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Hallo, Uwe,
erst heute habe ich Deinen Beitrag mit dieser netten Karikatur ent-
deckt. Es kann sein, daß ich (als Betroffener) mit diesem Beitrag
gemeint bin, da jemand anderes meinen Namen mißbrauchte.
Im Strafrecht heißt das schlicht: Urkundenfälschung, strafbar nach
§ 267 StGB, maximal 5 Jahre JVA-Staatshotel-Aufenthalt (zuzüglich der
Verfahrenskosten).
Daneben gibt es auch noch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen
Unterlassungsklage vor dem Landgericht. Das wird schön teuer.
Der Betreffende kann schon mal seinen Sparstrumpf suchen.
Falls er den gerade mal verlegt hat, wird halt die Rentenanwart-
schaft gepfändet. Aber das kennen die Rechtsbrecher noch nicht, weil
es einer von vielen netten kleinen Anwaltstricks ist, die sich noch
nicht so sehr in der Öffentlichkeit herumgesprochen haben.
Frohe Ostern wünscht
Liebling Kreuzberg