Hi Leute !
Folgender Fall:
Ein eBay Geschäft wurde abgewickelt, genauer ein Notebook wurde bei eBay ersteigert. Der Kaufpreis wurde an den Verkäufer überwiesen und die Ware auch versandt. Der Versand erfolgte, wie es sich bei einem Privatversand gehört, über Post-Express.
Nun das Problem: Das Paket ist nicht angekommen. Die Post weiss nicht, wo es abgeblieben ist, unter der Identnummer ist nur ein EDV Eintrag, das das Paket eingeliefert wurde. Es folgt ein Nachforschungsantrag, die Post zeigt sich "sehr kooperativ"(man sollte auch als Privatperson lieber UPS nehmen).
Auf der einen Seite nun der Versender, der den Kaufpreis bekommen hat.
Auf der anderen Seite der Empfänger, der den Kaufpreis bezahlt hat, aber die Ware noch nicht in Empfang nehmen konnte.
Jetzt die alles entscheidende Frage: kann der Empfänger die sofortige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen, oder muss er, genau wie der Versender, das Ergebnis des Nachforschungsantrages abwarten?
Bei wen liegt das Versandrisiko ? Oder ist der Kaufvertrag mit dem Versenden der Ware erfüllt, wenn der Versand über Post-Express Bestandteil des Kaufvertrages war bzw. ist ?
Um Missverständnissen vorzubeugen: eine Betrugsabsicht kann ausgeschlossen werden, da die Versandunterlagen vorliegen.
Für fundierte Auskünfte wäre ich dankbar.
Grüße
Rainer