Diese anzeige wurde als Webebeiliege in einer Tageszeitung verteilt.
PS: Die Ausgabe ist nicht vom 1.April!!! und es ist auch kein Werbegag von ner Stromfirma gewesen.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Sehr geehrte/r Herr/Frau HubbaBubba;
Sie sind leider im Rechtsirrtum befindlich, aber der nachfolgende Beitrag mit der wunderbaren Alltagsironie stammt hingegen von mir !
Im übrigen empfehle ich, einige Stündlein in deutscher Orthographie
zu belegen:
1. Fehler: Nach "Liebling Kreuzberg" kommt ein Komma.
2. Fehler: "gäben würde" wird mit "e" anstelle von "ä" geschrieben;
alternativ allenfalls: "wenn es ihn hier noch gäbe" ...
3. "dir" wird "groß" geschrieben; also: "Dir"...
4. nach "der das beilag ..." muß ein Komma gesetzt werden !
5. einen entsprechenden, von Ihnen zitierten Paragraphen gibt es nicht
6. Jeder, der lesen und schreiben kann (kurz: jeder, der in der Jura
als Fachmann mitredet), weiß, daß im Schadensersatzrecht das sogen.
Verursacherprinzip gilt.
Netter Versuch einer sanften Ironie ! Aber: Es langt nicht für die
Bretter der Münchner Lach- und Schießgesellschaft. Horrido :
Liebling Kreuzberg