Hallo Forum,
folgendes ist mir widerfahren: am vergangenen Mittwoch stiefelte ich in den Computerladen meines Vertrauens um dort Speicher zu kaufen. Stolze 2x256 Mb Infineon zum Preis von 199,-/Stk. Leider war der Speicher nicht vorrätig, aber man gab mir schon eine schriftliche Auftragsbestätigung, auf der Menge und Preis vermerkt sind.
Schwupps, einen Tag später, wie wir wohl alle wissen, gingen die Speicherpreise rapide nach oben. Glück gehabt, dachte ich mir noch. Bis zum heutigen Mittwoch vertröstete mich der Laden, daß der Speicher jeden Tag eintreffe müsse.
Beim heutigen Anruf allerdings sagte man mir, daß mir der Speicher überhaupt nicht mehr zu dem Preis verkauft werde, da "Tagespreise" gelten und ein Kaufvertrag überhaupt noch nicht zustande gekommen sei. Man berief sich dann auch noch auf die AGB, in denen die "Tagespreisklausel für Speicherbausteine" eindeutig vermerkt sei und ich die AGB anerkannt habe, da dies auf der Auftragsbestätigung so vermerkt ist.
Der Haken: die AGB habe ich nie gesehen. Das Stück Papier kam bereits mit dieser Klausel aus dem Drucker, man hat mich vorher nicht darauf hingewiesen. Ich bin heute nochmal in den Laden getigert um zu gucken, ob die AGB offen einzusehen sind, und fand sie nach etwas Suche hinter der geöffneten Ladentür, etwa 5m von der Kasse, auf einem etwa zwei DIN A4 Seiten großen Schild. Nachdem ich sie mir zu meiner Einsicht nochmal von der Homepage der Firma besorgt habe, mußte ich feststellen, sie sind bei normaler Schriftgröße acht Seiten lang.
Kurzum: wie stehen meine Chancen, den Speicher zum gewünschten Preis zu kriegen und was muß ich unternehmen, damit eben dies geschieht?
Besten Dank!
Marco
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Ne, war nicht Snogard, nur ein Laden bei uns in der Stadt.
Marco