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Nepper, Bauern, Schlepperfänger....

Anonym / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Zeit für meine allwöchentlichen Ergüsse! Here we go!



Wir schreiben das Jahr 1987... Ich sitze vor meinem C64 und will eine Runde Elite zocken... Ich habe schon sämtliche Bücher, immerhin 3 Stück, durchgelesen und das Poster an die Wand gehängt. Ein Elite-Anstecker scmückt meine Jacke. Die Sternenkarte und die Raumschiffkarte liegen auf meinem Schreibtisch ausgebreitet...
Das dauert. Ich stehe auf und begebe mich Richtung Küche, Cola und Gummitiere holen, kann hier eh noch dauern...
Durch einen ungeschickten Schritt stolpere ich und lande in den unendlich tiefen Katakomben des Kühlschrank-Gefrierfachs.

2001 will sich mein Daddy ein Bier holen und ihm fällt auf, dass sein Sohn im Kühlschrank steckt... er taut mich auf. Ich erlebe die Welt von heute!
Hmmm, mein PC hat ungefär das 2000-Fache an Leistung. Spiele haben die dreifache Auflösung bei 1,6 Millionen mal mehr Farbe. Ich schnapp mir also meinen PC. Ich schalt ihn ein und installiere ein Spiel. Was immer auch installieren heisst... Aber ich habe ja jetzt 20 GByte Festplatte... also erstmal alles drauf. Als dann endlich nach rund 10 Minuten alles drauf ist, ich fühle mich schon an meinen C64 erinnert, versuche ich zu starten. Das Spiel zeigt mir einen schwarzen Schirm, danach sürtzt es ab. Hmm... auf dem Beipackzettel, mehr finde ich nicht vor. Nachdem mein Daddy mir in mühseliger Kleinarbeit erklärt hat, was Internet ist und wie es funktioniert mach ich meinen Weg auf die Homepage des Herstellers. Dort liegt tatsächlich ein Patch rum...
Weiter 4 Stunden darf ich dann mit meinen Erziehungsberechtigten diskutieren, ob es sinnvoll ist 32 MByte aus dem Internet zu laden.
Sie lassen sich breitschlagen und am nächsten Morgen kann es losgehen. Patch eingespielt... das Intro kommt, geil!
Der spärlichen Anleitung entnehme ich, wie man ins eigendliche Spiel kommt. "Irgendwie schäbig, so eine DVD-Hülle", denk ich noch so bei mir. Dann das Spiel... ein Bild. Das Ding fiert ein.
Ich komme gleich zum Punkt... Nach einiger Recherche finde ich irgendwo im Spieleverzeichnis eine Textdatei, die mir sagt, dass das Spiel Probleme mit meiner Grafikkarte hat. In Internet Foren erklärt man mir, es liefe nur mit einem bestimmten Grafikkartentreiber. Mutti und Daddy kochen, als ich 1 Stunde nach dem passenden Treiber im Internet suche. Spiel starten, Absturz...


Brief an den Support... 1 Tag später eine Nachricht: "Haben sie den PC auch eingeschaltet?"... Leise Zweifel an dem Verstand kommen auf...
Mehrere Tage und Support-Briefe ist es raus. Mein Mainboard hat Probleme mit dem AGP-Slot, ich brauche ein BIOS-Update. Danach muss ich mit 3 Einstellungen im BIOS solange jonglieren, bis das Spiel läuft.
Endlich läuft es länger als ein Viertelstunde. Ich habe natürlcih keine Ahnung wie man es spielt. Ich daddel wie ein Wilder...
Keine Chance. Also muss ein anderes Spiel her.
Ich installiere es.... 10 Minuten... Starten ... Absturz.
Tränenüberströmt begebe ich mich langsam wieder zum Kühlschrank...
...bis in 13 Jahren dann!

;) PCO
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Mr. Spock würde wahrscheinlich sinngemäß folgendes antworten:
So ist heutzutage in unserem Sternenzeitalter leider die Realität;
aber dies nur deshalb, weil sehr viele meckern, aber kaum einer das
Richtige tut: Man nehme den 20 GB-Festplatten-PC incl. Software, suche
den Verkäufer auf, lege den Kassenbon vor und teile diesem das Zauber-
wort: "Wandelung (des Kaufvertrages, vgl. §§ 433, 459, 462, 465, 467,
346 BGB) mit. Daraufhin gibt es den Kaufpreis (nebst 4 % Zinsen seit
Kaufdatum) zurück Zug um Zug gegen den "störungsfreien PC".

Wenn der Verkäufer uneinsichtig ist, in einem gutsortierten Schreib-
warengeschäft nach einem Vordruck "Mahnbescheid" fragen, diesen für
20 Pfennig (!) kaufen, beim Rechtspfleger in der Zivilsachengeschäfts-
stelle Deines zuständigen (Wohnsitz-)Amtsgerichts vorbeischauen, des-
sen Mithilfe beim Ausfüllen des Mahnbescheids (gegen den Verkäufer)
erbitten, die Gerichtskosten einzahlen und abwarten, wann der münd-
liche Verhandlungstermin vor dem Zivilrichter anberaumt wird. (Evtl.
inzwischen noch auf den dummerweise eingelegten Widerspruch seitens
des Verkäufers einen Klagebegründungsschriftsatz fertigen mit folgen-
dem wesentlichem Inhalt:

PC mit 20 GB-Festplatte am (Datum) gekauft.
Beweis: Kaufbon - wird im Original im Termin vorgelegt werden sowie
Zeugnis des Zeugen XY (Adresse)
Sachmängel beschreiben (zB Programmabsturz am (Datum), Inkompatibili-
tät mit der Grafikkarte, etc.)
Beweis: Zeugnis von Dr. Pille, (Anschrift)

Sachmängel am (Datum) beim Verkäufer gerügt und Wandelung (= die Rück-
abwicklung des Kaufvertrags - Geld zurück gegen Kiste zurück) erklärt.
Dummer Verkäufer hat sich nicht damit einverstanden erklärt. Folge:
Zahlungsklage in Form des Mahnbescheids; Folge: Urteil im Namen des
Volkes: Kiste zurück gegen Geld zurück.
Wenn Verkäufer sich sträubt: Gerichtsvollzieher beauftragen mit dem
Urteil (Zivilsachengeschäftsstelle vermittelt zuständigen Gerichts-
vollzieher und hilft). Ergebnis: Geld zurück, Kiste losgeworden.
Somit ist der Weg frei: Eine neue Kiste kaufen, das Spiel fängt wie-
der von vorne an. Achtung: Wandelungsfrist: Ein halbes Jahr !
Man kann natürlich auch einen Rechtsanwalt beauftragen; dessen Gebüh-
ren sind vom Verkäufer im Obsiegensfalle zu erstatten, notrfalls per
Gerichtsvollzieher oder Kontenpfändung oder Pfändung eines anderen
PC's Deiner Wahl im Ladengeschäft, wenn möglichst viele Kunden da sind
Toi, toi, toi

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