Hallo,
hatte am Samstag bei www.monitor-direct.de einen Monitor bestellt. Gleichzeitig habe ich um einen ungefähren Liefertermin gebeten. Leider bekomme ich von dieser Fa. keine Antwort. Habe mittlerweile 3 Mails geschrieben und keine Antwort erhalten. Eine Tel.Nr. wird auf deren Homepage nicht genannt, nur eine Fax.Nr. Auch mein Fax ( um Anruf gebeten), das ich heute an diese Fa. geschickt habe, ist bis jetzt unbeantwortet geblieben. So langsam habe ich das Gefühl, daß diese Fa. nicht ganz seriös ist. Nun brauche ich diesen Monitor diese Woche noch. Würde gerne bei einer anderen Fa. bestellen, und bei der oben genannten stornieren. Aber wie lange kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Was mache ich, wenn ich storniere, aber der Monitor nun doch schon unterwegs ist. Will auch keine Strafe wegen Annahmeverweigerung zahlen...Wer kennt sich aus und kann mir einen Tip geben?
Danke im Voraus
Jam
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Meines Wissens nach besteht nach dem sogen. Fernabsatzgesetz die Mög-
lichkeit, als Käufer binnen 8 Tagen nach Kaufvertragsschluß ohne An-
gabe von Gründen und binnen 4 Monaten nach Kaufvertragsschluß mit An-
gabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Da ich den Text des
Fernabsatzgesetzes z.Zt. nicht habe, bin ich bemüht, mir diesen zu be-
schaffen.
Das Risiko, daß der Monitor bereits "unterwegs" ist, wenn Du stornierst, trägt gem. §§ 346, 347 BGB der Verkäufer. Dies setzt je-
doch voraus, daß Du einen Rücktritts g r u n d hast (wenn Du über die
8-Tage-Frist hinaus bist).
Man könnte in einem solchen Fall einem Verkäufer per e-Mail eine ver-
bindliche Lieferfrist - zB auf den morgigen Samstag setzen - und da-
rauf hinweisen, daß man andernfalls den Kaufvertrag als unverbindlich
ansieht. Jedoch muß auch hier die gesetzte Frist einem Verkäufer rein
tatsächlich ermöglichen, daß er liefern kann. Also Lieferung binnen
3 Tagen; ansonsten Rücktritt.
Schade, daß mal wieder Wochenende ist; aber man hätte ansonsten bei der Industrie- und Handelskammer desjenigen Bezirks anrufen können und sich nach den näheren Daten erkundigen können (ebenso beim Gewerbeamt), die etwas mehr über die Geschäftsführer und Tel.-Nr. der
Firma hätten ergeben können.