Ich habe gestern bei einem kleinen ortsansässigen Computer-Händler ein 128 MB SDRAM (133MHZ)-Modul für DM 129,- erworben. Erdungsarmband anlegt (kein Witz!), das neue Speichermodul in meinen PC (Duron 800, selbst montiert) eingebaut (zusätzlich zu dem vorhandenen Modul (ebenfalls 128MB 133MHZ, gekauft beim selben Händler, allerdings schon im Januar)), Ergebnis: Ram (welches bei mir eh nur mit 100MHZ getaktet wird, wg. der CPU) wird erkannt (256MB), jedoch sofort schwere Ausnahmefehler, Schutzverletzung,etc. unter Windows, manchmal reset kurz nach dem Bootvorgang), als nächstes: NUR neues modul: Ergebnis: siehe oben. Altes Modul wieder rein: Alles OK. Neues Modul in anderen PC (P2, 350MHZ) eingebaut: Ergebnis: siehe oben! Alle möglichen Kombinationen und Versuche ergaben eindeutig, das das neue Modul defekt ist! Der Händler weigert sich aber, mir einen neuen Speicherbaustein zu geben, ich hätte das Modul "wahrscheinlich falsch behandelt". Dabei hatte ich bisher nur gute Erfahrungen mit dem Händler, habe schon oft dort Hardware (u.a. ja das erste 128MB Modul) gekauft... :( Außerdem habe ich schon zig PC montiert, habe also etwas Erfahrung, und bin durchaus fähig ein RAM-Modul einzusetzen! Was bleiben mir denn jetzt noch für Möglichkeiten, bei dem "geringen" Streitwert?
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Hallo, Pech;
hier die juristische Lösung vom Fachmann: Grundsätzlich hast Du gem.
§ 480 Abs. 1 BGB einen einklagbaren Anspruch auf "Lieferung einer mangelfreien (Kauf-)Ersatzsache", da es sich hier um eine "nur der Gattung nach bestimmten Sache" handelt.
Vorgehensweise wie folgt: Anschreiben mit folgendem Inhalt an den
Inhaber des Ladens: Angemessene Frist setzen (hier müßten schon 3 Tage
genügen, da es sich anscheinend um einen "Massenartikel" handelt und
nicht um ein außergewöhnliches, nur schwer beschaffbares elektroni-
sches Bauteil) für die Herausgabe eines adäquaten, fehlerfreien Bau-
teils gleichen Typs, Sorte und Beschaffenheit Zug um Zug gegen Rück-gabe des defekten Bauteils. (Hoffentlich hast Du noch den Kassen-zettel oder einen Zeugen, der dabei war !) Im Falle fruchtloser Fristverstreichung entsprechende Klage androhen. Schreiben entweder im Beisein eines Zeugen übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein übersenden, 3 Tage abwarten und dann erneutes mündliches Angebot "vor Ort" im Laden.
Falls der Ladeninhaber seine falsche juristische Meinung nicht aufge-
geben haben sollte, an Dein zuständiges Amtsgericht gehen, dort in der
Abteilung "Geschäftsstelle für Zivilsachen" nach einem Rechtspfleger
fragen, der bereit ist, Deine Klage schriftlich aufzunehmen und der
Dir bei der Formulierung hilft (= Amtspflicht !; d.h. Du wirst nicht
"abgewimmelt" - Justitia sei Dank !)
Rechtsanwalt unnötig, bzw. wegen des geringen Streitwertes ist für
diesen die Sache leider nicht kostendeckend. (Hier bitte ich um Ver-
ständnis für die Kollegenschaft, da diese unternehmerisch handeln
müssen; Bank, Sekretärin, Büroleasing, Büromiete etc. müssen bezahlt
werden !)
Terminsladung vor dem Amtsgericht abwarten; evtl. wird die Gegenseite
mit oder ohne Rechtsanwalt oder gar nicht erscheinen. Jedenfalls wird
der Zivilrichter auf den § 480 Abs. 1 BGB verweisen. Du solltest in
einem Schriftsatz rein vorsorglich bestreiten, daß Du "das Bauteil
funktionsunfähig defekt gemacht hast ..."
Übrigens: Die Gerichtskosten erhälst Du im Obsiegensfall per Kosten-
festsetzungsbeschluß - auf Antrag - vom Gegner erstattet ! So mancher
Händer rechnet halt nur mit der Faulheit/Unkenntnis der Verbraucher !
Aber das Recht ist eine scharfe Waffe, die man nur benutzen muß !
Würde mich freuen, auf dem Board mitzuteilen, was rausgekommen ist.
Toi, toi, toi wünscht Liebling Kreuzberg