Ich bestellet bei Arlt 2 Speicherriegel 128MB und einen Toner für meinen Laser.
Vorher fragte ich bei der Hotline nach ob es Markenspeicher sei, da die Riegel ca.20,-DM teurer waren als bei anderen Anbietern. Das wurde mir bestätigt.
Das Paket kam (187,-DM per Nachnahme)und es waren nur billige Speicher von Qtech drin, also per mail reklamiert und mir wurde die Rücknahme angeboten.
Ich schickte das Paket auf meine Kosten (12,-DM) zurück und vermerkte auf der Rechnung das ich als ausgleich einen Infineon Riegel für 105,-DM (lt. Webshop) haben möchte und den Rest als VR-Scheck.
Paket kam, Scheck nicht.
Also wieder per mail geschrieben und auch promt von Carsten Schlegel eine Antwort erhalten.
"Das Geld von UPS ist noch nicht da also gibts auch keinen Scheck." Anbei auch eine Rechnug was ich zu bekommen hätte:
Gutschrift 2 x DIMM 128MB 70,69 141,38 DM
Versand 19,83 DM
zzgl. MwSt. 16% 25,79 DM
Summe Brutto 187,00 DM
Rechnung 1 x DIMM 128MB Infineon 99,99 99,99 DM
Versand 19,83 DM
zzgl. MwSt. 16% 19,17 DM
Summe Brutto 138,99 DM
Differenzbetrag 48,01 DM
Hä, ich hatte doch einen Preis von 105,-DM (Brutto) im Webshop ausgemacht, aber die Erklärung kam sofort:
"wir können bei Umtausch nur den Tagespreis bei Eingang der Rücksendung verwenden
(Eingangsdatum)."
Nicht das Bestelldatum??
Was wäre denn gewesen wenn der Speicherpreis um die Hälfte gefallen wäre?
Und wo ist meine Gutschrift für den Versand, denn lt. Fernmeldeabfragegesetz hat der Händler ab einen Warenwert von 70,-DM die Versandkosten (bei Rücklieferung)zu tragen und nicht der Kunde.
So das wärs, musste mal meine Wut rauslassen, da anders ich das Problem wohl nicht geklärt kriege.
RiCo
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Doch, bei der Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale oder gleich bei einem Anwalt. Und: der Begriff "Markenware" ist,
meine ich, nicht gesetzlich geschützt. Auch der mieseste, billigste Hersteller hat oder ist ein "Marke". Du hättest
besser sagen sollen "Markenware wie Infineon z.B." oder noch besser "NUR Infineon!". Das mit dem Tagespreis
zum Tag des Abschickens ist, meine ich, rechtens. Deine Frage nach dem "um die Hälfte gefallen" ist berechtigt,
aber rein theoretisch. Erstens, weil das nicht passieren wird, zweitens, weil der Händler seine Preise selber macht. Und
wenn der nur verkauft zum doppelten Einkaufpreis, ist das seine Sache. Um allen Eventualitäten vorzubeugen hättest
Du also sagen müssen "NUR von Infineon, zu maximal xyz DM" und das am besten noch schriftlich, z.B. per Fax.
Dann wäre der Händler daran gebunden, sofern er nicht VOR dem Abschicken ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Stattdessen der Satz "Ihren Bedingungen müssen wir widersprechen" auf dem Lieferlappen ist nur als Schmutz auf dem
Papier zu werten.
`S is halt so, wie mein Opa schon vor Jahrzehnten sagte: "Man lernt nur aus Fehlern.".
Ich füge hinzu "...am besten aus denen anderer.", auch wenn es sich nicht eben nett anhört, aber so isses nun mal.
Und auch darum geht es ja auch in diesem Forum, zu erfahren, "das kannste/mußte machen, aber jenes bloß nicht".