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Kirche

7+4-3 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Bewerbungsbogen

Dieser Bewerbungsbogen ist auszufüllen und zusammen mit den Personalpapieren (Bewerbungsschreiben, handgeschriebener Lebenslauf , Lichtbild, lückenlose beglaubigte Zeugnisabschriften über Ausbildung und bisherige Tätigkeit) zur Bewerbung vorzulegen.

Ich bewerbe mich als _______________ zum ________________________

Bewerber Ehegatte
Name: _________________________ _________________________
Geburtsname: _________________________ _________________________
Vorname: _________________________ _________________________
Geboren am: _________________________ _________________________
in: _________________________ _________________________
Wohnort: _________________________ _________________________
Straße: _________________________ _________________________
Telefon: _________________________ _________________________
Berufsausbildung: _________________________ _________________________
zuletzt ausg. Beruf _________________________ _________________________
Religionszugehörigkeit: _________________________ _________________________
Zuständige Kirchengemeinde: _________________________ _________________________

Besteht Mitgliedschaft in einer pfarrlichen oder sonstigen kirchlichen Institution oder Organisation ? (Verband, Orden, Verein) ja / nein
in welcher ? ____________________________________________________

Familienstand: - ledig - verheiratet
- verwitwet - geschieden
- wiederverheiratet - getrennt lebend
seit____________________________
Tag der kirchlichen Trauung:________________________________________
in ( Ort, Pfarrei ) :_________________________________________________

Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.
Rufname Geburtstag Religion getauft ja / nein
a)____________________________________________________________________
b)____________________________________________________________________
c)____________________________________________________________________
d)____________________________________________________________________

Staatsangehörigkeit:_____________________________________________________

Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis ? ja / nein
befr. bis___________
Haben Sie eine Arbeitserlaubnis ? ja / nein befr. bis___________

Sind Sie anerkannter Schwerbehinderter oder Gleichgestellter ? ja / nein
Anerkannter Prozentsatz ? __________
Ist eine solche Anerkennung beantragt ? ja / nein

Besteht Ihres Wissens bei Ihnen Erkrankungen, die die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer erschweren oder ausschließen ? ja / nein

Bestehen Gründe, die eine Aufnahme Ihrer Tätigkeit zum vorgesehenen Zeitpunkt ausschließen ? (z.B. länger andauernde Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz, Heilverfahren) ja / nein
welche Gründe ?_______________________________________________________

Üben Sie neben ihrer künftigen Tätigkeit noch andere Tätigkeiten aus ? ja / nein
welche ?_____________________________________________________________
Welcher Beschäftigungsumfang ?_________________________________________

Ausbildung / Schulbildung
von bis Ort Art der Schule Datum der Abschlußprüfung
a)____________________________________________________________________
b)____________________________________________________________________
c)____________________________________________________________________

Hochschul- / Fachhochschul - oder Fachschulausbildung
von bis Ort Art der Schule Datum der Abschlußprüfung Bezeichnung der Prüfung/
akademischer Grad
a)____________________________________________________________________
b)____________________________________________________________________
c)____________________________________________________________________
d)____________________________________________________________________

Sonstige Berufsausbildung
von bis Ort Art der Ausbildung Datum der Abschlußprüfung Bezeichnung der Prüfung
a)____________________________________________________________________
b)____________________________________________________________________
c)____________________________________________________________________
d)____________________________________________________________________

Bisherige Berufstätigkeit
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ von bis Arbeitgeber
und Ort Kirchliche Tätigkeit ja/nein
beruflich (hb, nb) Art der Tätigkeit
haupt- oder neben-
a)____________________________________________________________________
b)____________________________________________________________________
c)____________________________________________________________________
d)____________________________________________________________________
( Bei weiteren Tätigkeiten Einlegeblatt benutzen )

Wehr - Zivildienst vom___________ bis_____________

sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis ? ja / nein
welcher ?_____________________________________

Ist gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? ja / nein
Referenzen: ( bitte zwei Anschriften benennen. )



Es ist mir bekannt,
daß der katholische Mitarbeiter, der im Dienst der katholischen Kirche steht, seine persönliche Lebensführung nach der Glaubens - und Sittenlehre sowie den übrigen Normen der katholischen Kirche einzurichten hat;
daß die persönliche Lebensführung des nichtkatholischen Mitarbeiters dem kirchlichen Charakter der Einrichtung in der er tätig ist, nicht wiedersprechen darf.

