Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Lies doch einfach einmal in den Geschäftsbedingungen genau nach. Korrekt wäre ein Hinweis auf den Ablauf der Rückerstattung von Portokosten im Falle einer Warenrückgabe. Der Händler darf bei einer Bestellung im Wert von unter DM 80,oo ("Nervgrenze") die Rückgabe ohne Erstattung der Portokosten verlangen, muß es aber nicht. Daß die Rücksendung (bei Überschreitung der Nervgrenze) nicht unfrei erfolgen sollte, ist eine legitime Forderung, denn dadurch entstehen (neben den sowieso schon beträchtlichen Kosten für den umfangreichen Rücknahmeservice [evtl. fehlende Originalverpackungen, abgenutzte Ware, Arbeitsaufwand zur Wiedereinlagerung, usf.]) noch zusätzliche Kosten in Form von Strafporti. Verlangt der Versender eine freigemachte Rücksendung, sollte er allerdings auch klar formulieren, wie die berechtigte Rückerstattung der Versandkosten (z.B. Überweisung) erfolgt.