I hob no keine Bulkware net gekauft.
Jetzt habe ich gelesen, daß man da gar kein Umtauschrecht hat.
Isset so ?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nee, ist nicht generell falsch, aber wir wollen ja kein juristisches Seminar machen.
Bei mangelhafter/defekter Ware hast du das Recht auf
a) Minderung (=Preisnachlass)
b) Nachbesserung (=Reparatur)
c) Wandelung (=Umtausch)
Grundsätzlich steht dir als Kunden frei, welchen Weg du gehen willst. "Grundsätzlich" heißt unter Juristen, daß es Ausnahmen gibt. So hält die Rechtsprechung etwa 2 Nachbesserungsversuche (Reparaturversuche) für zumutbar, bis das unabdingbare Recht auf Wandelung (=Umtausch) besteht.
Von solchen Feinheiten abgesehen, die aber im Einzelfall für den Kunden wichtig sind, stimme ich den Ausführungen von 'Fachhändler' zu.
salut -a.