Hallo Leute,
Sie behaupten: Alles zu seiner Zeit. So, so, wenn man der Meinung ist, ich sei ein "Agressor", dann muß ich diesem Ruf doch gerecht werden ;-)
Die angekündigte negative Fehlbelegungsklage ist mir zwischenzeitig zugestellt worden. Stimmt schon - nur warum brauche ich Warez, Nickles und Markenverletzungen hierfür? Und keiner antwortet - wohl allgemeine Zustimmung hier? Ein Unterlassungsanspruch scheidet schon deshalb nicht aus.
Astrid