Vorstehende Angaben, die Bestandteil meiner Personalakte werden, sind vollständig und entsprechen der Wahreheit. Änderungen zum Inhalt dieses Bogens werde ich umgehend mitteilen.


Datum_______________ Unterschrift des Bewerbers__________________

Was soll denn das???

\'Was soll denn diese Aufregung?\', mag sich mancher fragen. \'Jedes Unternehmen hat schließlich das Recht, seine Mitarbeiter nach den Maßstäben seiner Unternehmensphilosophie frei zu wählen. Die Kirche hat doch recht, wenn sie in ihrer \'Grundordnung zum kirchlichen Dienst\' von 1993 die Leiter kirchlicher Einrichtungen dazu anhält, nur Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzustellen, die die Eigenart des kirchlichen Dienstes kennen und bejahen. Schließlich haben diese Einrichtungen einen kirchlichen Charakter, den es zu pflegen und zu fördern gilt. Und das können nun mal am besten solche Mitarbeiter, die voll und ganz hinter der Unternehmensphilosophie ihres Arbeitgebers stehen - Gläubige eben. Und wer diese Philosophie ablehnt, ja, der sollte doch auch so fair sein, sich bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben...\'

Im Prinzip ja richtig, aber so einfach ist das mit den Kirchen nicht...

Die Kirche, der zweitgrößte Arbeitgeber in der Bundesrepublik, beherscht aufgrund des Subsidiaritätsprinzips fast vollständig das Wohlfahrts- und Jugendhilfewesen. Konfessionell gebundener Träger wie die Diakonie oder Caritas betreiben einen Großteil aller Kindergärten, Behinderten-, Kinder-, Pflege- und Altenheime sowie einige Krankenhäuser. Zum Vergleich: Von 3 Millionen Plätzen sind 2,3 Millionen in kirchlicher Hand. Wer in diesem Bereich arbeiten möchte, sei es als Alten- o. Krankenpfleger, Kindergärtnerin, Pädagoge, Krankenschwester, Mediziner oder Psychologin, und nicht glaubt oder sein Leben nicht nach den Wertvorstellungen und Grundsätzen seines Arbeitgebers gestalten will, wird es schwer haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Denn säkulare Arbeitsplätze sind mehr als rar. Und so kommt ein fehlender oder \'falscher\' Glaube trotz Artikel 4 und 12 GG für viele Berufsgruppen einem Berufsverbot gleich. Arbeitswillige werden gezwungen, zumindest Religiösität zu heucheln, um im Wunschberuf arbeiten zu dürfen. Im Dienste der Kirche zu stehen bedeutet aber, voll und ganz der Willkür eines Arbeitgebers ausgeliefert zu sein, der sich anmaßt, dass Leben ihrer Mitarbeiter selbst im privaten Bereich regulieren zu dürfen.
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben sich die Kirchen das Recht erstritten, Mitarbeiter bei Verstößen gegen die \'Loyalitätspflicht\' kündigen zu dürfen. Was die Kirche unter der \'Loyalitätspflicht\' versteht, wird in der \'Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse\' in der Fassung von 1993 beschrieben. Aus kirchlicher Sicht gerechtfertigte Kündigungsgründe sind bspw. der Kirchenaustritt, das öffentliches Eintreten gegen Grundsätze der katholischen Kirche (z.B. hinsichtlich der Abtreibung) und schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen; der Abschluß einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe; Handlungen, die kirchenrechtlich als eindeutige Distanzierung von der katholischen Kirche anzusehen sind, z.B. der Abfall vom Glauben.
In der kirchlichen Praxis sieht das so aus:


