Situation ist selbst für Juristen noch unklar. So steht nicht fest, ob der Händler bereits nach 6 Monaten oder erst nach 30 Jahren aus der Pflicht ist. Jeder Kunde der den Klageweg beschreiten will sollte jedoch mit massivem Widerstand der Verkäfer rechnen und den Ausgang von Musterprozessen abwarten.

mfg
Uwe

Anonym Nachtrag zu: „Anspruch auf Original-CD bei Rechnerneukauf!“
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Hallo,

lies doch selbst!

Nach Meinung der Verbraucherberatung hast du Anspruch auf eine Version, die auch auf einem anderen Rechner installiert werden kann!

Insofern ist eine Recovery-CD nicht ausreichend, da diese Version nur auf dem originalen Rechenr installierbar ist!

mfg
Uwe