Einem Buchhalter in einem katholischen Jugendheim wurde gekündigt, da er aus der Kirche ausgetreten war.
Einem Friedhofsgärtner wurde die Anstellung verweigert, da er keiner Konfession angehörte.
Im Elisabeth-Krankenhaus in Essen wurde zwei Assistenzärzten gekündigt, weil sie sich in einem Leserbrief in der Illustrierten Stern, der noch von 50 weiteren Personen unterzeichnet worden war, für die bestehende Gesetzeslage des §218 StGB eingesetzt hatten und öffentlich vorgetragene Vorwürfe aus ihrem Standesbereich zurückwiesen, worin die bestehende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch mit den Massenmorden der Nazis in Auschwitz verglichen wurde.
Einer Kindergärtnerin sollte gekündigt werden, weil sie nach ihrer Scheidung mit ihren neuen Freund in wilder Ehe zusammenlebte. Die Kündigung konnte nur durch massive Proteste aus den Reihen der Elternschaft verhindert werden. Als sie ihren Freund heiraten wollte, wurde ihr erneut die Kündigung ausgesprochen.
Und wer unter heiliger Führung arbeitet, braucht natürlich auch keine Gewerkschaften. Artikel 7 der Grundordnung verbietet Tarifverträge mit Gewerkschaften, Streik und Ausperrung...

Wer glaubt, dass die Kirchen als Träger sozialer Einrichtungen diese auch finanzieren, der irrt gewaltig. Knapp 70% der Kosten wird aus Leistungsentgelten wie Pflegesätze oder Elternbeiträge gedeckt. Der Staat ist mit weiteren 20% dabei. Nur 10-12% der laufenden Kosten übernimmt die Kirche. Und selbst dieser eher bescheidene Beitrag kommt nicht vollständig aus der Kirchensteuer. Nur 8% entfällt auf die Kirchensteuer, der Rest kommt aus \'Wiedergutmachungszahlungen\', die die Kirche dem Staat abverlangt (jährlich ca. 1,4 Milliarden für Gebiete, die die Kirche vor 1803 besaß, obwohl der Staat nicht Rechtsnachfolger des damaligen Systems ist) und aus staatlichen Subventionen.
Der Bau neuer Einrichtungen wie bspw. Kindergärten oder Altenheime wird fast vollständig von den Komunen finanziert und erst nachher in kirchliche Trägerschaft übergeben. Krankenhäuser werden fast zu 100% aus kirchenfremden Mitteln finanziert. Die öffentliche Hand finanziert außerdem die Polizei-, Gefängnis- und Krankenhausseelsorge.

Die kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen werden also weitgehend vom normalen Steuerzahler finanziert, egal ob gläubig oder ungläubig. Aber dennoch hat die Kirche das Recht, über das Personal zu bestimmen und selbst deren Privatleben bis ins Kleinste zu regulieren.

Vor diesem Hintergrund muß man die kirchliche Personalpolitik neu überdacht werden. Es kann m.E. nicht angehen, dass Menschen aufgrund ihrer Konfession von Berufen ausgeschlossen werden, deren Charakter Religiösität in keinster Weise voraussetzt. Ferner muß man sich fragen, inwieweit das Feld der sozialen Dienstleistungen den kirchlichen Institutionen überlassen werden darf, da viele Menschen durch die kirchliche Vormachtstellung erheblich unter Druck gesetzt werden. Nicht nur die Beschäftigten im sozialen Bereich, die ihr im Grundgesetz verbürgtes Recht auf freie Religionswahl durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes erkaufen müßten, sondern auch die Leistungsempfänger, die, abhängig von den kirchlicher Dienstleistungen, bei einer Abkehr von der Kirche aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem schlechten Gewissen zu kämpfen hätten. Es besteht offenbar ein Bedarf nach einer Zunahme säkulärer Dienstleistungen. An der Finanzierung dürfte es wohl kaum scheitern...

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(Anonym) 7+4-3 „Kirche“
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tod den pfaffen
nur ein toter pfaffe ist ein guter pfaffe

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